Zuzahlungsbefreiungen für 2010 laufen aus / Versicherte können sich bei Kassen über Bescheinigungen für 2011 informieren
- Pressemitteilung der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA), 14.12.2010
Pressemitteilung vom: 14.12.2010 von der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) aus Eschborn
Kurzfassung: Berlin - Gesetzlich versicherte Patienten sollten sich rechtzeitig bei ihren Krankenkassen über Zuzahlungsbefreiungen für 2011 erkundigen. Bestehende Zuzahlungsbefreiungen laufen mit Ende des Kalenderjahres 2010 aus. Darauf macht die ABDA – ...
[Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) - 14.12.2010] Zuzahlungsbefreiungen für 2010 laufen aus / Versicherte können sich bei Kassen über Bescheinigungen für 2011 informieren
Berlin - Gesetzlich versicherte Patienten sollten sich rechtzeitig bei ihren Krankenkassen über Zuzahlungsbefreiungen für 2011 erkundigen. Bestehende Zuzahlungsbefreiungen laufen mit Ende des Kalenderjahres 2010 aus. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam. Ansonsten sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen im Auftrag der Krankenkassen einzusammeln und an sie weiterzuleiten – allein im Jahr 2009 waren es 1,7 Mrd. Euro.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind zuzahlungsbefreit. Volljährige Versicherte müssen bei vielen Leistungen zuzahlen. Dabei belaufen sich die Zuzahlungen auf zehn Prozent des Preises des Arzneimittels, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Es sind jedoch nie mehr als die jeweiligen Kosten zu entrichten.
Nur bei Vorlage eines Befreiungsbescheids oder einem ärztlichen Vermerk auf dem Rezept muss in der Apotheke keine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden. Ansonsten sind die Apotheken darauf vorbereitet, jederzeit entsprechende Quittungen über geleistete Arzneimittelzuzahlungen auszustellen oder in ein Sammelheft einzutragen.
Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch kranken Menschen) können sich Versicherte befreien lassen. Insgesamt sind 6,8 Millionen Patienten in Deutschland befreit: 6,4 Millionen chronisch kranke Menschen und 0,4 Millionen Patienten, die die Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens überschritten haben (Stand: 2008).
Die persönliche Belastungsgrenze lässt sich mithilfe des Zuzahlungsbefreiungsrechners auf http://www.aponet.deermitteln. Sobald die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht ist, kann man sich einen Befreiungsbescheid ausstellen lassen. Erfahrungsgemäß bieten einzelne Krankenkassen ihren Versicherten schon zum Jahresende einen Antrag für das Folgejahr an: Dafür infrage kommende Patienten zahlen die errechnete Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de
Kontakt
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
http://www.abda.de
Berlin - Gesetzlich versicherte Patienten sollten sich rechtzeitig bei ihren Krankenkassen über Zuzahlungsbefreiungen für 2011 erkundigen. Bestehende Zuzahlungsbefreiungen laufen mit Ende des Kalenderjahres 2010 aus. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam. Ansonsten sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen im Auftrag der Krankenkassen einzusammeln und an sie weiterzuleiten – allein im Jahr 2009 waren es 1,7 Mrd. Euro.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind zuzahlungsbefreit. Volljährige Versicherte müssen bei vielen Leistungen zuzahlen. Dabei belaufen sich die Zuzahlungen auf zehn Prozent des Preises des Arzneimittels, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Es sind jedoch nie mehr als die jeweiligen Kosten zu entrichten.
Nur bei Vorlage eines Befreiungsbescheids oder einem ärztlichen Vermerk auf dem Rezept muss in der Apotheke keine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden. Ansonsten sind die Apotheken darauf vorbereitet, jederzeit entsprechende Quittungen über geleistete Arzneimittelzuzahlungen auszustellen oder in ein Sammelheft einzutragen.
Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch kranken Menschen) können sich Versicherte befreien lassen. Insgesamt sind 6,8 Millionen Patienten in Deutschland befreit: 6,4 Millionen chronisch kranke Menschen und 0,4 Millionen Patienten, die die Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens überschritten haben (Stand: 2008).
Die persönliche Belastungsgrenze lässt sich mithilfe des Zuzahlungsbefreiungsrechners auf http://www.aponet.deermitteln. Sobald die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht ist, kann man sich einen Befreiungsbescheid ausstellen lassen. Erfahrungsgemäß bieten einzelne Krankenkassen ihren Versicherten schon zum Jahresende einen Antrag für das Folgejahr an: Dafür infrage kommende Patienten zahlen die errechnete Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.
