Rettungsdienstgesetz - GRÜNE: Ja – aber nicht auf Kosten von Kommunen und Versicherten
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 14.12.2010
Pressemitteilung vom: 14.12.2010 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht in der vorgelegten Fassung für ein neues Rettungsdienstgesetz eine gefährliche Entwicklung zu Lasten der gesetzlich Versicherten. "Das Land versucht sich auf Kosten der Kommunen und der ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 14.12.2010] Rettungsdienstgesetz - GRÜNE: Ja – aber nicht auf Kosten von Kommunen und Versicherten
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht in der vorgelegten Fassung für ein neues Rettungsdienstgesetz eine gefährliche Entwicklung zu Lasten der gesetzlich Versicherten. "Das Land versucht sich auf Kosten der Kommunen und der Krankenkassen aus der Verantwortung zu ziehen. Hat sich das Land bislang anteilig an den Kosten für das leitstellenpersonal mit 3,6 Millionen Euro beteiligt, so werden diese Gelder jetzt auf 1,2 Millionen Euro zusammengestrichen. Es wird darauf hinauslaufen, dass die gesetzlich Versicherten für den Differenzbeitrag einstehen müssen", befürchtet die gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche.
Ein gut organisierter und ausreichend finanzierter Rettungsdienst sei für viele lebendrettend und letztendlich würden damit auch Gesundheitskosten gespart, wie ein Gutachten der Hessenagentur belege. "Dazu gehört aber auch eine gute Abstimmung nicht nur eine gute Abstimmung der Rettungsdienste untereinander, sondern auch die Berücksichtigung der Interessen der Kommunen, der Versicherten und der Krankenkassen. Wie die Anhörung zeigte, hat die Landesregierung letzteres leider versäumt.
Eine zu einseitige Belastung der gesetzlichen Krankenkassen sieht Schulz-Asche auch bei der Bereitstellung von Rettungsdiensten für kommerzielle Großereignisse. "Es ist nicht hinnehmbar, dass die Veranstalter der Fußballweltmeisterschaft 135 Millionen Euro Gewinn einfahren dürfen, sich aber nicht an den Kosten für den erhöhten Rettungsdienstbedarf beteiligen müssen. Bei gewinnorientierten Veranstaltungen sollten die Veranstalter auch für die erhöhte Vorhaltung rettungsdienstlicher Maßnahmen aufkommen. Da die Bedenken der GRÜNEN nicht berücksichtigt wurden, werden sie sich bei der Abstimmung enthalten.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht in der vorgelegten Fassung für ein neues Rettungsdienstgesetz eine gefährliche Entwicklung zu Lasten der gesetzlich Versicherten. "Das Land versucht sich auf Kosten der Kommunen und der Krankenkassen aus der Verantwortung zu ziehen. Hat sich das Land bislang anteilig an den Kosten für das leitstellenpersonal mit 3,6 Millionen Euro beteiligt, so werden diese Gelder jetzt auf 1,2 Millionen Euro zusammengestrichen. Es wird darauf hinauslaufen, dass die gesetzlich Versicherten für den Differenzbeitrag einstehen müssen", befürchtet die gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche.
Ein gut organisierter und ausreichend finanzierter Rettungsdienst sei für viele lebendrettend und letztendlich würden damit auch Gesundheitskosten gespart, wie ein Gutachten der Hessenagentur belege. "Dazu gehört aber auch eine gute Abstimmung nicht nur eine gute Abstimmung der Rettungsdienste untereinander, sondern auch die Berücksichtigung der Interessen der Kommunen, der Versicherten und der Krankenkassen. Wie die Anhörung zeigte, hat die Landesregierung letzteres leider versäumt.
Eine zu einseitige Belastung der gesetzlichen Krankenkassen sieht Schulz-Asche auch bei der Bereitstellung von Rettungsdiensten für kommerzielle Großereignisse. "Es ist nicht hinnehmbar, dass die Veranstalter der Fußballweltmeisterschaft 135 Millionen Euro Gewinn einfahren dürfen, sich aber nicht an den Kosten für den erhöhten Rettungsdienstbedarf beteiligen müssen. Bei gewinnorientierten Veranstaltungen sollten die Veranstalter auch für die erhöhte Vorhaltung rettungsdienstlicher Maßnahmen aufkommen. Da die Bedenken der GRÜNEN nicht berücksichtigt wurden, werden sie sich bei der Abstimmung enthalten.
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