AOK bietet Entscheidungshilfe zu künstlicher Ernährung im Alter an
- Pressemitteilung der Firma AOK, 20.05.2011
Pressemitteilung vom: 20.05.2011 von der Firma AOK aus Berlin
Kurzfassung: Berlin - Immer häufiger müssen Menschen darüber entscheiden, ob ein kranker Angehöriger künstlich ernährt werden soll. Besonders schwierig wird es, wenn der Betroffene geistig stark abgebaut und keine Patientenverfügung getroffen hat. ...
[AOK - 20.05.2011] AOK bietet Entscheidungshilfe zu künstlicher Ernährung im Alter an
Berlin - Immer häufiger müssen Menschen darüber entscheiden, ob ein kranker Angehöriger künstlich ernährt werden soll. Besonders schwierig wird es, wenn der Betroffene geistig stark abgebaut und keine Patientenverfügung getroffen hat. Unterstützung in der Frage, ob ein Mensch mittels einer Magensonde künstlich ernährt werden sollte, bietet die AOK mit ihrer "PEG-Entscheidungshilfe" ab sofort im Internet an.
Angehörigen, aber auch Pflegepersonal, Ärzten und Betreuern bietet die "PEG-Entscheidungshilfe" in Form einer Broschüre und eines Arbeitsbogens umfassende Informationen über das Für und Wider einer künstlichen Ernährung. Darüber hinaus werden medizinische Fachbegriffe laienverständlich erklärt.
"Viele Menschen fühlen sich durch eine anstehende Entscheidung über die künstliche Ernährung eines Angehörigen stark unter Druck gesetzt und sind unsicher", sagt Dr. Jörg Lauterberg, der im AOK-Bundesverband für das Projekt zuständig ist. "Deshalb war es uns wichtig, wissenschaftlich fundierte Informationen anbieten zu können. So möchten wir Angehörigen helfen, eine Entscheidung im Sinne des Patienten zu treffen."
Der Arbeitsbogen leitet Angehörige systematisch durch wichtige Fragen und Themen. "Wir haben versucht, ein möglichst vielfältiges Spektrum an Möglichkeiten aufzuzeigen", erklären die Autorinnen Prof. Sabine Bartholomeyzik, Dr. Ursula Becken und Claudia Dinand im Vorwort der Entscheidungshilfe. "Gleichwohl wird eine Entscheidung immer subjektiv bleiben müssen."
Der Begriff PEG steht für perkutane endoskopische Gastrostomie. Entwickelt wurde die Entscheidungshilfe im Auftrag des AOK-Bundesverbandes von Pflegewissenschaftlern der Universität Witten-Herdecke und weiteren Experten. Sie basiert auf dem Forschungsbericht "Ablauf der Entscheidungsprozesse zur Anlage PEG", der am Freitag (20. Mai) auf der Abschlusstagung des Forschungsprojekts in Witten/Herdecke vorgestellt wurde.
Notwendig werden kann eine künstliche Ernährung, wenn Patienten unter Schluckstörungen leiden, zum Beispiel in der Folge einer Parkinsonerkrankung oder eines Schlaganfalls. Auch ein abnehmendes Durst- oder Hungergefühl in Folge von Demenz, Depressionen oder des fortgeschrittenen Alters können zu Ernährungsproblemen führen und eine künstliche Ernährung erforderlich machen.
Muss ein Mensch künstlich ernährt werden, kann dies zum Beispiel über eine Magensonde geschehen, die durch die Nase in den Magen geschoben wird. Wird künstliche Ernährung für eine längere Zeit nötig, kommt die Anlage einer PEG in Frage. Dabei wird ein Kunststoffschlauch durch die Bauchwand direkt in den Magen gelegt, über den der Mensch dann ernährt wird.
So finden Sie die "PEG-Entscheidungshilfe":
http://www.aok-gesundheitsnavi.de>Entscheidungshilfen > PEG-Entscheidungshilfe
Kontakt
Michael Bernatek
Pressereferent
Tel.: 030 34646-2655
E-Mail: presse@bv.aok.de
http://www.aok-presse.de
Berlin - Immer häufiger müssen Menschen darüber entscheiden, ob ein kranker Angehöriger künstlich ernährt werden soll. Besonders schwierig wird es, wenn der Betroffene geistig stark abgebaut und keine Patientenverfügung getroffen hat. Unterstützung in der Frage, ob ein Mensch mittels einer Magensonde künstlich ernährt werden sollte, bietet die AOK mit ihrer "PEG-Entscheidungshilfe" ab sofort im Internet an.
Angehörigen, aber auch Pflegepersonal, Ärzten und Betreuern bietet die "PEG-Entscheidungshilfe" in Form einer Broschüre und eines Arbeitsbogens umfassende Informationen über das Für und Wider einer künstlichen Ernährung. Darüber hinaus werden medizinische Fachbegriffe laienverständlich erklärt.
"Viele Menschen fühlen sich durch eine anstehende Entscheidung über die künstliche Ernährung eines Angehörigen stark unter Druck gesetzt und sind unsicher", sagt Dr. Jörg Lauterberg, der im AOK-Bundesverband für das Projekt zuständig ist. "Deshalb war es uns wichtig, wissenschaftlich fundierte Informationen anbieten zu können. So möchten wir Angehörigen helfen, eine Entscheidung im Sinne des Patienten zu treffen."
