Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht europarechtskonform

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 24.05.2011
Pressemitteilung vom: 24.05.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich der Gespraeche des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages mit Vertretern der EU-Kommission und des EU-Parlaments in Bruessel, erklaeren der zustaendige Berichterstatter Gerd Bollmann und der Sprecher der Arbeitsgruppe Umwelt, ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 24.05.2011] Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht europarechtskonform


Anlaesslich der Gespraeche des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages mit Vertretern der EU-Kommission und des EU-Parlaments in Bruessel, erklaeren der zustaendige Berichterstatter Gerd Bollmann und der Sprecher der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch:

Auf Nachfrage bestaetigte Karl Falkenberg, Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt, die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion, dass es in der EU-Kommission erhebliche Zweifel gibt, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts dem Europarecht entspricht.

Insbesondere kritisierte Falkenberg, dass der deutsche Gesetzentwurf die fuenfstufige Abfallhierarchie der europaeischen Abfallrahmenrichtlinie nicht umsetzt. Faktisch wuerde der Entwurf wieder eine dreistufige Abfallhierarchie installieren und damit gegen europaeisches Recht verstossen.

In diesem Zusammenhang haelt Generaldirektor Falkenberg auch die sogenannte Heizwertklausel von 11.000 Kilojoule fuer nicht vereinbar mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Ab diesem Wert sollen kuenftig energetische und stoffliche Verwertung gleichrangig sein, was eindeutig den europaeischen Vorgaben widerspricht.

Befragt zu den Ueberlassungspflichten stellte Falkenberg klar, dass nach Auffassung der Generaldirektion Umwelt die Mitgliedslaender bei der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie einen grossen Spielraum haben. Sowohl die Zustaendigkeit der Kommunen als auch privater Unternehmen ist europarechtlich moeglich. Unabhaengig davon, ob die Zustaendigkeit bei den Kommunen beziehungsweise den oeffentlich-rechtlichen Entsorgungstraegern liege, muesse sicher gestellt sein, dass die EU-Abfallrahmenrichtlinie, insbesondere bezueglich der Abfallhierarchie und getrennten Sammlungen, eingehalten werde.

Die Aussagen der Kommissionsvertreter bestaetigen die Position der SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben bereits bei der Veroeffentlichung des Referentenentwurfes Bedenken gegen die Heizwertklausel geaeussert. Die schwarz-gelbe Koalition muesse auf die Heizwertklausel verzichten und den Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung sicher stellen.

Offenbar ist es ein Ziel von Schwarz-Gelb, die Abfallwirtschaft zu privatisieren. Die Gespraeche haben uns darin bestaetigt, dass das Europarecht dies nicht verlangt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dieses falsche Spiel der Regierung zulasten von Kommunen und Buergerinnen und Buergern entlarven.


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