12.12.2019 09:50 Uhr in Hobby & Unterhaltung von Frank-Michael Preuss - Redaktionsbüro für Bild und Text
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(Mynewsdesk) Tobias Rehse, Immobilienexperte aus Hannover berät Käufer und Verkäufer von Immobilien
Einige Immobilien stehen hierzulande auf Erbpachtgrundstücken. Dies bedeutet, dass ein Eigentümer/Verkäufer eines Gebäudes, das auf einem Erbpachtgrundstück steht, zwar der Eigentümer des Gebäudes, jedoch nicht der Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem sein Gebäude steht. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Eigentümer des Gebäudes, auch Erbpachtnehmer/Erbbauberechtigter ... ... weiter lesen Quelle
Einige Immobilien stehen hierzulande auf Erbpachtgrundstücken. Dies bedeutet, dass ein Eigentümer/Verkäufer eines Gebäudes, das auf einem Erbpachtgrundstück steht, zwar der Eigentümer des Gebäudes, jedoch nicht der Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem sein Gebäude steht. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Eigentümer des Gebäudes, auch Erbpachtnehmer/Erbbauberechtigter ... ... weiter lesen Quelle
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