Von der Leyen: 'Jetzt Menschen in richtige Jobs bringen'Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 25.05.2011
Pressemitteilung vom: 25.05.2011 von der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Berlin
Kurzfassung: Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird stärker auf ihr eigentliches Ziel ausgerichtet: das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt. Dazu hat heute das Bundeskabinett dem "Gesetz zur Verbesserung der ...
[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 25.05.2011] Von der Leyen: "Jetzt Menschen in richtige Jobs bringen"Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird stärker auf ihr eigentliches Ziel ausgerichtet: das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt. Dazu hat heute das Bundeskabinett dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" zugestimmt. Die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind die Grundlage für die zahlreichen gesetzlichen Änderungen im Entwurf. Die Novelle soll den Vermittlern vor Ort mehr Freiheiten für eine passgenaue Förderung geben, den Budgetgedanken stärken, Mitnahmeeffekte verhindern und angesichts der guten Konjunktur für Arbeitsuchende den Weg in Beschäftigung beschleunigen. Betroffen sind sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (SGB III) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll noch im Mai in die parlamentarische Beratung gehen, dort im Oktober beschlossen werden und Anfang November in Kraft treten.
Ursula von der Leyen: "Oberstes Kernziel ist und bleibt der weitere Abbau der Arbeitslosigkeit. Wir wollen den Aufschwung nutzen, um Menschen aus der Arbeitslosigkeit verstärkt in richtige Jobs zu bringen. Dafür gestalten wir den Instrumentenkasten, den die Vermittler in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit zur Verfügung haben, übersichtlicher und effektiver. Wir geben den Arbeitsvermittlern und Fallmanagern mehr Flexibilität und den Entscheidungsspielraum, den sie brauchen, um Menschen schneller und passgenauer zu helfen, als das bisher der Fall ist. Jeder Tag, den Arbeitsuchende früher auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle finden nutzt der Wirtschaft und spart dem Steuer- und Beitragszahler bares Geld."
Die Kernziele des Gesetzentwurfs:
1. Mehr Verantwortung für die Experten vor Ort / weniger Mitnahmeeffekte
Beispiel Gründungszuschuss:
Der Gründungszuschuss wird neu justiert, indem er von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt wird. Gefordert werden künftig Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit, denn eine Gründungsförderung muss künftig früher beantragt werden und entschieden wird aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie aufgrund der persönlichen Eignung für eine selbständige Tätigkeit im Einzelfall. Die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten prüfen dabei sachverständige Experten der Verbände und IHKen vor Ort. Die erforderliche Restanspruchdauer auf Arbeitslosengeld wird von 90 auf 150 Tage erhöht. Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 €) wird von sechs auf neun Monate verlängert. Die mögliche Gesamtförderdauer liegt weiterhin bei 15 Monaten. Änderungen beim Gründungszuschuss führen zu Minderausgaben von 1,03 Milliarden Euro 2012 und 1,33 Milliarden Euro in den Folgejahren (Ausgaben 2010: 1,869 Mrd. Euro). Ursula von der Leyen: "Nicht jeder Erwerbslose ist für den Schritt in die Selbständigkeit geeignet. So manche Notgründung ist zur Sackgasse geworden. Wir sehen viele Solo-Selbständige, die nur knapp über die Runden kommen, nicht sozialversichert sind und eine schwierige Prognose für die Rente haben. Alleine 120.000 Selbständige stocken zusätzlich mit Arbeitslosengeld II auf. Das kann nicht das Ziel sein, wenn gleichzeitig 1 Million sozialversicherungspflichtige Jobs zu haben sind."
Beispiel Ein-Euro-Jobs:
Kammern, Wirtschaftsverbände und Bundesrechnungshof haben wiederholt moniert, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Eine Wirkungsanalyse des IAB zeigt, dass Ein-Euro-Jobber in der Zeit ihres Einsatzes geringere Beschäftigungschancen haben. Bisher gab es keine Kostendeckelung der Maßnahmekosten für Ein-Euro-Jobber, was zur Folge hatte, dass die Pauschalen in Einzelfällen bis zu 1.000 Euro betrugen, ohne dass ein entsprechender Betreuungsaufwand nachgewiesen wurde.
Ein-Euro-Jobs werden konsequent nachrangig ausgestaltet. Vorrang haben Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt und Qualifizierung. Ein-Euro-Jobs sind bislang das weitaus am häufigsten genutzte Förderinstrument in den Jobcentern. Bis zu im Durchschnitt 300.000 Ein-Euro-Job-Förderungen im letzten Jahr kosten 1 Milliarde Euro. Hiervon ging nur ein Drittel der Ausgaben an Arbeitslose, aber zwei Drittel an die Träger der Maßnahmen. Die Höhe der Maßnahmekosten wird jetzt durch eine Grundpauschale (30 Euro) und eine Zusatzpauschale für nachweislich betreuungsintensive Fälle (bis zu 120 Euro) gesetzlich begrenzt. Zur Unterstützung der Leistungsberechtigten können Ein-Euro-Jobs mit sonstigen Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen kombiniert werden. Hierüber entscheidet das Jobcenter vor Ort. Ursula von der Leyen: "Es muss immer die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen. Häufig sind Ein-Euro-Jobber geradezu gefangen in ihrer Situation, vom sogenannten Einsperreffekt wird gesprochen. Der Bedarf an Arbeitskräften am ersten Arbeitsmarkt steigt, so dass wir keinem Arbeitsuchenden diese Chance verbauen sollten und den Arbeitsuchenden immer da wo möglich mit aller Unterstützung unmittelbar in eine Tätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt bringen sollten."
2. Aktivieren von Arbeitskräften
Beispiel berufliche Weiterbildung:
Alle Förderungsmöglichkeiten bleiben erhalten, allerdings werden verschiedene Maßnahmen zusammengefasst.
Die Förderung der Weiterbildung von älteren Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen wird nicht nur entfristet, sondern es wird auch die Möglichkeit einer anteiligen Übernahme der Maßnahmekosten durch die Bundesagentur eröffnet. Bisher gab es nur das Prinzip "Alles oder nichts", also entweder wurde komplett gefördert oder gar nicht. Das Gutscheinsystem für die berufliche Weiterbildung bleibt erhalten. Ursula von der Leyen: "Die Fachkräftesicherung hat oberste Priorität, dafür müssen wir alle Potenziale im Land nutzen. Dazu gehören insbesondere ältere, erfahrene Arbeitnehmer, denen wir die Möglichkeit geben, sich weiter zu qualifizieren, wenn sie bereits einem Beruf nachgehen. Genauso müssen sich Arbeitsuchende weiterbilden können, wenn das die Chance auf Rückkehr in einen Job erhöht. Ich freue mich, dass wir in der Aufschwungphase gerade im wichtigen Bereich Weiterbildung nicht knapsen müssen."
3. Mehr Effizienz
Beispiel Eingliederungszuschüsse:
Derzeit haben wir eine Vielzahl an Rechtsgrundlagen für eine Förderung mit Eingliederungszuschüssen, die sowohl von Vermittlern als auch Arbeitgebern und Geförderten vollkommen unübersichtlich empfunden wird.
Eingliederungszuschüsse werden daher gezielt vereinheitlicht. Statt sechs verschiedener Eingliederungszuschüsse vom allgemeinen Zuschuss bis hin zu besonderen Zuschüssen für ältere Arbeitnehmer und Jugendliche gibt es nun eine allgemeine Grundnorm, die Flexibilität und eine passgenaue Förderung ermöglicht. Umständliche Prüfungen alternativer Tatbestände entfallen künftig. Eingliederungszuschüsse können danach auch künftig bis zu 50% des Arbeitsentgeltes betragen und bis zu 12 Monaten gewährt werden. Für behinderte und schwerbehinderte Menschen bleiben erweiterte Förderhöhen und -dauern möglich. Ursula von der Leyen: "Die neue Struktur ist transparent und praxisgerecht. Das schafft Klarheit für die Arbeitslosen und spart den Vermittlern Zeit, die sie für möglichst passgenaue Förderkonzepte nutzen können."
