Neuregelung des Datenschutzes - GRÜNE: Hessen kann wieder an die Tradition als Stammland des Datenschutzes anknüpfen

  • Pressemitteilung der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen, 19.05.2011
Pressemitteilung vom: 19.05.2011 von der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen aus Wiesbaden

Kurzfassung: Nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Datenschutzes gelungen, dass Hessen wieder an seine Rolle als Stammland des Datenschutzes anknüpfen kann. "Damit wird eine ...

[Bündnis 90/Die Grünen Hessen - 19.05.2011] Neuregelung des Datenschutzes - GRÜNE: Hessen kann wieder an die Tradition als Stammland des Datenschutzes anknüpfen


Nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Datenschutzes gelungen, dass Hessen wieder an seine Rolle als Stammland des Datenschutzes anknüpfen kann. "Damit wird eine langjährige Forderung der GRÜNEN nach einem unabhängigen Datenschutzkompetenzzentrum, das den öffentlichen und den privaten Datenschutz unter einem Dach bündelt, umgesetzt", zeigt sich die datenschutzpolitische Sprecherin der GRÜNNEN, Ellen Enslin, erfreut.

"Mit der neuen Anlaufstelle kann eine starke Datenaufsicht installiert werden, die ihrer Beratungsfunktion noch stärker als bisher nachkommt. Als vordringlich sehen wir an, durch Beratung die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Wichtig ist auch, dass beim privaten Datenschutz in Zukunft auch die völlige Unabhängigkeit gewährleistet sein wird. Beim öffentlichen Datenschutz ist dies schon seit 1971 der Fall, denn seit diesem Jahr ist der hessische Datenschutzbeauftragte dafür zuständig. Beim privaten Datenschutz ist bisher das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig, das dem Innenministerium unterstellt und damit nicht unabhängig ist", führt Ellen Enslin aus. DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass der Datenschutzbeauftragte als oberste Landesbehörde weder einer Rechts- noch einer Fachaufsicht unterliegt. Er werde zwar wie bisher vom Landtag gewählt, könne aber nur vom Staatsgerichtshof abberufen werden, wenn vorher im Landtag eine Zwei-Drittel-Mehrheit für diese Abberufung gestimmt habe.

Durch die Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz erwarten DIE GRÜNEN zudem konkrete Synergieeffekte.


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