07.07.2022 15:20 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Stielke Immobilien | Qualifizierte Makler in Erlangen
Beim Immobilienverkauf ist der Energieausweis Pflicht
Die Makler von Stielke Immobilien helfen Verkäufern und Vermietern bei der Beschaffung des kostenpflichtigen DokumentsKurzfassung: Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder vermieten, ist der Energieausweis Pflicht. Das geht aus dem Gebäudeenergiegesetz hervor. Können Eigentümer den Energieausweis nicht vorweisen, drohen ihnen hohe Geldstrafen.
[Stielke Immobilien | Qualifizierte Makler in Erlangen - 07.07.2022] Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder vermieten, ist der Energieausweis Pflicht. Das geht aus dem Gebäudeenergiegesetz hervor. Können Eigentümer den Energieausweis nicht vorweisen, drohen ihnen hohe Geldstrafen.
"Immobilienverkäufer und -vermieter müssen Interessenten den Energieausweis bereits bei Besichtigungsterminen vorzeigen können. Ansonsten drohen ihnen Geldbußen von bis zu 15.000 Euro", weiß Alina Stielke. Zusammen mit ihren Eltern Bettina und Uwe Stielke führt sie das Familienunternehmen Stielke Immobilien in Erlangen. Die Immobilienmakler prüfen daher vor jedem Verkauf, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt, der nicht älter als zehn Jahre sein darf. Liegt kein gültiger Energieausweis vor, unterstützen sie die Immobilienverkäufer bei der Beschaffung des Dokuments.
Bei einem Energieausweis handelt es sich um ein mehrseitiges Dokument, das unter anderem Informationen zur Energieeffizienzklasse der Immobilie liefert. Die Energieeffizienzklassen sind auf dem Energieausweis von A+ bis H (von grün bis rot) aufgeschlüsselt. Immobilien mit der Energieeffizienzklasse A+ weisen den niedrigsten Endenergiebedarf auf, Immobilien mit der Energieeffizienzklasse H den höchsten.
Verkaufen oder vermieten Eigentümer ihre Immobilie, benötigen sie dazu entweder einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis. "Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist unter anderem bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten Pflicht, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erfüllen", sagt Alina Stielke. Wird dieser Standard bereits eingehalten, ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie die meisten anderen Wohnhäuser zulässig.
Die Immobilienmakler von Stielke Immobilien aus Erlangen wissen aber nicht nur genau, welche Art des Energieausweises erforderlich ist, sondern helfen auch bei der Beschaffung beziehungsweise Erstellung aller weiteren Dokumente, die für den Verkauf oder die Vermietung benötigt werden. Zudem übernehmen sie beispielsweise den kompletten Verkaufsprozess.
Eigentümer, die ihre Immobilien mithilfe der Immobilienmakler aus Erlangen verkaufen oder vermieten möchten, können sich unter 09131 / 530 87 28 kostenlos und unverbindlich über das umfangreiche Leistungsspektrum von Stielke Immobilien informieren.
Weitere Informationen zu diesem Thema oder auch zu Erlangen Makler, Erlangen Immobilien, Immobilien in Erlangen und mehr finden Sie auf https://www.stielke-immobilien.de/.
"Immobilienverkäufer und -vermieter müssen Interessenten den Energieausweis bereits bei Besichtigungsterminen vorzeigen können. Ansonsten drohen ihnen Geldbußen von bis zu 15.000 Euro", weiß Alina Stielke. Zusammen mit ihren Eltern Bettina und Uwe Stielke führt sie das Familienunternehmen Stielke Immobilien in Erlangen. Die Immobilienmakler prüfen daher vor jedem Verkauf, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt, der nicht älter als zehn Jahre sein darf. Liegt kein gültiger Energieausweis vor, unterstützen sie die Immobilienverkäufer bei der Beschaffung des Dokuments.
Bei einem Energieausweis handelt es sich um ein mehrseitiges Dokument, das unter anderem Informationen zur Energieeffizienzklasse der Immobilie liefert. Die Energieeffizienzklassen sind auf dem Energieausweis von A+ bis H (von grün bis rot) aufgeschlüsselt. Immobilien mit der Energieeffizienzklasse A+ weisen den niedrigsten Endenergiebedarf auf, Immobilien mit der Energieeffizienzklasse H den höchsten.
Verkaufen oder vermieten Eigentümer ihre Immobilie, benötigen sie dazu entweder einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis. "Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist unter anderem bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten Pflicht, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erfüllen", sagt Alina Stielke. Wird dieser Standard bereits eingehalten, ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie die meisten anderen Wohnhäuser zulässig.
Die Immobilienmakler von Stielke Immobilien aus Erlangen wissen aber nicht nur genau, welche Art des Energieausweises erforderlich ist, sondern helfen auch bei der Beschaffung beziehungsweise Erstellung aller weiteren Dokumente, die für den Verkauf oder die Vermietung benötigt werden. Zudem übernehmen sie beispielsweise den kompletten Verkaufsprozess.
Eigentümer, die ihre Immobilien mithilfe der Immobilienmakler aus Erlangen verkaufen oder vermieten möchten, können sich unter 09131 / 530 87 28 kostenlos und unverbindlich über das umfangreiche Leistungsspektrum von Stielke Immobilien informieren.
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Weitere Informationen
Stielke Immobilien | Qualifizierte Makler in Erlangen, Frau Alina Stielke
Koldestraße 16, 91052 Erlangen, Deutschland
Tel.: 09131 / 530 87 28; https://www.stielke-immobilien.de/
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