Beispiel Öffentlich geförderte Beschäftigung:
Sie kann ein wichtiger Baustein sein, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Evaluation hat jedoch gezeigt, dass zu häufig die Falschen in den Maßnahmen landeten und - zumal bei unbefristeter Förderung - Menschen Chancen verbaut wurden, wieder in einen regulären Job zu wechseln ("Lock in-Effekt"). Nicht selten wurde die Förderung des Bundes vor Ort auch zweckwidrig eingesetzt. Häufig stand weniger die mögliche Rückkehrperspektive der beschäftigten Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt im Fokus, sondern der Erhalt gemeinnütziger Strukturen und kommunaler Angebote.
Für verfestigt Langzeitarbeitslose, die langfristig keine Chance auf den Eintritt in das Erwerbsleben haben, bleibt auch nach der neuen Gesetzeslage der Einsatz in öffentlich geförderter Beschäftigung möglich: Darauf können und wollen wir nicht verzichten. Sie darf aber nicht Endstation sein und die Chancen auf ungeförderte Beschäftigung nicht verdrängen. Arbeitsuchende ohne unmittelbare Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarktkönnen innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums in der Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse (2 Jahre) und Arbeitsgelegenheiten (2 Jahre) eingesetzt werden. Ziel ist, durchgehende Förderketten zu vermeiden, denn die führen laut Evaluation häufig dazu, das die Betroffenen Chancen zur Eingliederung in reguläre Arbeitsverhältnisse verpassen (Lock in-Effekt). Die Förderung dient allein den arbeitsuchenden Menschen und ihrer arbeitsmarktpolitischen Perspektive und nicht der öffentlichen oder gemeinnützigen Aufgabenerfüllung, der Absicherung dazu aufgebauter Strukturen oder der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben. Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) werden abgeschafft. Sie wurden in den vergangenen Jahren kaum noch genutzt und haben in Bezug auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt eine eindeutig negative Wirkung. Ursula von der Leyen: "Die Aktivierung von Langzeitarbeitlosen ist eine wichtige Aufgabe, allerdings muss genau überlegt werden, welche Maßnahmen die richtigen sind. Nicht alle Langzeitarbeitslosen starten mit den gleichen Voraussetzungen. Einige haben einen Berufsabschluss, andere nicht. Einige müssen sich erst wieder an ein geregeltes Arbeitsleben gewöhnen, andere hätten bei der aktuell glänzenden Arbeitsmarktlage gute Chancen auf einen regulären Job. Auch hier sind passgenaue Einzelfallentscheidungen unverzichtbar."
4. Mehr Flexibilität:
Bei Langzeitarbeitslosen, bei denen in angemessener Zeit nicht mit Aussicht auf Erfolg auf das Regelinstrumentarium des SGB II oder SGB III zurückgegriffen werden kann, gibt es die Möglichkeit, freie Eingliederungsleistungen anzubieten.
Die Jobcenter bekommen mehr Gestaltungsspielraum als bisher, um eigene Förderinstrumente für die Eingliederung in Arbeit zu entwickeln. Das Verbot, von gesetzlich geregelten Leistungen abzuweichen oder diese aufzustocken, wird für die Förderung von Langzeitarbeitslosen vollständig aufgehoben. 5. Höhere Qualität von Beratung und Betreuung
Eine Qualifizierungsinitiative soll Personal der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter in die Lage versetzen, Arbeitsuchende noch effizienter und passgenauer in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erhalten die Vermittler mehr Entscheidungsspielräume, die dank guter Schulung richtig genutzt werden sollen.
Aber auch die Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen werden stärkeren Qualitätskontrollen unterzogen. Künftig bedürfen grundsätzlich alle Träger und diejenigen Maßnahmen, die mittels eines Gutscheins in Anspruch genommen werden können, einer externen Zulassung.
Ursula von der Leyen: "Wenn wir den Fallmanagern mehr Verantwortung zubilligen, ist es zwingend, dass wir auf Stabilität beim Personal setzen und verstärkt in ihre Aus- und Weiterbildung investieren. Deswegen kommt die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur zur rechten Zeit. Wir werden aber auch stärker auf die Qualität derjenigen achten, die Arbeitslose weiterbilden, umschulen oder trainieren. Viele Träger leisten wirklich gute Arbeit. Aber es hat manche schwarze Schafe gegeben, die wenig Leistung gebracht und richtig Geld gekostet haben. Wir kennen alle die Extremfälle, bei denen Menschen in unsinnige Trainingsmaßnahmen gesteckt wurden. Das kostet den Arbeitsuchenden wertvolle Zeit und die Steuer- und Beitragszahler Geld. Deswegen müssen künftig alle Anbieter einen strengen Qualitätscheck durchlaufen."
6. Mehr Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftliches Handeln hat Priorität. Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit wird bei einer derart umfassenden Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und nach allen Prognosen einer zunehmend nachhaltigen positiven Arbeitsmarktlage angepasst werden können.
Die gute Konjunktur, sinkende Arbeitslosenzahlen und die vorgenommenen Neujustierungen bei den Instrumenten kompensieren den halben Mehrwertsteuerpunkt, der jetzt schrittweise aus dem BA-Haushalt herausgenommen wird. Allein in den vergangenen 12 Monaten sind 700.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen neu hinzugekommen, das heißt 700.000 Mal neue Beiträge für die BA. Ein moderater Rückbau bei Personal und Verwaltung bringt weitere strukturelle Ersparnisse.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: 03018 527-0
Telefax: 03018 527-1830
E-Mail: info@bmas.bund.de
Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird stärker auf ihr eigentliches Ziel ausgerichtet: das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt. Dazu hat heute das Bundeskabinett dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" zugestimmt. Die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind die Grundlage für die zahlreichen gesetzlichen Änderungen im Entwurf. Die Novelle soll den Vermittlern vor Ort mehr Freiheiten für eine passgenaue Förderung geben, den Budgetgedanken stärken, Mitnahmeeffekte verhindern und angesichts der guten Konjunktur für Arbeitsuchende den Weg in Beschäftigung beschleunigen. Betroffen sind sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (SGB III) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll noch im Mai in die parlamentarische Beratung gehen, dort im Oktober beschlossen werden und Anfang November in Kraft treten.
Ursula von der Leyen: "Oberstes Kernziel ist und bleibt der weitere Abbau der Arbeitslosigkeit. Wir wollen den Aufschwung nutzen, um Menschen aus der Arbeitslosigkeit verstärkt in richtige Jobs zu bringen. Dafür gestalten wir den Instrumentenkasten, den die Vermittler in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit zur Verfügung haben, übersichtlicher und effektiver. Wir geben den Arbeitsvermittlern und Fallmanagern mehr Flexibilität und den Entscheidungsspielraum, den sie brauchen, um Menschen schneller und passgenauer zu helfen, als das bisher der Fall ist. Jeder Tag, den Arbeitsuchende früher auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle finden nutzt der Wirtschaft und spart dem Steuer- und Beitragszahler bares Geld."
