Bundesregierung beschließt Visa-Warndateigesetz
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 25.05.2011
Pressemitteilung vom: 25.05.2011 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin
Kurzfassung: Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes beschlossen und damit einen weiteren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 25.05.2011] Bundesregierung beschließt Visa-Warndateigesetz
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes beschlossen und damit einen weiteren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.
Der Gesetzentwurf setzt die am 13. April 2011 von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein Visa-Warndateigesetz sowie für ein Verfahren für einen mittelbaren Abgleich von bestimmten Daten aus Visumverfahren für Sicherheitszwecke um.
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärt hierzu: "Das Gesetz wird die im Visumverfahren bereits bestehenden Prüfmöglichkeiten sinnvoll ergänzen und die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Besonders hervorzuheben ist, dass mit dem beschlossenen Datenabgleichsverfahren auch den sicherheitspolitischen Interessen im Visumverfahren in Bezug auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus Rechnung getragen wird."
Für das neue Datenabgleichsverfahren wird beim Bundesverwaltungsamt eine besondere Organisationseinheit eingerichtet, bei der künftig Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen werden. Durch den Abgleich soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen.
Die darüber hinaus beschlossene Visa-Warndatei wird künftig die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Sicherheitsbehörden haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die in dieser Datei gespeicherten Daten; eine Ausnahme gilt lediglich für die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzübergreifenden Verkehrs beauftragten Behörden für die Erteilung von Ausnahmevisa und Rücknahme von Visa an den Grenzen. In der Datei gespeichert werden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige Referenzpersonen, die mit Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder mit sonstigem Auslandsbezug oder mit konkreten sonstigen rechtswidrigen Verhaltensweisen wie insbesondere falschen Angaben im Visumverfahren aufgefallen sind.
Undine Schaaf
Leitungsstab Presse
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
Tel: 030/1 86 81-10 22
Fax: 030/1 86 81-10 85
E-Mail: Undine.Schaaf@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes beschlossen und damit einen weiteren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.
Der Gesetzentwurf setzt die am 13. April 2011 von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein Visa-Warndateigesetz sowie für ein Verfahren für einen mittelbaren Abgleich von bestimmten Daten aus Visumverfahren für Sicherheitszwecke um.
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärt hierzu: "Das Gesetz wird die im Visumverfahren bereits bestehenden Prüfmöglichkeiten sinnvoll ergänzen und die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Besonders hervorzuheben ist, dass mit dem beschlossenen Datenabgleichsverfahren auch den sicherheitspolitischen Interessen im Visumverfahren in Bezug auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus Rechnung getragen wird."
Für das neue Datenabgleichsverfahren wird beim Bundesverwaltungsamt eine besondere Organisationseinheit eingerichtet, bei der künftig Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen werden. Durch den Abgleich soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen.
Die darüber hinaus beschlossene Visa-Warndatei wird künftig die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Sicherheitsbehörden haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die in dieser Datei gespeicherten Daten; eine Ausnahme gilt lediglich für die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzübergreifenden Verkehrs beauftragten Behörden für die Erteilung von Ausnahmevisa und Rücknahme von Visa an den Grenzen. In der Datei gespeichert werden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige Referenzpersonen, die mit Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder mit sonstigem Auslandsbezug oder mit konkreten sonstigen rechtswidrigen Verhaltensweisen wie insbesondere falschen Angaben im Visumverfahren aufgefallen sind.
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Über Bundesministerium des Innern (BMI):
Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.
Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.
Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.
Firmenkontakt:
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Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.
Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.
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