28.10.2021 22:47 Uhr in Wissenschaft & Forschung und in Handel & Dienstleistungen von Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Esther Omlin: Wie man eine Klage richtig einreicht
Esther Omlin: Wer Fehler beim Einreichen einer Klage macht, riskiert eine Niederlage vor GerichtKurzfassung: Eine Klage einreichen - das klingt für den Laien banal. Dr. Iur. Esther Omlin erklärt, was man dennoch dabei falsch machen kann und was man unbedingt beachten sollte, damit die Klage nicht mit einer Enttäuschung endet.
[Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen - 28.10.2021] Die meisten Menschen denken, das Einreichen einer Klage sei eine simple Sache, weiss Dr. Iur. Esther Omlin. Als Juristin sieht sie sich in ihrem Berufsleben mit einer Vielzahl von Klagen verschiedenster Art konfrontiert, und oft hört sie von ihren Mandanten, dass sie sich die Sache zunächst sehr viel einfacher vorgestellt haben. Doch auch wenn der Sachverhalt klar scheint und die Klage eine blosse Formalie sein dürfte, enden Gerichtsverhandlungen so manches Mal mit einem für den Kläger überraschenden Ausgang. Esther Omlins Rat lautet deswegen: wer eine Klage einreichen will, sollte sich unbedingt darüber im Klaren sein, welche Vorgänge eine Klage in Gang setzt.
• Wie definiert sich der Begriff der Klage?
• Welchen Weg kann eine Klage einschlagen?
• Warum ist eine Rechtsberatung im Vorfeld wichtig?
• Was muss eine Klageschrift beinhalten?
• Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?
• Nach dem Urteil - wer übernimmt die Kosten des Verfahrens?
• Wie berechnen sich die Anwaltskosten?
WIE DEFINIERT SICH DER BEGRIFF DER KLAGE?
Eine rechtliche Klage wird mit dem Ziel eingereicht, mithilfe des Gesetzes bei einer Gerichtsverhandlung an sein Recht zu kommen. Jeder hat dabei grundsätzlich das Recht, zu klagen, betont Esther Omlin, auch Minderjährige, die dann von den Eltern oder dem Vormund vertreten werden müssen. Ein klagendes Unternehmen wird als juristische Person betrachtet und vor Gericht vom Geschäftsinhaber vertreten.
WELCHEN WEG KANN EINE KLAGE EINSCHLAGEN?
Wenn sich der Streitwert auf weniger als 30.000 Schweizer Franken beläuft, so kann das sogenannte einfache Verfahren in Anspruch genommen werden. Dies wird oft bei arbeits- oder mietrechtlichen Fällen genutzt, erklärt Esther Omlin. Zunächst geht der Fall dabei an eine Schlichtungsbehörde. Wenn der Versuch einer Schlichtung misslingt, erhält der Kläger eine Klagebewilligung. In wenigen Ausnahmen ist vorab kein Schlichtungsverfahren notwendig, zum Beispiel bei Scheidungen oder wenn der Kläger seinen Wohnsitz im Ausland hat. Spätestens dann sollte ein Anwalt konsultiert werden, eine Anwaltspflicht besteht bei einfachen Verfahren jedoch nicht.
WARUM IST EINE RECHTSBERATUNG IM VORFELD WICHTIG?
Esther Omlin weist darauf hin, dass jeder, der eine Klage einreichen will, vorab klären sollte, wie realistisch seine Chancen stehen, einen Prozess tatsächlich zu gewinnen. Ein Anwalt kann hier eine grosse Unterstützung sein, und er kann ausserdem die Kosten für den Prozess hochrechnen, so dass auch in finanzieller Hinsicht abgewogen werden kann, ob ein solcher sich überhaupt lohnt. Mitunter kann so ein teures, aber letztlich sinnloses Verfahren vermieden werden.
Beim einfachen Verfahren hat der Kläger die Möglichkeit, sich auch selbst zu vertreten. Je nach Komplexität des Falls oder Streitwerts rät Esther Omlin jedoch in den meisten Fällen von dieser Möglichkeit ab. Wenn der Prozess zugunsten des Klägers ausgeht, besteht zudem die Möglichkeit, dass der Kläger die Anwalts- und Verfahrenskosten zum Teil oder ganz erstattet bekommt.
WAS MUSS EINE KLAGESCHRIFT BEINHALTEN?
