Schonvermögen für Grundsicherungsempfänger mit Handicap muss deutlich stärker erhöht werden!

Sozialberater fordert mehr unantastbare Rücklagen als Puffer für behindertenbedingte Mehrausgaben
Kurzfassung: Wenn Menschen Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende oder bei Erwerbsminderung und im Alter beziehen wollen, dürfen sie nur über ein sehr geringes Schonvermögen verfügen, ehe das Sozialamt für die entsprechende Leistung einsteht.
Schonvermögen für Grundsicherungsempfänger mit Handicap muss deutlich stärker erhöht werden! Logo "Beratung mit Handicap"
[Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle - 19.01.2023] Personen mit einem Handicap haben zahlreiche Mehrausgaben gegenüber Mitbürgern ohne eine Beeinträchtigung, weshalb es aus Sicht des Sozialberaters der Anlaufstelle "Beratung mit Handicap", Dennis Riehle, dringend notwendig erscheint, dass behinderte Grundsicherungsbezieher ein höheres Schonvermögen zurückbehalten als Sozialhilfe- oder Bürgergeld-Empfänger ohne eine Beeinträchtigung: "Sie müssen eine gewisse finanzielle Flüssigkeit und Flexibilität behalten, weil das Risiko groß ist, dass sie kurzfristig Geld bereitstellen müssen - beispielsweise für unerwartet notwendig werdende Hilfsmittel, Wohnraumanpassung oder Selbstbehalte bei teuren Medikamenten, die teilweise eben nicht durch die Sozialleistungen abgedeckt werden. Es braucht daher für behinderte Personen einen größeren Spielraum, auf plötzliche Lebensveränderungen reagieren zu können. Dafür bedarf es mehr Beinfreiheit, was das Restvermögen angeht, welches Antragsstellern von Grundsicherung verbleiben kann, ehe sie einen Anspruch auf Unterstützung vom Staat haben".

Riehle sieht die derzeitigen Höchstwerte als zu gering an, um schnell und unkompliziert reagieren zu können: "Bei Personen mit einem Handicap gibt es deutlich mehr unerwartete Eventualitäten als beim Durchschnittsbürger. Daher scheint es auch durchaus gerechtfertigt, wenn behinderten Menschen ein größerer Puffer gewährt wird, wenn es um materielle, finanzielle Mittel geht, die vom Zugriff durch die Sozialbehörden geschützt bleiben. Wir fordern daher den Gesetzgeber entsprechend zu einer Regelung auf, welche im Sinne des Nachteilsausgleichsgedanken Personen mit Handicap ein erkennbar höheres und in Abstand stehendes Schonvermögen zugesteht, das sich von jenem bei gesunden Leistungsbeziehern der Grundsicherung deutlich abhebt. Beeinträchtigten Sozialhilfe- und Bürgergeld-Empfängern muss eine gewisse Liquidität bleiben, um auf die für sie deutlich wahrscheinlicheren Unwägbarkeiten des Alltags adäquat eingehen zu können. Die bisherige Gesetzeslage ist in dieser Hinsicht vollkommen unzureichend und berücksichtigt den besonderen Hilfebedarf von Menschen mit Handicap in einer stiefmütterlichen Weise. Es braucht daher ein Signal von der Ampel-Koalition, dass man den herausragenden Anspruch an behinderte Personen, der sich aus ihren Zusatzausgaben ergibt, ernstnimmt und erkannt hat", so Riehle abschließend.

Die Anlaufstelle "Beratung mit Handicap" bietet Menschen mit und ohne Behinderung eine kostenlose Sozialberatung unter www.beratung-mit-handicap.de an, die bundesweit in Anspruch genommen werden kann.
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