Die Kernziele des Gesetzentwurfs:
1. Mehr Verantwortung für die Experten vor Ort / weniger Mitnahmeeffekte
Beispiel Gründungszuschuss:
Der Gründungszuschuss wird neu justiert, indem er von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt wird. Gefordert werden künftig Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit, denn eine Gründungsförderung muss künftig früher beantragt werden und entschieden wird aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie aufgrund der persönlichen Eignung für eine selbständige Tätigkeit im Einzelfall. Die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten prüfen dabei sachverständige Experten der Verbände und IHKen vor Ort. Die erforderliche Restanspruchdauer auf Arbeitslosengeld wird von 90 auf 150 Tage erhöht. Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 €) wird von sechs auf neun Monate verlängert. Die mögliche Gesamtförderdauer liegt weiterhin bei 15 Monaten. Änderungen beim Gründungszuschuss führen zu Minderausgaben von 1,03 Milliarden Euro 2012 und 1,33 Milliarden Euro in den Folgejahren (Ausgaben 2010: 1,869 Mrd. Euro). Ursula von der Leyen: "Nicht jeder Erwerbslose ist für den Schritt in die Selbständigkeit geeignet. So manche Notgründung ist zur Sackgasse geworden. Wir sehen viele Solo-Selbständige, die nur knapp über die Runden kommen, nicht sozialversichert sind und eine schwierige Prognose für die Rente haben. Alleine 120.000 Selbständige stocken zusätzlich mit Arbeitslosengeld II auf. Das kann nicht das Ziel sein, wenn gleichzeitig 1 Million sozialversicherungspflichtige Jobs zu haben sind."
Beispiel Ein-Euro-Jobs:
Kammern, Wirtschaftsverbände und Bundesrechnungshof haben wiederholt moniert, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Eine Wirkungsanalyse des IAB zeigt, dass Ein-Euro-Jobber in der Zeit ihres Einsatzes geringere Beschäftigungschancen haben. Bisher gab es keine Kostendeckelung der Maßnahmekosten für Ein-Euro-Jobber, was zur Folge hatte, dass die Pauschalen in Einzelfällen bis zu 1.000 Euro betrugen, ohne dass ein entsprechender Betreuungsaufwand nachgewiesen wurde.
Ein-Euro-Jobs werden konsequent nachrangig ausgestaltet. Vorrang haben Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt und Qualifizierung. Ein-Euro-Jobs sind bislang das weitaus am häufigsten genutzte Förderinstrument in den Jobcentern. Bis zu im Durchschnitt 300.000 Ein-Euro-Job-Förderungen im letzten Jahr kosten 1 Milliarde Euro. Hiervon ging nur ein Drittel der Ausgaben an Arbeitslose, aber zwei Drittel an die Träger der Maßnahmen. Die Höhe der Maßnahmekosten wird jetzt durch eine Grundpauschale (30 Euro) und eine Zusatzpauschale für nachweislich betreuungsintensive Fälle (bis zu 120 Euro) gesetzlich begrenzt. Zur Unterstützung der Leistungsberechtigten können Ein-Euro-Jobs mit sonstigen Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen kombiniert werden. Hierüber entscheidet das Jobcenter vor Ort. Ursula von der Leyen: "Es muss immer die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen. Häufig sind Ein-Euro-Jobber geradezu gefangen in ihrer Situation, vom sogenannten Einsperreffekt wird gesprochen. Der Bedarf an Arbeitskräften am ersten Arbeitsmarkt steigt, so dass wir keinem Arbeitsuchenden diese Chance verbauen sollten und den Arbeitsuchenden immer da wo möglich mit aller Unterstützung unmittelbar in eine Tätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt bringen sollten."
2. Aktivieren von Arbeitskräften
Beispiel berufliche Weiterbildung:
Alle Förderungsmöglichkeiten bleiben erhalten, allerdings werden verschiedene Maßnahmen zusammengefasst.
