Pressemitteilung zur 3. Sitzung des Stabilitätsrates am 23. Mai 2011
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF), 24.05.2011
Pressemitteilung vom: 24.05.2011 von der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus Berlin
Kurzfassung: Der Stabilitätsrat ist am 23. Mai 2011 zu seiner 3. Sitzung unter dem Vorsitz von Bundesfinanzminister Dr. Schäuble und dem Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, dem bayerischen Finanzminister Fahrenschon, in Berlin zusammengetreten. Der ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 24.05.2011] Pressemitteilung zur 3. Sitzung des Stabilitätsrates am 23. Mai 2011
Der Stabilitätsrat ist am 23. Mai 2011 zu seiner 3. Sitzung unter dem Vorsitz von Bundesfinanzminister Dr. Schäuble und dem Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, dem bayerischen Finanzminister Fahrenschon, in Berlin zusammengetreten.
Der aufgrund der globalen Wirtschaft- und Finanzkrise vor zwei Jahren ausgelöste stärkste gesamtwirtschaftliche Einbruch seit Bestehen der Bundesrepublik wird vermutlich schneller als erwartet überwunden werden. Gleichwohl bestehen nach wie vor infolge sehr hoher Rohstoff- und Energiepreise, der noch nicht überstandenen Vertrauens- und Schuldenkrise sowie fragiler internationaler Finanzmärkte erhebliche Risiken.
Alle öffentlichen Haushalte mussten im Gefolge der Finanz- und Wirtschaftskrise und aufgrund der Maßnahmen zur Krisenbewältigung massive Belastungen in Kauf nehmen, die Finanz- und Haushaltspolitik ist weiterhin außerordentlich stark gefordert. Der Stabilitätsrat bekräftigt, dass der Bund und die Länder ihre Konsolidierungsanstrengungen gerade im Umfeld der erfreulichen konjunkturellen Lage und der prognostizierten positiven Entwicklung der Steuereinnahmen, aber auch vor dem Hintergrund der bestehenden weltwirtschaftlichen Risiken, fortsetzen und verstärken müssen.
Für den Bund und die Länder ist der Abbau der strukturellen Defizite vordringlich, um die Vorgaben des Grundgesetzes zur Schuldenbegrenzung einzuhalten. Aktuell sich ergebende Haushaltsentlastungen dürfen nicht zu einer Lockerung der Ausgabendisziplin und zu einem Nachlassen bei der Sicherung der staatlichen Einnahmenbasis verführen.
Der Stabilitätsrat hat festgestellt, dass in den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein eine Haushaltsnotlage droht. Der Evaluationsausschuss hat in die Prüfung alle relevanten Bereiche der Haushalte der vier Länder umfassend einbezogen. Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage, die sich aus der Analyse der Haushaltskennziffern ergeben haben, konnten dabei nicht entkräftet werden.
Mit den betroffenen Ländern sind in der nächsten Sitzung des Stabilitätsrates im November 2011 Sanierungsprogramme zu vereinbaren. Die Sanierungsprogramme erstrecken sich über fünf Jahre und enthalten Vorgaben für die angestrebten Abbauschritte der jährlichen Nettokreditaufnahme und geeignete Sanierungsmaßnahmen.
Die betroffenen Länder werden hierfür Vorschläge unterbreiten. Der Stabilitätsrat hat den Evaluationsausschuss beauftragt, die vorgeschlagenen Sanierungsprogramme zu überprüfen und Einzelheiten mit den betroffenen Ländern abzustimmen. Mitglieder dieses Ausschusses sind die Staatssekretäre des Bundesministeriums der Finanzen und die Staatssekretäre der Finanzministerien der Länder Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen einschließlich der Berichte des Evaluationsausschusses werden auf der Website www.stabilitaetsrat.deveröffentlicht.
Kontakt
Referat für Bürgerangelegenheiten
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
E-Mail: buergerreferat(at)bmf.bund.de
Web: www.bundesfinanzministerium.de
Der Stabilitätsrat ist am 23. Mai 2011 zu seiner 3. Sitzung unter dem Vorsitz von Bundesfinanzminister Dr. Schäuble und dem Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, dem bayerischen Finanzminister Fahrenschon, in Berlin zusammengetreten.
Der aufgrund der globalen Wirtschaft- und Finanzkrise vor zwei Jahren ausgelöste stärkste gesamtwirtschaftliche Einbruch seit Bestehen der Bundesrepublik wird vermutlich schneller als erwartet überwunden werden. Gleichwohl bestehen nach wie vor infolge sehr hoher Rohstoff- und Energiepreise, der noch nicht überstandenen Vertrauens- und Schuldenkrise sowie fragiler internationaler Finanzmärkte erhebliche Risiken.
Alle öffentlichen Haushalte mussten im Gefolge der Finanz- und Wirtschaftskrise und aufgrund der Maßnahmen zur Krisenbewältigung massive Belastungen in Kauf nehmen, die Finanz- und Haushaltspolitik ist weiterhin außerordentlich stark gefordert. Der Stabilitätsrat bekräftigt, dass der Bund und die Länder ihre Konsolidierungsanstrengungen gerade im Umfeld der erfreulichen konjunkturellen Lage und der prognostizierten positiven Entwicklung der Steuereinnahmen, aber auch vor dem Hintergrund der bestehenden weltwirtschaftlichen Risiken, fortsetzen und verstärken müssen.
Für den Bund und die Länder ist der Abbau der strukturellen Defizite vordringlich, um die Vorgaben des Grundgesetzes zur Schuldenbegrenzung einzuhalten. Aktuell sich ergebende Haushaltsentlastungen dürfen nicht zu einer Lockerung der Ausgabendisziplin und zu einem Nachlassen bei der Sicherung der staatlichen Einnahmenbasis verführen.
Der Stabilitätsrat hat festgestellt, dass in den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein eine Haushaltsnotlage droht. Der Evaluationsausschuss hat in die Prüfung alle relevanten Bereiche der Haushalte der vier Länder umfassend einbezogen. Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage, die sich aus der Analyse der Haushaltskennziffern ergeben haben, konnten dabei nicht entkräftet werden.
Mit den betroffenen Ländern sind in der nächsten Sitzung des Stabilitätsrates im November 2011 Sanierungsprogramme zu vereinbaren. Die Sanierungsprogramme erstrecken sich über fünf Jahre und enthalten Vorgaben für die angestrebten Abbauschritte der jährlichen Nettokreditaufnahme und geeignete Sanierungsmaßnahmen.
Die betroffenen Länder werden hierfür Vorschläge unterbreiten. Der Stabilitätsrat hat den Evaluationsausschuss beauftragt, die vorgeschlagenen Sanierungsprogramme zu überprüfen und Einzelheiten mit den betroffenen Ländern abzustimmen. Mitglieder dieses Ausschusses sind die Staatssekretäre des Bundesministeriums der Finanzen und die Staatssekretäre der Finanzministerien der Länder Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
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Über Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundeskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haushaltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.
Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.
Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.
Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.
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Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.
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