01.12.2020 11:10 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Jobs und Stellenangebote von Gutachter Neurologie
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Klageverfahren vor dem Sozialgericht gegen die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt hängen entscheidend von den Ergebnissen der medizinischen Gutachten und ärztlichen Gutachter ab. Ein Gutachten nach § 109 kann immer zusätzlich durch den Kläger beantragt werden. Die Erfolgsaussichten der Klage am Sozialgericht oder Landessozialgericht können dadurch steigen.
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Herr Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg
Gutachter Neurologie
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Autor der Pressemeldung "Gutachten § 109 Sozialgericht: Klage wegen Erwerbsminderung, GdB oder Berufskrankheit." ist Gutachter Neurologie, vertreten durch Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg.