Maklerprovision wird nun auch bundesweit einheitlich geteilt

Was in Baden-Württemberg längst Usus ist, gilt ab Ende Dezember 2020 verpflichtend in ganz Deutschland
Kurzfassung: In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun auch bundesweit, dass sich private Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision teilen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind jedoch mehrere Varianten zulässig. Geschäftsführer Michael Lindenmayer von Lindenmayer Immobilien weiß, welche das sind.
[Michael Lindenmayer Immobilien - 09.12.2020] In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun auch bundesweit, dass sich private Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision teilen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind jedoch mehrere Varianten zulässig. Geschäftsführer Michael Lindenmayer von Lindenmayer Immobilien weiß, welche das sind.

"Verkaufen wir ein Haus für 400.000 Euro, fällt eine Maklerprovision von 28.560 Euro an", erklärt Michael Lindenmayer, "das entspricht für Verkäufer und Käufer einer Summe von jeweils 14.280 Euro". Die Maklercourtage ist natürlich nur zu zahlen, sofern es zu einem erfolgreichen Abschluss des Geschäfts kommt. "Ich finde die Regelung richtig, dass Verkäufer und Käufer sich nun auch bundesweit einheitlich die Kosten teilen müssen. Das neue Gesetz führt zu mehr Vertragssicherheit, Transparenz und Fairness", so der langjährige Immobilienmakler.

Doch für die Aufteilung gibt es verschiedene Optionen. Michael Lindenmayer erläutert diese im Detail: "Bei Option 1 werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig", so der Geschäftsführer, "hierbei spricht man von einem sogenannten Doppelvertrag. In diesem Fall zahlen beide Parteien die Hälfte".

Bei der zweiten Option übernimmt zunächst der Verkäufer die volle Höhe der Provision. "Im Kaufvertrag wird aber vereinbart, dass der Käufer später einen Teil der Maklerprovision übernimmt", erklärt Michael Lindenmayer. Bei dieser Option muss der Verkäufer für mindestens 50 Prozent der Maklerprovision aufkommen.
Bei der dritten Option trägt der Verkäufer die volle Maklerprovision. "Diese Option ist vor allem für diejenigen von Vorteil, die möchten, dass wir beim Immobilienverkauf ausschließlich ihre eigenen Interessen vertreten und nicht für den Käufer tätig werden", so der Geschäftsführer von Lindenmayer Immobilien.

Ziel der Bundesregierung ist es, durch das neue Gesetz private Käufer von hohen Kaufnebenkosten zu entlasten. Vor allem in Bundesländern oder Stadtstaaten wie Brandenburg, Bremen oder Hamburg, bringt das Gesetz positive Veränderungen. Dort mussten bislang die Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen.

Doch wieso lohnt es sich, bei Immobilienangelegenheiten einen Makler zu beauftragen und die Maklerprovision zu zahlen? Die professionellen Immobilienmakler des Unternehmens Lindenmayer Immobilien aus Leinfelden-Echterdingen bieten sowohl für Verkäufer als auch für Kaufinteressenten umfangreiche Services an. Die Makler verkaufen Immobilien schnell, rechtssicher und zu einem angemessenen Preis und finden für Interessenten zügig die passende Traumimmobilie.

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