Gleichstellung von Lebenspartnerschaften - GRÜNE: Schwulen und lesbischen Beamten nachträglich Familienzuschlag gewähren
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 15.12.2010
Pressemitteilung vom: 15.12.2010 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertritt weiterhin die Auffassung, dass die rückwirkende Geltung der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften nach der europäischen Gleichstellungsrichtlinie zwingend notwendig ist. "Die ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 15.12.2010] Gleichstellung von Lebenspartnerschaften - GRÜNE: Schwulen und lesbischen Beamten nachträglich Familienzuschlag gewähren
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertritt weiterhin die Auffassung, dass die rückwirkende Geltung der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften nach der europäischen Gleichstellungsrichtlinie zwingend notwendig ist. "Die Gleichstellungsrichtlinie hätte bis zum Dezember 2003 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Da dies von Hessen versäumt wurde, und wir erst in diesem Jahr die Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichgestellt haben, konnten sich schwule Beamte und lesbische Beamtinnen direkt auf diese Richtlinie berufen und eine rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags einklagen. Dies haben inzwischen auch eine Reihe von Gerichten festgestellt, zuletzt auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Ziel unserer Initiative ist es, solche Klagen zu vermeiden und den betroffenen Bediensteten und auch dem Land Aufwand und Kosten zu ersparen", erklärt Andreas Jürgens, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN.
Das Problem sei ein ganz anderes: "CDU und FDP wollten keine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht. In der 16. Wahlperiode haben sie jeweils noch gegen den Gesetzentwurf gestimmt, den wir damals schon eingebracht hatten. Noch in der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes in dieser Wahlperiode äußerte die Mehrheit deutliche Ablehnung. Erst durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2009 sah sich die Landesregierung gedrängt, endlich zu handeln. Das geschah nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Druck von außen. An Ihrer grundsätzlichen Aversion gegen die Gleichstellung hat dies aber nichts geändert." Deshalb sei die Landesregierung auch nicht bereit gewesen, nur einen Millimeter über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinaus zu gehen.
"Die Argumente gegen die Rückwirkung sind ebenso blumig, ebenso ausweichend und ebenso falsch, wie die Argumente, die jahrelang gegen die Gleichstellung an sich vertreten wurde." DIE GRÜNEN kündigen an, auch in Zukunft das Thema Gleichstellung immer wieder zum Thema im Landtag zu machen, solange eine wirkliche Gleichstellung noch nicht erreicht sei.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertritt weiterhin die Auffassung, dass die rückwirkende Geltung der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften nach der europäischen Gleichstellungsrichtlinie zwingend notwendig ist. "Die Gleichstellungsrichtlinie hätte bis zum Dezember 2003 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Da dies von Hessen versäumt wurde, und wir erst in diesem Jahr die Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichgestellt haben, konnten sich schwule Beamte und lesbische Beamtinnen direkt auf diese Richtlinie berufen und eine rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags einklagen. Dies haben inzwischen auch eine Reihe von Gerichten festgestellt, zuletzt auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Ziel unserer Initiative ist es, solche Klagen zu vermeiden und den betroffenen Bediensteten und auch dem Land Aufwand und Kosten zu ersparen", erklärt Andreas Jürgens, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN.
Das Problem sei ein ganz anderes: "CDU und FDP wollten keine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht. In der 16. Wahlperiode haben sie jeweils noch gegen den Gesetzentwurf gestimmt, den wir damals schon eingebracht hatten. Noch in der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes in dieser Wahlperiode äußerte die Mehrheit deutliche Ablehnung. Erst durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2009 sah sich die Landesregierung gedrängt, endlich zu handeln. Das geschah nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Druck von außen. An Ihrer grundsätzlichen Aversion gegen die Gleichstellung hat dies aber nichts geändert." Deshalb sei die Landesregierung auch nicht bereit gewesen, nur einen Millimeter über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinaus zu gehen.
"Die Argumente gegen die Rückwirkung sind ebenso blumig, ebenso ausweichend und ebenso falsch, wie die Argumente, die jahrelang gegen die Gleichstellung an sich vertreten wurde." DIE GRÜNEN kündigen an, auch in Zukunft das Thema Gleichstellung immer wieder zum Thema im Landtag zu machen, solange eine wirkliche Gleichstellung noch nicht erreicht sei.
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