Der Arbeitsbogen leitet Angehörige systematisch durch wichtige Fragen und Themen. "Wir haben versucht, ein möglichst vielfältiges Spektrum an Möglichkeiten aufzuzeigen", erklären die Autorinnen Prof. Sabine Bartholomeyzik, Dr. Ursula Becken und Claudia Dinand im Vorwort der Entscheidungshilfe. "Gleichwohl wird eine Entscheidung immer subjektiv bleiben müssen."
Der Begriff PEG steht für perkutane endoskopische Gastrostomie. Entwickelt wurde die Entscheidungshilfe im Auftrag des AOK-Bundesverbandes von Pflegewissenschaftlern der Universität Witten-Herdecke und weiteren Experten. Sie basiert auf dem Forschungsbericht "Ablauf der Entscheidungsprozesse zur Anlage PEG", der am Freitag (20. Mai) auf der Abschlusstagung des Forschungsprojekts in Witten/Herdecke vorgestellt wurde.
Notwendig werden kann eine künstliche Ernährung, wenn Patienten unter Schluckstörungen leiden, zum Beispiel in der Folge einer Parkinsonerkrankung oder eines Schlaganfalls. Auch ein abnehmendes Durst- oder Hungergefühl in Folge von Demenz, Depressionen oder des fortgeschrittenen Alters können zu Ernährungsproblemen führen und eine künstliche Ernährung erforderlich machen.
Muss ein Mensch künstlich ernährt werden, kann dies zum Beispiel über eine Magensonde geschehen, die durch die Nase in den Magen geschoben wird. Wird künstliche Ernährung für eine längere Zeit nötig, kommt die Anlage einer PEG in Frage. Dabei wird ein Kunststoffschlauch durch die Bauchwand direkt in den Magen gelegt, über den der Mensch dann ernährt wird.
So finden Sie die "PEG-Entscheidungshilfe":
http://www.aok-gesundheitsnavi.de>Entscheidungshilfen > PEG-Entscheidungshilfe
Kontakt
Michael Bernatek
Pressereferent
Tel.: 030 34646-2655
E-Mail: presse@bv.aok.de
http://www.aok-presse.de
Über AOK:
Seit mehr als 100 Jahren steht die AOK als größte Krankenversicherung in Deutschland für Sicherheit und umfassende medizinische Versorgung im Krankheitsfall.
Die AOK betreut rund 30 Millionen Menschen ÷ weit mehr als ein Drittel der gesamten Bevölkerung. 68.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren in mehr als 1.800 Geschäftsstellen einen leistungsstarken Service: Schnell, kompetent und unbürokratisch.
Und: Die AOK ist mehr als eine Krankenversicherung. Sie hat ein umfassendes Gesundheitsmanagement etabliert. Das heißt: Ein konsequent umgesetztes Qualitätsmanagement geht einher mit einer erhöhten Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Das bedeutet für die Versicherten: optimale Versorgung zu günstigen Beiträgen.
Von Versicherten und Arbeitgebern gewählte Vertreter nehmen in den Selbstverwaltungen die Interessen der Mitglieder und deren Arbeitgeber wahr. Diese Selbstverwaltung garantiert eine versicherten- und betriebsnahe Gestaltung der Krankenversicherung.
Der AOK-Bundesverband vertritt als Dachorganisation die Interessen der AOK-Gemeinschaft. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der AOK-Bundesverband tritt heute und in Zukunft für eine umfassende Versorgung mit vollwertigen Leistungen ein. Diese Ziele bringt er durch sozialpolitische Überzeugungsarbeit bei Parlament, Regierung sowie den Verbänden und Institutionen des Gesundheitswesens voran. Sitz des AOK-Bundesverbandes ist Bonn.
Firmenkontakt:
Michael Bernatek
Pressereferent
Tel.: 030 34646-2655
E-Mail: presse@bv.aok.de
http://www.aok-presse.de
Seit mehr als 100 Jahren steht die AOK als größte Krankenversicherung in Deutschland für Sicherheit und umfassende medizinische Versorgung im Krankheitsfall.
Die AOK betreut rund 30 Millionen Menschen ÷ weit mehr als ein Drittel der gesamten Bevölkerung. 68.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren in mehr als 1.800 Geschäftsstellen einen leistungsstarken Service: Schnell, kompetent und unbürokratisch.
Und: Die AOK ist mehr als eine Krankenversicherung. Sie hat ein umfassendes Gesundheitsmanagement etabliert. Das heißt: Ein konsequent umgesetztes Qualitätsmanagement geht einher mit einer erhöhten Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Das bedeutet für die Versicherten: optimale Versorgung zu günstigen Beiträgen.
Von Versicherten und Arbeitgebern gewählte Vertreter nehmen in den Selbstverwaltungen die Interessen der Mitglieder und deren Arbeitgeber wahr. Diese Selbstverwaltung garantiert eine versicherten- und betriebsnahe Gestaltung der Krankenversicherung.
Der AOK-Bundesverband vertritt als Dachorganisation die Interessen der AOK-Gemeinschaft. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der AOK-Bundesverband tritt heute und in Zukunft für eine umfassende Versorgung mit vollwertigen Leistungen ein. Diese Ziele bringt er durch sozialpolitische Überzeugungsarbeit bei Parlament, Regierung sowie den Verbänden und Institutionen des Gesundheitswesens voran. Sitz des AOK-Bundesverbandes ist Bonn.
Firmenkontakt:
Michael Bernatek
Pressereferent
Tel.: 030 34646-2655
E-Mail: presse@bv.aok.de
http://www.aok-presse.de
Die Pressemeldung "AOK bietet Entscheidungshilfe zu künstlicher Ernährung im Alter an" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "AOK bietet Entscheidungshilfe zu künstlicher Ernährung im Alter an" ist AOK.