Im Fall eines einfachen Verfahrens kann der Kläger seine Klageschrift schriftlich, aber auch mündlich einreichen. Unbedingt beinhalten sollte sie Namen und Kontaktdaten, Angabe des Streitgegenstands und das Ziel, welches aus Sicht des Klägers erreicht werden soll. Optional, aber oftmals hilfreich sind Angaben über weitere Hintergründe und Beweise oder Zeugen. Esther Omlin empfiehlt ausserdem unbedingt, der Klage einen Antrag auf Parteientschädigung beizufügen. Damit beantragt der Kläger eine Kostenübernahme durch die Gegenpartei. Sollte dieser Antrag fehlen, kann es auch bei einem gewonnenen Prozess passieren, dass die Gegenpartei die Kosten nicht übernehmen muss. Generell sollte für die Klageschrift grosse Sorgfalt aufgewendet werden, sie muss präzise sein und in ihren Argumenten überzeugen. Wesentliche Hintergrundinformationen sollten kurz und auf den Punkt eingearbeitet sein.
WIE LÄUFT EINE HAUPTVERHANDLUNG AB?
Wird die Klage als begründet bewertet, so erhält zunächst der Beklagte die Möglichkeit der Stellungnahme. Dieser folgt entweder direkt die Ladung zur Hauptverhandlung oder ein weiterer Schriftwechsel. In einigen Fällen wird eine Vorverhandlung angeordnet, erläutert Esther Omlin. Je nachdem, ob eine Vorverhandlung bereits wichtige Punkte der Klage abhandeln konnte, wird in der Hauptverhandlung Kläger und Beklagtem die Möglichkeit gegeben, Argumente und Beweise direkt vor dem Richter vorzutragen und zweimalig Schlussvorträge zu halten, in denen sie Stellung zur Anklage und zu den vorgebrachten Beweisen geben können. Esther Omlin weist darauf hin, dass beiderseitig auch auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden kann, was jedoch bedeutet, dass Beweise nicht untersucht und Zeugen nicht vorgeladen werden. Der richterliche Beschluss, also das Urteil, beendet die Verhandlung.
NACH DEM URTEIL - WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN DES VERFAHRENS?
Bei einem einfachen Verfahren wird selten eine Vorleistung vom Kläger in Sachen Kosten verlangt. Bei ordentlichen Verfahren ist eine sogenannte Vorauszahlungserhebung allerdings durchaus nicht unüblich. Teilweise ordnet der Richter zudem eine Sicherheitszahlung an, zum Beispiel, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Beklagte zahlungsunfähig ist oder nicht in der Schweiz wohnhaft ist. Die Prozesskosten trägt in der Regel der Verlierer, der auch die kantonale Entschädigungspauschale tragen muss. Ausserdem ist auch das Schlichtungsverfahren kostenpflichtig ist, dabei werden nur selten Ausnahmen gemacht. Esther Omlin skizziert des Weiteren die Möglichkeit, einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Voraussetzung dafür ist eine gute Ausgangsprognose für den Prozess und dass der Betreffende rechtlich als mittellos gilt, was jedoch eine Offenlegung der finanziellen Situation erfordert. Wird dem Antrag stattgegeben, werden Prozesskosten und anfallende Anwaltskosten übernommen.
WIE BERECHNEN SICH DIE ANWALTSKOSTEN?
Esther Omlin weiß, dass viele Mandanten Bedenken haben, wenn es um die korrekte Kalkulierung der Anwaltskosten geht. Tatsächlich gibt es verschiedene Modelle, wie Anwälte ihre Honorare berechnen, doch gibt es immer verschiedene klare Kriterien, zum Beispiel nach der Komplexität des Falls und der Höhe des Streitwerts. Dabei haben einige Anwälte einen festen Stundensatz, während andere Kollegen ein Pauschalmodell anbieten. In der Schweiz ist es Anwälten untersagt, ausschliesslich auf Erfolgshonorar zu arbeiten, jedoch ist eine Erfolgsprovision nach vorheriger Absprache mit dem Mandanten durchaus zulässig. Bei einigen Anwälten erfolgen Erstberatungsgespräche kostenlos, andere wiederum stellen diese per Stundensatz in Rechnung. Der Mandant sollte in jedem Fall darauf achten, dass zusätzliche Kosten, etwa für Recherchen, Telefonate oder Mehrwertsteuer im Preis inbegriffen sind. Fühlt sich der Mandant unsicher und denkt, dass der berechnete Satz zu hoch sein könnte, so hilft es in jedem Fall weiter, sich an die Honorarkommission des Anwaltsverbandes zu wenden. Ein offenes Kennenlerngespräch mit dem ausgewählten Anwalt ist jedoch immer der einfachste Weg, denn seriöse Anwälte sorgen stets für transparente Honorare und lösen Unklarheiten sofort und gerne auf, betont Esther Omlin.
