04.07.2020 12:00 Uhr in Energie & Umwelt von Bayernwerk AG
Bayernwerk Natur begrüßt Änderungen des KWK-Gesetzes
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Unterschleißheim. Der Bayernwerk Natur Geschäftsführer Franco Gola hat zum heutigen Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) die neuen Regelungen begrüßt. „Die neuen Förderkriterien geben uns und unseren Kunden neuen Schwung beim Ausbau von KWK-Anlagen in Bayern. Wir kommen damit unserem KWK-Zielen in Bayern näher, bis 2023 zusätzliche 3.000 Anlagen mit 500 Megawatt Leistung zu installieren.“
Erst gestern
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[Bayernwerk AG - 04.07.2020] (Mynewsdesk) Unterschleißheim. Der Bayernwerk Natur Geschäftsführer Franco Gola hat zum heutigen Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) die neuen Regelungen begrüßt. „Die neuen Förderkriterien geben uns und unseren Kunden neuen Schwung beim Ausbau von KWK-Anlagen in Bayern. Wir kommen damit unserem KWK-Zielen in Bayern näher, bis 2023 zusätzliche 3.000 Anlagen mit 500 Megawatt Leistung zu installieren.“
Erst gestern erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtige Alternative zu Atom und Kohle. Franco Gola sagte hierzu: „Wenn wir diesen Weg weiter engagiert und zielorientiert gehen wollen, können wir an Kleinkraftwerken nicht weiter vorbeiplanen. Deshalb befürworte ich die neuen Regelungen für Anlagen unter 50 Kilowatt und die Verschiebung der ursprünglich geplanten Begrenzung der jährlichen Förderung von 3.500 Volllaststunden auf 2025 ausdrücklich“, so der Geschäftsführer weiter.
Hintergrund:
Die wichtigsten Veränderungen sind zum einen die Verdopplung des KWK-Zuschlagshöhe für neue KWK-Anlagen bis 50 kW bei Halbierung des Förderzeitraums. Weiterhin soll die maximal jährliche Förderdauer beschränkt werden und teilweise umfangreiche Detailänderungen bei den Boni vorgenommen werden. Außerdem sollen die Fördersätze für den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen verändert werden. Das KWK-Gesetz tritt hinsichtlich einiger Paragrafen bereits rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft.
Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Bayernwerk AG
Erst gestern erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtige Alternative zu Atom und Kohle. Franco Gola sagte hierzu: „Wenn wir diesen Weg weiter engagiert und zielorientiert gehen wollen, können wir an Kleinkraftwerken nicht weiter vorbeiplanen. Deshalb befürworte ich die neuen Regelungen für Anlagen unter 50 Kilowatt und die Verschiebung der ursprünglich geplanten Begrenzung der jährlichen Förderung von 3.500 Volllaststunden auf 2025 ausdrücklich“, so der Geschäftsführer weiter.
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Die wichtigsten Veränderungen sind zum einen die Verdopplung des KWK-Zuschlagshöhe für neue KWK-Anlagen bis 50 kW bei Halbierung des Förderzeitraums. Weiterhin soll die maximal jährliche Förderdauer beschränkt werden und teilweise umfangreiche Detailänderungen bei den Boni vorgenommen werden. Außerdem sollen die Fördersätze für den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen verändert werden. Das KWK-Gesetz tritt hinsichtlich einiger Paragrafen bereits rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft.
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