Leiharbeitsurteil muss gesetzliche Konsequenzen haben
- Pressemitteilung der Firma DIE LINKE, 15.12.2010
Pressemitteilung vom: 15.12.2010 von der Firma DIE LINKE aus Berlin
Kurzfassung: Der Vorsitzende der LINKEN, Klaus Ernst, fordert nach dem Bundesarbeitsgerichtsurteil zur Tarifunfähigkeit der CGZP gesetzliche Konsequenzen von der Bundesregierung. Der Tarifvorbehalt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der das Unterlaufen des ...
[DIE LINKE - 15.12.2010] Leiharbeitsurteil muss gesetzliche Konsequenzen haben
Der Vorsitzende der LINKEN, Klaus Ernst, fordert nach dem Bundesarbeitsgerichtsurteil zur Tarifunfähigkeit der CGZP gesetzliche Konsequenzen von der Bundesregierung. Der Tarifvorbehalt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der das Unterlaufen des Equal-Pay-Prinzips ermögliche, müsse ersatzlos gestrichen werden. Von den Sozialversicherungsträgern fordert Ernst die unverzügliche Einforderung ausstehender Beiträge. Ernst erklärt:
Dieses Urteil ist ein Meilenstein und eine nachträgliche höchstrichterliche Ohrfeige für die alte rot-grüne Bundesregierung, die dem Missbrauch der Leiharbeit Tür und Tor geöffnet hat. Bund und Sozialversicherungen müssen jetzt schnell handeln. Frau von der Leyen muss die gesetzlichen Konsequenzen ziehen. Der missbrauchanfällige Tarifvorbehalt im Leiharbeitsgesetz muss schnell gestrichen werden. Das ist im laufenden Gesetzgebungsverfahren möglich. Dann gilt für die Leiharbeit immer und überall die Regel, dass es für gleiche Arbeit auch gleiches Geld gibt. Die Sozialversicherungsträger müssen jetzt schnell handeln. Es ist viel Zeit ins Land gegangen. Drei Milliarden Euro stehen an Beiträgen aus. Die müssen jetzt von den Firmen, die mit der CGZP Dumpingtarifverträge abgeschlossen haben, eingefordert werden.
Das macht allein für die Rentenversicherung 0,5 Beitragspunkte. Damit könnte die Rente ab 67 rückgängig gemacht werden.
Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin
Pressesprecherin: Alrun Nüßlein
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alrun.nuesslein@die-linke.de
Der Vorsitzende der LINKEN, Klaus Ernst, fordert nach dem Bundesarbeitsgerichtsurteil zur Tarifunfähigkeit der CGZP gesetzliche Konsequenzen von der Bundesregierung. Der Tarifvorbehalt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der das Unterlaufen des Equal-Pay-Prinzips ermögliche, müsse ersatzlos gestrichen werden. Von den Sozialversicherungsträgern fordert Ernst die unverzügliche Einforderung ausstehender Beiträge. Ernst erklärt:
Dieses Urteil ist ein Meilenstein und eine nachträgliche höchstrichterliche Ohrfeige für die alte rot-grüne Bundesregierung, die dem Missbrauch der Leiharbeit Tür und Tor geöffnet hat. Bund und Sozialversicherungen müssen jetzt schnell handeln. Frau von der Leyen muss die gesetzlichen Konsequenzen ziehen. Der missbrauchanfällige Tarifvorbehalt im Leiharbeitsgesetz muss schnell gestrichen werden. Das ist im laufenden Gesetzgebungsverfahren möglich. Dann gilt für die Leiharbeit immer und überall die Regel, dass es für gleiche Arbeit auch gleiches Geld gibt. Die Sozialversicherungsträger müssen jetzt schnell handeln. Es ist viel Zeit ins Land gegangen. Drei Milliarden Euro stehen an Beiträgen aus. Die müssen jetzt von den Firmen, die mit der CGZP Dumpingtarifverträge abgeschlossen haben, eingefordert werden.
Das macht allein für die Rentenversicherung 0,5 Beitragspunkte. Damit könnte die Rente ab 67 rückgängig gemacht werden.
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