Justizminister Kutschaty begrüßt Beschluss der Justizministerkonferenz zur Frauenquote - 'Unserem Weg der Vernunft gefolgt'
- Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011
Pressemitteilung vom: 18.05.2011 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf
Kurzfassung: 18.05.2011 Justizminister Thomas Kutschaty hat den Beschluss der Justizministerkonferenz (JuMiKo) begrüßt, sich für die Einführung einer bundesgesetzlichen Geschlechterquote für Führungspositionen in der Wirtschaft stark zu machen. "Besonders ...
[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 18.05.2011] Justizminister Kutschaty begrüßt Beschluss der Justizministerkonferenz zur Frauenquote - "Unserem Weg der Vernunft gefolgt"
18.05.2011
Justizminister Thomas Kutschaty hat den Beschluss der Justizministerkonferenz (JuMiKo) begrüßt, sich für die Einführung einer bundesgesetzlichen Geschlechterquote für Führungspositionen in der Wirtschaft stark zu machen. "Besonders freut es mich, dass die Kolleginnen und Kollegen in Halle an der Saale unserem nordrhein-westfälischen Weg der Vernunft gefolgt sind", sagte der Minister heute (Mittwoch, 18. Mai 2011) in Düsseldorf.
Entsprechend der NRW-Bundesratsinitiative empfahl die JuMiKo eine möglichst einfache und dennoch wirksame gesetzliche Lösung, die eine Einhaltung der gesetzlichen Geschlechterquote gewährleistet, aber auf unangemessene und die Rechtssicherheit beeinträchtigende Sanktionen verzichtet. Zugleich sind dem Beschluss zufolge die zur Umsetzung der Quote erforderlichen Zeitläufe und die Besonderheiten einzelner Branchen hinreichend zu berücksichtigen.
"Eine bundesgesetzlich geregelte Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft ist mit Verfassungs- und Europarecht grundsätzlich vereinbar", so der Minister weiter. Dem Interesse der Unternehmen an Rechts- und Planungssicherheit sei ebenso Rechnung zu tragen wie einer an Qualität und den besonderen Bedingungen einzelner Branchen orientierten unternehmerischen Personalpolitik.
Der NRW-Gesetzentwurf sieht vor, in zwei Stufen für alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote in Höhe von zunächst 30 Prozent und fünf Jahre später in Höhe von 40 Prozent für die Angehörigen beider Geschlechter einzuführen. Die Umsetzung der Quote setzt unmittelbar beim Wahlakt an: Zum Aufsichtsratsmitglied ist nur gewählt, wessen Wahl nicht gegen die gesetzliche Mindestquote verstößt. "Ein Handeln des Gesetzgebers ist überfällig", betonte Justizminister Kutschaty. "Freiwillige Selbstverpflichtungen gibt es seit einem Jahrzehnt, ohne dass sie zu einem messbaren Erfolg geführt hätten. Die Phase freiwilliger Maßnahmen ist jetzt vorbei."
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569
18.05.2011
Justizminister Thomas Kutschaty hat den Beschluss der Justizministerkonferenz (JuMiKo) begrüßt, sich für die Einführung einer bundesgesetzlichen Geschlechterquote für Führungspositionen in der Wirtschaft stark zu machen. "Besonders freut es mich, dass die Kolleginnen und Kollegen in Halle an der Saale unserem nordrhein-westfälischen Weg der Vernunft gefolgt sind", sagte der Minister heute (Mittwoch, 18. Mai 2011) in Düsseldorf.
Entsprechend der NRW-Bundesratsinitiative empfahl die JuMiKo eine möglichst einfache und dennoch wirksame gesetzliche Lösung, die eine Einhaltung der gesetzlichen Geschlechterquote gewährleistet, aber auf unangemessene und die Rechtssicherheit beeinträchtigende Sanktionen verzichtet. Zugleich sind dem Beschluss zufolge die zur Umsetzung der Quote erforderlichen Zeitläufe und die Besonderheiten einzelner Branchen hinreichend zu berücksichtigen.
"Eine bundesgesetzlich geregelte Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft ist mit Verfassungs- und Europarecht grundsätzlich vereinbar", so der Minister weiter. Dem Interesse der Unternehmen an Rechts- und Planungssicherheit sei ebenso Rechnung zu tragen wie einer an Qualität und den besonderen Bedingungen einzelner Branchen orientierten unternehmerischen Personalpolitik.
Der NRW-Gesetzentwurf sieht vor, in zwei Stufen für alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote in Höhe von zunächst 30 Prozent und fünf Jahre später in Höhe von 40 Prozent für die Angehörigen beider Geschlechter einzuführen. Die Umsetzung der Quote setzt unmittelbar beim Wahlakt an: Zum Aufsichtsratsmitglied ist nur gewählt, wessen Wahl nicht gegen die gesetzliche Mindestquote verstößt. "Ein Handeln des Gesetzgebers ist überfällig", betonte Justizminister Kutschaty. "Freiwillige Selbstverpflichtungen gibt es seit einem Jahrzehnt, ohne dass sie zu einem messbaren Erfolg geführt hätten. Die Phase freiwilliger Maßnahmen ist jetzt vorbei."
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