Bundesregierung zum Rücktritt Strauss-Kahns
- Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 19.05.2011
Pressemitteilung vom: 19.05.2011 von der Firma Bundesregierung aus Berlin
Kurzfassung: Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit: Die Bundesregierung respektiert die Entscheidung Dominique Strauss-Kahns, vom Posten des geschäftsführenden Direktors des Internationalen Währungsfonds zurückzutreten. Mit diesem ...
[Bundesregierung - 19.05.2011] Bundesregierung zum Rücktritt Strauss-Kahns
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:
Die Bundesregierung respektiert die Entscheidung Dominique Strauss-Kahns, vom Posten des geschäftsführenden Direktors des Internationalen Währungsfonds zurückzutreten.
Mit diesem Schritt kann der IWF schnell wieder zur vollen Handlungsfähigkeit zurückkehren. In einer schwierigen weltwirtschaftlichen Phase hat Dominique Strauss-Kahn wertvolle Arbeit für den IWF geleistet.
Der Währungsfonds wird bei der Bewältigung der Folgen der Finanzkrise auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen.
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Telefax: 03018 272 - 2555
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:
Die Bundesregierung respektiert die Entscheidung Dominique Strauss-Kahns, vom Posten des geschäftsführenden Direktors des Internationalen Währungsfonds zurückzutreten.
Mit diesem Schritt kann der IWF schnell wieder zur vollen Handlungsfähigkeit zurückkehren. In einer schwierigen weltwirtschaftlichen Phase hat Dominique Strauss-Kahn wertvolle Arbeit für den IWF geleistet.
Der Währungsfonds wird bei der Bewältigung der Folgen der Finanzkrise auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen.
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Über Bundesregierung:
Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".
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