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Über Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA):
Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist die Spitzenorganisation der ca. 53.000 deutschen Apothekerinnen und Apotheker. Verbandsziel ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen dieses Heilberufes. Mitgliedsorganisationen der ABDA sind die 17 Apothekerkammern und 17 Apothekervereine/-verbände. Die Apothekerkammern sind in der Bundesapothekerkammer, die Apothekervereine/-verbände im Deutschen Apothekerverband zusammengeschlossen.
Zur Förderung der Interessen ihrer Mitglieder vermittelt die ABDA einen intensiven Meinungsaustausch zwischen ihren 34 Mitgliedsorganisationen. Sie berät diese über alle Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Arzneimittelwesens. In allen Angelegenheiten von bundesweiter Bedeutung verhandelt die ABDA mit den Institutionen (Behörden, Körperschaften, usw.), die mit Fragen der Arzneimittelversorgung zu tun haben. Außerdem steht die Spitzenorganisation in ständigem Kontakt zur wissenschaftlichen Pharmazie des In- und Auslands.
Die Zusammengehörigkeit aller deutschen Apothekerinnen und Apotheker zu wahren und zu pflegen, ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Bundesvereinigung.
Darüber hinaus übernimmt sie es, auf einheitliche Grundsätze für die Tätigkeit der Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Hochschulen, Industrie und Behörden ebenso hinzuwirken wie auf einheitliche Grundsätze für das Apothekenwesen und den Arzneimittelverkehr sowie für die Beziehungen der Apotheken zu den Trägern der Sozialversicherung.
Schließlich ist die Bundesvereinigung damit betraut, den jährlich stattfindenden Deutschen Apothekertag vorzubereiten und durchzuführen.
Für die Apotheker führt der Weg zur Senkung der Krankheitskosten über die Verbesserung der Arzneimitteltherapie und über eine intensivere pharmazeutische Betreuung. Dieser Weg bedeutet mehr Mitsprache aber auch mehr Verantwortung für die Apotheker. Ihre Vorstellungen davon, was sie in Zukunft für das deutsche Gesundheitswesen leisten werden, haben sie in einem Thesenpapier zusammengefaßt und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Beratungskompetenz der Apotheker steht auch im Zentrum einer großen PR-Kampagne, mit der sie seit 1995 in die Offensive gehen. Die Botschaft der Kampagne lautet ganz klar: Als Berater in allen Arzneimittelfragen und als Dienstleister in Sachen Gesundheit sind Apothekerinnen und Apotheker unentbehrlich.
Firmenkontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
http://www.abda.de
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Zur Förderung der Interessen ihrer Mitglieder vermittelt die ABDA einen intensiven Meinungsaustausch zwischen ihren 34 Mitgliedsorganisationen. Sie berät diese über alle Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Arzneimittelwesens. In allen Angelegenheiten von bundesweiter Bedeutung verhandelt die ABDA mit den Institutionen (Behörden, Körperschaften, usw.), die mit Fragen der Arzneimittelversorgung zu tun haben. Außerdem steht die Spitzenorganisation in ständigem Kontakt zur wissenschaftlichen Pharmazie des In- und Auslands.
Die Zusammengehörigkeit aller deutschen Apothekerinnen und Apotheker zu wahren und zu pflegen, ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Bundesvereinigung.
Darüber hinaus übernimmt sie es, auf einheitliche Grundsätze für die Tätigkeit der Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Hochschulen, Industrie und Behörden ebenso hinzuwirken wie auf einheitliche Grundsätze für das Apothekenwesen und den Arzneimittelverkehr sowie für die Beziehungen der Apotheken zu den Trägern der Sozialversicherung.
Schließlich ist die Bundesvereinigung damit betraut, den jährlich stattfindenden Deutschen Apothekertag vorzubereiten und durchzuführen.
Für die Apotheker führt der Weg zur Senkung der Krankheitskosten über die Verbesserung der Arzneimitteltherapie und über eine intensivere pharmazeutische Betreuung. Dieser Weg bedeutet mehr Mitsprache aber auch mehr Verantwortung für die Apotheker. Ihre Vorstellungen davon, was sie in Zukunft für das deutsche Gesundheitswesen leisten werden, haben sie in einem Thesenpapier zusammengefaßt und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Beratungskompetenz der Apotheker steht auch im Zentrum einer großen PR-Kampagne, mit der sie seit 1995 in die Offensive gehen. Die Botschaft der Kampagne lautet ganz klar: Als Berater in allen Arzneimittelfragen und als Dienstleister in Sachen Gesundheit sind Apothekerinnen und Apotheker unentbehrlich.
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