DIE WÜRDE IM ALTER WAHREN Beiträge zu 70 Jahre Grundgesetz Artikel 1

Kurzfassung: (Mynewsdesk) Menschen, die in Pflegeheimen Frankfurts arbeiten, berichten in den nächsten Monaten, wie sie Würde im Alter im Arbeitstag leben. Das ist ihnen besonders durch das städtisch finanzierte „Frankfurter Programm Würde im Alter“ seit 2001 möglich. Kreativ wird seit dem in Projekten erprobt, wie das Leben im Altenpflegeheim abwechslungsreicher gestaltet werden kann. Der folgende Beitrag ist Auftakt für die Aktion „DIE WÜRDE IM ALTER WAHREN“ und zeigt, wie vielfältig ...
[FFA Frankfurter Forum für Altenpflege - 03.08.2019] (Mynewsdesk) Menschen, die in Pflegeheimen Frankfurts arbeiten, berichten in den nächsten Monaten, wie sie Würde im Alter im Arbeitstag leben. Das ist ihnen besonders durch das städtisch finanzierte „Frankfurter Programm Würde im Alter“ seit 2001 möglich. Kreativ wird seit dem in Projekten erprobt, wie das Leben im Altenpflegeheim abwechslungsreicher gestaltet werden kann. Der folgende Beitrag ist Auftakt für die Aktion „DIE WÜRDE IM ALTER WAHREN“ und zeigt, wie vielfältig Würde ist. In nächster Zeit werden Texte aus den Pflegeeinrichtungen dazu veröffentlicht.

Würdigende Beziehungen im Leben der Altenpflege gestalten

Als das Grundgesetz 1949 in Kraft trat, hatten die Staatsgründer im 1 Artikel bestimmt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und damit eine staatstragende Bedeutung hat. Was gebietet Würde in unserer älter werdenden Gesellschaft?

Klar ist, wenn wir das Licht der Welt erblicken, brauchen wir Zuwendung und Pflege, um erwachsen zu werden. Gleiches brauchen wir, wenn wir aus Altersgebrechlichkeit auf andere angewiesen sind, die uns pflegen und ein besonders Verständnis für Demenz und psychiatrische Erkrankungen entwickelt haben.

Dass Würde eine Ordnungsstruktur sei, die die Menschen aus sich selbst heraus entwickeln sollten, das führt der Neurobiologe Harald Hüther 2019 in seinem Buch “Würde” aus. Dieser Würdebegriff dürfe nicht in einer Hierarchie enden, die in einer immer komplexer werdenden Welt ohnehin ein Auslaufmodell sei. Wir müssten einen inneren Kompass entwickeln, der uns hilft, gute Beziehungen zu anderen Menschen auf- und auszubauen. Er ermutigt, dass wir als Bürgerinnen und Bürger ein waches Bewusstsein über die eigene Würde entwickeln mit Antworten auf die Frage: “Ist das, was ich heute getan habe, mit dem vereinbar, wer und was ich als Mensch sein möchte?”

Wie wichtig in der Altenpflege Beziehung und Sprache sind, zeigt ein Gespräch mit Maren Asmussen-Clausen, die u. a. Kinaesthetics-Ausbilderin ist. Ihr geht es in der Pflegehandlung um eine würdevoll zugewandte Sprache der Pflegenden mit dem pflegebedürftigen Menschen. Diesem könne klar gemacht werden, was er noch alles von sich aus kann. Hier könnten Pflegeteams Konzepte nutzen, um Wertschätzung zu stärken – etwa durch Kinaesthetics. Diese Methode befähige, nonverbale Äußerungen Pflegebedürftiger besser zu verstehen und auf sie einzugehen.

Der Gerontologe Erich Schützendorf, der lange in der Pflege tätig war, erläuterte seine Sichtweisen über Würde von Menschen mit Demenz. Er sieht deren Würde im “dionysischen Prinzip” verortet. Das heißt, dass sie aus Emotionalität, Eigensinn, gar Unvernunft heraus ihr Leben bestreiten. Sie hätten aber den berechtigten Anspruch, darin auch so akzeptiert zu werden von denjenigen, die in der rational “normalen” Welt leben. Die Kosten, die etwa durch die verschiedenen Deutungen von Würde entstehen, müssten nun zwischen den Bedürfnissen der verschiedenen Generationen gerecht im Sinne des Grundgesetzes verteilt werden.

Der Philosoph Ralf Stöcker erläutert die wichtige Funktion der Menschenwürde im Bereich des Gesundheitswesens. Menschen, die medizinisch behandelt werden, müssten heute über medizinische Eingriffe aufgeklärt werden und ihre Einwilligung dazu erteilen, was nicht immer so geregelt war. Menschen mit Demenz, die dem natürlichem und nicht dem freien Willen angehören, werden hingegen bei medizinischen Entscheidungen von einem gesetzlichen Betreuer vertreten. Schwierig werde es vor allem dann, wenn der Betreuer gegen den Willen des Betreuten handelt. Einen Menschen gegen seinen Willen zu etwas zu zwingen, sei eine schwere demütigende Behandlung, urteilt Stöcker.

Text: Beate Glinski-Krause


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