Für besseren Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 25.05.2011
Pressemitteilung vom: 25.05.2011 von der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Berlin
Kurzfassung: Bundeskabinett beschließt neues Produktsicherheitsgesetz Kinderspielzeug, Fernsehgeräte, Dampfkochtöpfe und Industrieroboter - viele der Gegenstände, die uns zuhause und im Beruf begleiten, müssen vor allem eines sein: sicher. Damit dies bei ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 25.05.2011] Für besseren Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb
Bundeskabinett beschließt neues Produktsicherheitsgesetz
Kinderspielzeug, Fernsehgeräte, Dampfkochtöpfe und Industrieroboter - viele der Gegenstände, die uns zuhause und im Beruf begleiten, müssen vor allem eines sein: sicher. Damit dies bei in Deutschland verkauften Geräten und Produkten auch in Zukunft auf hohem Niveau gewährleistet ist, hat das Kabinett heute den "Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts" beschlossen. Darin enthalten ist die Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen soll.
Schwerpunkte der Neufassung:
Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Dies gewährleistet ein hohes Sicherheitsniveau der am Markt befindlichen Produkte - und trägt zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern bei. Die Bestimmungen zum GS-Zeichen wurden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen hat sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage "geprüfte Sicherheit" beeinflusst es die Kaufentscheidung und trägt so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei. Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Es leistet einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: 03018 527-0
Telefax: 03018 527-1830
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundeskabinett beschließt neues Produktsicherheitsgesetz
Kinderspielzeug, Fernsehgeräte, Dampfkochtöpfe und Industrieroboter - viele der Gegenstände, die uns zuhause und im Beruf begleiten, müssen vor allem eines sein: sicher. Damit dies bei in Deutschland verkauften Geräten und Produkten auch in Zukunft auf hohem Niveau gewährleistet ist, hat das Kabinett heute den "Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts" beschlossen. Darin enthalten ist die Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen soll.
Schwerpunkte der Neufassung:
Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Dies gewährleistet ein hohes Sicherheitsniveau der am Markt befindlichen Produkte - und trägt zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern bei. Die Bestimmungen zum GS-Zeichen wurden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen hat sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage "geprüfte Sicherheit" beeinflusst es die Kaufentscheidung und trägt so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei. Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die zentrale Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verzahnt. Es leistet einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
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Über Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
Bundesminister Walter Riester
Parlamentarische Staatssekretäre:Gerd Andres
Ulrike Mascher
Staatssekretäre:Dr. Klaus Achenbach
Rudolf Anzinger
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Rochusstraße 15
3123 Bonn
Postanschrift:
Postfach 14 02 80
53107 Bonn
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