02.05.2023 05:20 Uhr in Gesundheit & Wellness und in Gesellschaft & Familie von Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle
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Menschen mit einer schweren neurologischen Erkrankung wie Parkinson, Epilepsie oder Dystonie haben oftmals Anspruch auf Pflegeleistungen. Allerdings muss hierfür die Selbstständigkeit des Betroffenen eingeschränkt sein.
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Ehrenamtliche Öffentlichkeitsarbeit | Büro Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
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Autor der Pressemeldung "Für Pflegebedürftigkeit bei neurologischen Krankheiten muss eine Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegen" ist Ehrenamtliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dennis Riehle, vertreten durch Dennis Riehle.