Die Förderung der Weiterbildung von älteren Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen wird nicht nur entfristet, sondern es wird auch die Möglichkeit einer anteiligen Übernahme der Maßnahmekosten durch die Bundesagentur eröffnet. Bisher gab es nur das Prinzip "Alles oder nichts", also entweder wurde komplett gefördert oder gar nicht. Das Gutscheinsystem für die berufliche Weiterbildung bleibt erhalten. Ursula von der Leyen: "Die Fachkräftesicherung hat oberste Priorität, dafür müssen wir alle Potenziale im Land nutzen. Dazu gehören insbesondere ältere, erfahrene Arbeitnehmer, denen wir die Möglichkeit geben, sich weiter zu qualifizieren, wenn sie bereits einem Beruf nachgehen. Genauso müssen sich Arbeitsuchende weiterbilden können, wenn das die Chance auf Rückkehr in einen Job erhöht. Ich freue mich, dass wir in der Aufschwungphase gerade im wichtigen Bereich Weiterbildung nicht knapsen müssen."
3. Mehr Effizienz
Beispiel Eingliederungszuschüsse:
Derzeit haben wir eine Vielzahl an Rechtsgrundlagen für eine Förderung mit Eingliederungszuschüssen, die sowohl von Vermittlern als auch Arbeitgebern und Geförderten vollkommen unübersichtlich empfunden wird.
Eingliederungszuschüsse werden daher gezielt vereinheitlicht. Statt sechs verschiedener Eingliederungszuschüsse vom allgemeinen Zuschuss bis hin zu besonderen Zuschüssen für ältere Arbeitnehmer und Jugendliche gibt es nun eine allgemeine Grundnorm, die Flexibilität und eine passgenaue Förderung ermöglicht. Umständliche Prüfungen alternativer Tatbestände entfallen künftig. Eingliederungszuschüsse können danach auch künftig bis zu 50% des Arbeitsentgeltes betragen und bis zu 12 Monaten gewährt werden. Für behinderte und schwerbehinderte Menschen bleiben erweiterte Förderhöhen und -dauern möglich. Ursula von der Leyen: "Die neue Struktur ist transparent und praxisgerecht. Das schafft Klarheit für die Arbeitslosen und spart den Vermittlern Zeit, die sie für möglichst passgenaue Förderkonzepte nutzen können."
Beispiel Öffentlich geförderte Beschäftigung:
Sie kann ein wichtiger Baustein sein, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Evaluation hat jedoch gezeigt, dass zu häufig die Falschen in den Maßnahmen landeten und - zumal bei unbefristeter Förderung - Menschen Chancen verbaut wurden, wieder in einen regulären Job zu wechseln ("Lock in-Effekt"). Nicht selten wurde die Förderung des Bundes vor Ort auch zweckwidrig eingesetzt. Häufig stand weniger die mögliche Rückkehrperspektive der beschäftigten Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt im Fokus, sondern der Erhalt gemeinnütziger Strukturen und kommunaler Angebote.
Für verfestigt Langzeitarbeitslose, die langfristig keine Chance auf den Eintritt in das Erwerbsleben haben, bleibt auch nach der neuen Gesetzeslage der Einsatz in öffentlich geförderter Beschäftigung möglich: Darauf können und wollen wir nicht verzichten. Sie darf aber nicht Endstation sein und die Chancen auf ungeförderte Beschäftigung nicht verdrängen. Arbeitsuchende ohne unmittelbare Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarktkönnen innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums in der Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse (2 Jahre) und Arbeitsgelegenheiten (2 Jahre) eingesetzt werden. Ziel ist, durchgehende Förderketten zu vermeiden, denn die führen laut Evaluation häufig dazu, das die Betroffenen Chancen zur Eingliederung in reguläre Arbeitsverhältnisse verpassen (Lock in-Effekt). Die Förderung dient allein den arbeitsuchenden Menschen und ihrer arbeitsmarktpolitischen Perspektive und nicht der öffentlichen oder gemeinnützigen Aufgabenerfüllung, der Absicherung dazu aufgebauter Strukturen oder der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben. Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) werden abgeschafft. Sie wurden in den vergangenen Jahren kaum noch genutzt und haben in Bezug auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt eine eindeutig negative Wirkung. Ursula von der Leyen: "Die Aktivierung von Langzeitarbeitlosen ist eine wichtige Aufgabe, allerdings muss genau überlegt werden, welche Maßnahmen die richtigen sind. Nicht alle Langzeitarbeitslosen starten mit den gleichen Voraussetzungen. Einige haben einen Berufsabschluss, andere nicht. Einige müssen sich erst wieder an ein geregeltes Arbeitsleben gewöhnen, andere hätten bei der aktuell glänzenden Arbeitsmarktlage gute Chancen auf einen regulären Job. Auch hier sind passgenaue Einzelfallentscheidungen unverzichtbar."