• Wie definiert sich der Begriff der Klage?
• Welchen Weg kann eine Klage einschlagen?
• Warum ist eine Rechtsberatung im Vorfeld wichtig?
• Was muss eine Klageschrift beinhalten?
• Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?
• Nach dem Urteil - wer übernimmt die Kosten des Verfahrens?
• Wie berechnen sich die Anwaltskosten?
WIE DEFINIERT SICH DER BEGRIFF DER KLAGE?
Eine rechtliche Klage wird mit dem Ziel eingereicht, mithilfe des Gesetzes bei einer Gerichtsverhandlung an sein Recht zu kommen. Jeder hat dabei grundsätzlich das Recht, zu klagen, betont Esther Omlin, auch Minderjährige, die dann von den Eltern oder dem Vormund vertreten werden müssen. Ein klagendes Unternehmen wird als juristische Person betrachtet und vor Gericht vom Geschäftsinhaber vertreten.
WELCHEN WEG KANN EINE KLAGE EINSCHLAGEN?
Wenn sich der Streitwert auf weniger als 30.000 Schweizer Franken beläuft, so kann das sogenannte einfache Verfahren in Anspruch genommen werden. Dies wird oft bei arbeits- oder mietrechtlichen Fällen genutzt, erklärt Esther Omlin. Zunächst geht der Fall dabei an eine Schlichtungsbehörde. Wenn der Versuch einer Schlichtung misslingt, erhält der Kläger eine Klagebewilligung. In wenigen Ausnahmen ist vorab kein Schlichtungsverfahren notwendig, zum Beispiel bei Scheidungen oder wenn der Kläger seinen Wohnsitz im Ausland hat. Spätestens dann sollte ein Anwalt konsultiert werden, eine Anwaltspflicht besteht bei einfachen Verfahren jedoch nicht.
WARUM IST EINE RECHTSBERATUNG IM VORFELD WICHTIG?
Esther Omlin weist darauf hin, dass jeder, der eine Klage einreichen will, vorab klären sollte, wie realistisch seine Chancen stehen, einen Prozess tatsächlich zu gewinnen. Ein Anwalt kann hier eine grosse Unterstützung sein, und er kann ausserdem die Kosten für den Prozess hochrechnen, so dass auch in finanzieller Hinsicht abgewogen werden kann, ob ein solcher sich überhaupt lohnt. Mitunter kann so ein teures, aber letztlich sinnloses Verfahren vermieden werden.
Beim einfachen Verfahren hat der Kläger die Möglichkeit, sich auch selbst zu vertreten. Je nach Komplexität des Falls oder Streitwerts rät Esther Omlin jedoch in den meisten Fällen von dieser Möglichkeit ab. Wenn der Prozess zugunsten des Klägers ausgeht, besteht zudem die Möglichkeit, dass der Kläger die Anwalts- und Verfahrenskosten zum Teil oder ganz erstattet bekommt.
WAS MUSS EINE KLAGESCHRIFT BEINHALTEN?
Im Fall eines einfachen Verfahrens kann der Kläger seine Klageschrift schriftlich, aber auch mündlich einreichen. Unbedingt beinhalten sollte sie Namen und Kontaktdaten, Angabe des Streitgegenstands und das Ziel, welches aus Sicht des Klägers erreicht werden soll. Optional, aber oftmals hilfreich sind Angaben über weitere Hintergründe und Beweise oder Zeugen. Esther Omlin empfiehlt ausserdem unbedingt, der Klage einen Antrag auf Parteientschädigung beizufügen. Damit beantragt der Kläger eine Kostenübernahme durch die Gegenpartei. Sollte dieser Antrag fehlen, kann es auch bei einem gewonnenen Prozess passieren, dass die Gegenpartei die Kosten nicht übernehmen muss. Generell sollte für die Klageschrift grosse Sorgfalt aufgewendet werden, sie muss präzise sein und in ihren Argumenten überzeugen. Wesentliche Hintergrundinformationen sollten kurz und auf den Punkt eingearbeitet sein.
