27.03.2020 11:35 Uhr in Hobby & Unterhaltung von SIGNAL IDUNA
Privater Unfallschutz im Home Office essentiell
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Im Zuge der aktuellen Situation steigt der Anteil derjenigen Menschen, die von zu Hause aus arbeiten. Sie sind während ihrer Arbeitszeit grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Aufgrund der Überschneidung von privater und beruflicher Sphäre ist aber eine private Unfallversicherung für Heimarbeiter besonders geboten, rät die SIGNAL IDUNA.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist der Anteil der Menschen deutlich gestiegen, die zumindest zeitweise ins „Home Office“ umgezogen ...
Aufgrund der derzeitigen Lage ist der Anteil der Menschen deutlich gestiegen, die zumindest zeitweise ins „Home Office“ umgezogen ...
[SIGNAL IDUNA - 27.03.2020] (Mynewsdesk) Im Zuge der aktuellen Situation steigt der Anteil derjenigen Menschen, die von zu Hause aus arbeiten. Sie sind während ihrer Arbeitszeit grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Aufgrund der Überschneidung von privater und beruflicher Sphäre ist aber eine private Unfallversicherung für Heimarbeiter besonders geboten, rät die SIGNAL IDUNA.
Aufgrund der derzeitigen Lage ist der Anteil der Menschen deutlich gestiegen, die zumindest zeitweise ins „Home Office“ umgezogen sind. Mit der zunehmenden Digitalisierung lässt sich Büroarbeit zumeist ähnlich effektiv vom heimischen Schreibtisch aus erledigen wie am „regulären“ Arbeitsplatz. Ein willkommener Nebeneffekt: Angesichts der derzeitigen Schließung von Schulen und Kindertagesstätten profitieren zum Beispiel Familien von der Flexibilität von Heimarbeitsplätzen.
Zwar gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch für den heimischen Arbeitsplatz. Unfälle in Folge privater Tätigkeiten sind jedoch ausdrücklich davon ausgenommen. Aus der Arbeitsplatzverlagerung in die eigene Wohnung ergeben sich neue Aspekte in Fragen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Die Grenze zwischen privater und beruflicher Tätigkeit verschwimmt. Was im Einzelfall ein Arbeitsunfall ist, kann plötzlich strittig sein.
Der Versicherungsschutz des Arbeitnehmers erstreckt sich auf die Tätigkeiten, zu denen er sich gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hat oder die wesentlich dem Unternehmen dienen. Generell sind Unfälle, die sich in einem Arbeitszimmer ereignen, wie der Sturz über einen Papierkorb durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Dies gilt aber auch für Arbeitswege, etwa wenn der Arbeitnehmer ein defektes Gerät zur Reparatur bringt. Maßgeblich ist der innere Zusammenhang zwischen der zum Unfall führenden Verrichtung und der versicherten betrieblichen Tätigkeit. Das heißt, es muss sich um einen Unfall in Folge einer direkten betriebsbezogenen Arbeit handeln. Oder es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und den betrieblichen Aufgaben festzustellen sein.
Genaue Absprachen mit dem Arbeitgeber sind für den Versicherungsschutz wichtig. Einzelheiten wie Arbeitsumfang, Arbeitszeitverfügung, Lieferungen und Lieferzeiten, Betriebsbesuche, Informationsübermittlung etc. sollten so detailliert wie möglich besprochen und dokumentiert werden.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt die SIGNAL IDUNA in jedem Fall eine private Unfallversicherung. Sie ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz und leistet auch bei Freizeitunfällen.
Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im SIGNAL IDUNA
Aufgrund der derzeitigen Lage ist der Anteil der Menschen deutlich gestiegen, die zumindest zeitweise ins „Home Office“ umgezogen sind. Mit der zunehmenden Digitalisierung lässt sich Büroarbeit zumeist ähnlich effektiv vom heimischen Schreibtisch aus erledigen wie am „regulären“ Arbeitsplatz. Ein willkommener Nebeneffekt: Angesichts der derzeitigen Schließung von Schulen und Kindertagesstätten profitieren zum Beispiel Familien von der Flexibilität von Heimarbeitsplätzen.
Zwar gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch für den heimischen Arbeitsplatz. Unfälle in Folge privater Tätigkeiten sind jedoch ausdrücklich davon ausgenommen. Aus der Arbeitsplatzverlagerung in die eigene Wohnung ergeben sich neue Aspekte in Fragen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Die Grenze zwischen privater und beruflicher Tätigkeit verschwimmt. Was im Einzelfall ein Arbeitsunfall ist, kann plötzlich strittig sein.
Der Versicherungsschutz des Arbeitnehmers erstreckt sich auf die Tätigkeiten, zu denen er sich gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hat oder die wesentlich dem Unternehmen dienen. Generell sind Unfälle, die sich in einem Arbeitszimmer ereignen, wie der Sturz über einen Papierkorb durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Dies gilt aber auch für Arbeitswege, etwa wenn der Arbeitnehmer ein defektes Gerät zur Reparatur bringt. Maßgeblich ist der innere Zusammenhang zwischen der zum Unfall führenden Verrichtung und der versicherten betrieblichen Tätigkeit. Das heißt, es muss sich um einen Unfall in Folge einer direkten betriebsbezogenen Arbeit handeln. Oder es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und den betrieblichen Aufgaben festzustellen sein.
Genaue Absprachen mit dem Arbeitgeber sind für den Versicherungsschutz wichtig. Einzelheiten wie Arbeitsumfang, Arbeitszeitverfügung, Lieferungen und Lieferzeiten, Betriebsbesuche, Informationsübermittlung etc. sollten so detailliert wie möglich besprochen und dokumentiert werden.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt die SIGNAL IDUNA in jedem Fall eine private Unfallversicherung. Sie ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz und leistet auch bei Freizeitunfällen.
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