29.11.2019 12:00 Uhr in Hobby & Unterhaltung von Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Ein Vorbild für Europa / Entscheidung zur Öffnung von NFC-Schnittstellen
Kurzfassung: (Mynewsdesk) München, 29. November 2019 - Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrats zur Neuregelung des Geldwäschegesetzes. Mit dem Gesetz werden Technologieunternehmen wie zum Beispiel Apple gezwungen, die NFC-Schnittstellen ihrer Geräte zum mobilen Bezahlen für unternehmensfremde Finanz-Apps zu öffnen. „Damit ist der Weg frei für mehr Wettbewerb bei mobilem Bezahlen“, freut sich GVB-Präsident Jürgen Gros.
Die Entscheidung sei „ein ...
Die Entscheidung sei „ein ...
[Genossenschaftsverband Bayern e.V. - 29.11.2019] (Mynewsdesk) München, 29. November 2019 - Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrats zur Neuregelung des Geldwäschegesetzes. Mit dem Gesetz werden Technologieunternehmen wie zum Beispiel Apple gezwungen, die NFC-Schnittstellen ihrer Geräte zum mobilen Bezahlen für unternehmensfremde Finanz-Apps zu öffnen. „Damit ist der Weg frei für mehr Wettbewerb bei mobilem Bezahlen“, freut sich GVB-Präsident Jürgen Gros.
Die Entscheidung sei „ein Vorbild für andere Länder in Europa“, kommentiert Gros. So lasse sich die Marktmacht von digitalen Konzernen im Interesse des Verbrauchers einzäumen. „Konkurrenz belebt das Geschäft – das müssen auch digitale Weltkonzerne lernen, zur Not mit Hilfe aus Berlin!“, meint Gros.
Schon bisher waren Banken dazu verpflichtet, Zahlungsdienstleistern und Finanz-Apps im Rahmen der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 kostenfreien Zugang zu ihren Kontodaten zu gewähren. Umgekehrt war dies nicht der Fall. Das habe dazu geführt, dass „Konzerne wie Apple ihre Marktmacht für mobiles Bezahlen ausgenutzt haben“, betont Gros. „Dem hat der Gesetzgeber jetzt Grenzen gesetzt und ein Monopol geknackt.“ Es werde Apple nun schwerer fallen, die Schnittstelle in anderen Ländern weiter für Fremdanbieter zu sperren, wenn sie in Deutschland geöffnet werde.
Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Die Entscheidung sei „ein Vorbild für andere Länder in Europa“, kommentiert Gros. So lasse sich die Marktmacht von digitalen Konzernen im Interesse des Verbrauchers einzäumen. „Konkurrenz belebt das Geschäft – das müssen auch digitale Weltkonzerne lernen, zur Not mit Hilfe aus Berlin!“, meint Gros.
Schon bisher waren Banken dazu verpflichtet, Zahlungsdienstleistern und Finanz-Apps im Rahmen der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 kostenfreien Zugang zu ihren Kontodaten zu gewähren. Umgekehrt war dies nicht der Fall. Das habe dazu geführt, dass „Konzerne wie Apple ihre Marktmacht für mobiles Bezahlen ausgenutzt haben“, betont Gros. „Dem hat der Gesetzgeber jetzt Grenzen gesetzt und ein Monopol geknackt.“ Es werde Apple nun schwerer fallen, die Schnittstelle in anderen Ländern weiter für Fremdanbieter zu sperren, wenn sie in Deutschland geöffnet werde.
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Weitere Informationen
Genossenschaftsverband Bayern e.V., Dr. Gerald Schneider
Türkenstr. -24 22, 80333 München, -
Tel.: Telefon: +49 89 / 2868 - 3402; http://shortpr.com/r6srob
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