WIE LÄUFT EINE HAUPTVERHANDLUNG AB?
Wird die Klage als begründet bewertet, so erhält zunächst der Beklagte die Möglichkeit der Stellungnahme. Dieser folgt entweder direkt die Ladung zur Hauptverhandlung oder ein weiterer Schriftwechsel. In einigen Fällen wird eine Vorverhandlung angeordnet, erläutert Esther Omlin. Je nachdem, ob eine Vorverhandlung bereits wichtige Punkte der Klage abhandeln konnte, wird in der Hauptverhandlung Kläger und Beklagtem die Möglichkeit gegeben, Argumente und Beweise direkt vor dem Richter vorzutragen und zweimalig Schlussvorträge zu halten, in denen sie Stellung zur Anklage und zu den vorgebrachten Beweisen geben können. Esther Omlin weist darauf hin, dass beiderseitig auch auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden kann, was jedoch bedeutet, dass Beweise nicht untersucht und Zeugen nicht vorgeladen werden. Der richterliche Beschluss, also das Urteil, beendet die Verhandlung.
NACH DEM URTEIL - WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN DES VERFAHRENS?
Bei einem einfachen Verfahren wird selten eine Vorleistung vom Kläger in Sachen Kosten verlangt. Bei ordentlichen Verfahren ist eine sogenannte Vorauszahlungserhebung allerdings durchaus nicht unüblich. Teilweise ordnet der Richter zudem eine Sicherheitszahlung an, zum Beispiel, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Beklagte zahlungsunfähig ist oder nicht in der Schweiz wohnhaft ist. Die Prozesskosten trägt in der Regel der Verlierer, der auch die kantonale Entschädigungspauschale tragen muss. Ausserdem ist auch das Schlichtungsverfahren kostenpflichtig ist, dabei werden nur selten Ausnahmen gemacht. Esther Omlin skizziert des Weiteren die Möglichkeit, einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Voraussetzung dafür ist eine gute Ausgangsprognose für den Prozess und dass der Betreffende rechtlich als mittellos gilt, was jedoch eine Offenlegung der finanziellen Situation erfordert. Wird dem Antrag stattgegeben, werden Prozesskosten und anfallende Anwaltskosten übernommen.
WIE BERECHNEN SICH DIE ANWALTSKOSTEN?
Esther Omlin weiß, dass viele Mandanten Bedenken haben, wenn es um die korrekte Kalkulierung der Anwaltskosten geht. Tatsächlich gibt es verschiedene Modelle, wie Anwälte ihre Honorare berechnen, doch gibt es immer verschiedene klare Kriterien, zum Beispiel nach der Komplexität des Falls und der Höhe des Streitwerts. Dabei haben einige Anwälte einen festen Stundensatz, während andere Kollegen ein Pauschalmodell anbieten. In der Schweiz ist es Anwälten untersagt, ausschliesslich auf Erfolgshonorar zu arbeiten, jedoch ist eine Erfolgsprovision nach vorheriger Absprache mit dem Mandanten durchaus zulässig. Bei einigen Anwälten erfolgen Erstberatungsgespräche kostenlos, andere wiederum stellen diese per Stundensatz in Rechnung. Der Mandant sollte in jedem Fall darauf achten, dass zusätzliche Kosten, etwa für Recherchen, Telefonate oder Mehrwertsteuer im Preis inbegriffen sind. Fühlt sich der Mandant unsicher und denkt, dass der berechnete Satz zu hoch sein könnte, so hilft es in jedem Fall weiter, sich an die Honorarkommission des Anwaltsverbandes zu wenden. Ein offenes Kennenlerngespräch mit dem ausgewählten Anwalt ist jedoch immer der einfachste Weg, denn seriöse Anwälte sorgen stets für transparente Honorare und lösen Unklarheiten sofort und gerne auf, betont Esther Omlin.
Weitere Informationen
Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen, Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16, 6003 Luzern, Schweiz
Tel.: +41 (0) 41 220 21 92; https://esther-omlin.ch/
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