4. Mehr Flexibilität:
Bei Langzeitarbeitslosen, bei denen in angemessener Zeit nicht mit Aussicht auf Erfolg auf das Regelinstrumentarium des SGB II oder SGB III zurückgegriffen werden kann, gibt es die Möglichkeit, freie Eingliederungsleistungen anzubieten.
Die Jobcenter bekommen mehr Gestaltungsspielraum als bisher, um eigene Förderinstrumente für die Eingliederung in Arbeit zu entwickeln. Das Verbot, von gesetzlich geregelten Leistungen abzuweichen oder diese aufzustocken, wird für die Förderung von Langzeitarbeitslosen vollständig aufgehoben. 5. Höhere Qualität von Beratung und Betreuung
Eine Qualifizierungsinitiative soll Personal der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter in die Lage versetzen, Arbeitsuchende noch effizienter und passgenauer in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erhalten die Vermittler mehr Entscheidungsspielräume, die dank guter Schulung richtig genutzt werden sollen.
Aber auch die Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen werden stärkeren Qualitätskontrollen unterzogen. Künftig bedürfen grundsätzlich alle Träger und diejenigen Maßnahmen, die mittels eines Gutscheins in Anspruch genommen werden können, einer externen Zulassung.
Ursula von der Leyen: "Wenn wir den Fallmanagern mehr Verantwortung zubilligen, ist es zwingend, dass wir auf Stabilität beim Personal setzen und verstärkt in ihre Aus- und Weiterbildung investieren. Deswegen kommt die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur zur rechten Zeit. Wir werden aber auch stärker auf die Qualität derjenigen achten, die Arbeitslose weiterbilden, umschulen oder trainieren. Viele Träger leisten wirklich gute Arbeit. Aber es hat manche schwarze Schafe gegeben, die wenig Leistung gebracht und richtig Geld gekostet haben. Wir kennen alle die Extremfälle, bei denen Menschen in unsinnige Trainingsmaßnahmen gesteckt wurden. Das kostet den Arbeitsuchenden wertvolle Zeit und die Steuer- und Beitragszahler Geld. Deswegen müssen künftig alle Anbieter einen strengen Qualitätscheck durchlaufen."
6. Mehr Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftliches Handeln hat Priorität. Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit wird bei einer derart umfassenden Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und nach allen Prognosen einer zunehmend nachhaltigen positiven Arbeitsmarktlage angepasst werden können.
Die gute Konjunktur, sinkende Arbeitslosenzahlen und die vorgenommenen Neujustierungen bei den Instrumenten kompensieren den halben Mehrwertsteuerpunkt, der jetzt schrittweise aus dem BA-Haushalt herausgenommen wird. Allein in den vergangenen 12 Monaten sind 700.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen neu hinzugekommen, das heißt 700.000 Mal neue Beiträge für die BA. Ein moderater Rückbau bei Personal und Verwaltung bringt weitere strukturelle Ersparnisse.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: 03018 527-0
Telefax: 03018 527-1830
E-Mail: info@bmas.bund.de
Über Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
Bundesminister Walter Riester
Parlamentarische Staatssekretäre:Gerd Andres
Ulrike Mascher
Staatssekretäre:Dr. Klaus Achenbach
Rudolf Anzinger
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Rochusstraße 15
3123 Bonn
Postanschrift:
Postfach 14 02 80
53107 Bonn
Firmenkontakt:
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