Aufstockung der Staatsstraßenmittel
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 18.05.2011
Pressemitteilung vom: 18.05.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann: "Aufstockung der Staatsstraßenmittel ist längst beschlossen" Innenminister Joachim Herrmann: "Die SPD ist nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge. Die Aufstockung der Staatsstraßenmittel ist längst beschlossen. ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 18.05.2011] Aufstockung der Staatsstraßenmittel
Innenminister Joachim Herrmann: "Aufstockung der Staatsstraßenmittel ist längst beschlossen"
Innenminister Joachim Herrmann: "Die SPD ist nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge. Die Aufstockung der Staatsstraßenmittel ist längst beschlossen. Vor allem stehen uns jetzt deutlich mehr Mittel für den Bestandserhalt zur Verfügung." Auf Initiative der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag werden heuer 66,7 Millionen Euro zusätzlich für die Staatsstraßen bereitgestellt. Die Bayerische Straßenbauverwaltung kann 2011 125 Millionen Euro in die Bestandserhaltung und 90 Millionen Euro für Neu,- Um- und Ausbaumaßnahmen investieren. Das ist eine deutliche Steigerung zu den 188 Millionen Euro des Vorjahres.
Für eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur in ganz Bayern sind neben der Bestandserhaltung auch neue Baumaßnahmen und Ergänzungen im Straßennetz erforderlich. Herrmann: "Durch die gelungene Aufstockung des Haushaltes 2011 kann der notwendige Erhaltungsbedarf gedeckt und der Abbau des Nachholbedarfs angegangen werden. Genauso können wichtige Maßnahmen des Ausbauplans und dringende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden."
Um die für Neu-, Um- und Ausbauten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet für dringliche und wichtige Maßnahmen einsetzen zu können, stellt die bayerische Staatsregierung den Ausbauplan für die Staatsstraßen auf. Der Ausbauplan ist aber kein Haushaltsplan. Er stellt lediglich dar, welche Projekte die Straßenbauverwaltung in den nächsten Jahren planen wird und wo sie die Realisierung vorantreiben soll. Herrmann: "Kurz- und mittelfristig können wir nur die Projekte der 1. Dringlichkeit realisieren. Weitere Projekte, die bei der Bewertung als bauwürdig eingestuft wurden, haben wir als 2. Dringlichkeitsstufe angefügt. Wir können sie bei unvorhergesehenem Verkehrsbedarf vorziehen; und zwar im Rahmen einer aktualisierten Einzelbewertung und im kostenneutralen Tausch mit anderen Projekten. Für die Umsetzung des Ausbauplans setzen wir ein Volumen von 100 Millionen Euro pro Jahr an."
Ebenso gibt es ein Managementsystem für die Straßenbestandserhaltung. Anhand des sogenannten Koordinierten Erhaltungs- und Bauprogramms planen die Staatlichen Bauämter Bestandserhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage der erfassten Straßenzustände. Sie können damit festlegen, an welchen Stellen im Straßennetz mit welchen Maßnahmen eine optimale Verbesserung der Infrastruktur erreicht werden kann.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Innenminister Joachim Herrmann: "Aufstockung der Staatsstraßenmittel ist längst beschlossen"
Innenminister Joachim Herrmann: "Die SPD ist nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge. Die Aufstockung der Staatsstraßenmittel ist längst beschlossen. Vor allem stehen uns jetzt deutlich mehr Mittel für den Bestandserhalt zur Verfügung." Auf Initiative der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag werden heuer 66,7 Millionen Euro zusätzlich für die Staatsstraßen bereitgestellt. Die Bayerische Straßenbauverwaltung kann 2011 125 Millionen Euro in die Bestandserhaltung und 90 Millionen Euro für Neu,- Um- und Ausbaumaßnahmen investieren. Das ist eine deutliche Steigerung zu den 188 Millionen Euro des Vorjahres.
Für eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur in ganz Bayern sind neben der Bestandserhaltung auch neue Baumaßnahmen und Ergänzungen im Straßennetz erforderlich. Herrmann: "Durch die gelungene Aufstockung des Haushaltes 2011 kann der notwendige Erhaltungsbedarf gedeckt und der Abbau des Nachholbedarfs angegangen werden. Genauso können wichtige Maßnahmen des Ausbauplans und dringende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden."
Um die für Neu-, Um- und Ausbauten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet für dringliche und wichtige Maßnahmen einsetzen zu können, stellt die bayerische Staatsregierung den Ausbauplan für die Staatsstraßen auf. Der Ausbauplan ist aber kein Haushaltsplan. Er stellt lediglich dar, welche Projekte die Straßenbauverwaltung in den nächsten Jahren planen wird und wo sie die Realisierung vorantreiben soll. Herrmann: "Kurz- und mittelfristig können wir nur die Projekte der 1. Dringlichkeit realisieren. Weitere Projekte, die bei der Bewertung als bauwürdig eingestuft wurden, haben wir als 2. Dringlichkeitsstufe angefügt. Wir können sie bei unvorhergesehenem Verkehrsbedarf vorziehen; und zwar im Rahmen einer aktualisierten Einzelbewertung und im kostenneutralen Tausch mit anderen Projekten. Für die Umsetzung des Ausbauplans setzen wir ein Volumen von 100 Millionen Euro pro Jahr an."
Ebenso gibt es ein Managementsystem für die Straßenbestandserhaltung. Anhand des sogenannten Koordinierten Erhaltungs- und Bauprogramms planen die Staatlichen Bauämter Bestandserhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage der erfassten Straßenzustände. Sie können damit festlegen, an welchen Stellen im Straßennetz mit welchen Maßnahmen eine optimale Verbesserung der Infrastruktur erreicht werden kann.
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Firmenkontakt:
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Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
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