Vorratsdatenspeicherung: Deutschland findet nicht statt

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 25.05.2011
Pressemitteilung vom: 25.05.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum Spitzengespraech ueber die Sicherheitsgesetze zwischen der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister Friedrich am 24. Mai 2011 erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 25.05.2011] Vorratsdatenspeicherung: Deutschland findet nicht statt


Zum Spitzengespraech ueber die Sicherheitsgesetze zwischen der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister Friedrich am 24. Mai 2011 erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Waehrend in Bruessel die Beratungen ueber die Zukunft der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in die entscheidende Phase treten, findet Deutschland nicht statt. Die Regierungskoalition ist so zerstritten, dass die Minister ueber das Thema der Vorratsdaten nicht einmal mehr sprechen. Sie ist plan- und ziellos, in Bruessel handlungsunfaehig und laesst die Dinge laufen. Der Parlamentarische Staatssekretaer Max Stadler (FDP) erklaerte im Rechtsausschuss unumwunden, dass mangels Einigung in Koalition und Regierung keine konkrete Forderung in Bruessel vorgetragen werden koenne.

Die Kommission fuehrt in den kommenden Wochen auf der Grundlage ihres Evaluierungsberichts entscheidende Abstimmungsgespraeche, auf deren Grundlage sie Vorschlaege zur Aenderung der Richtlinie vorlegen wird. Die Bundesregierung schaut tatenlos zu und vergibt so die Chance darauf hinzuwirken, die Richtlinie fortzuentwickeln, zu praezisieren und auf das Notwendige zu beschraenken. Das ist unverantwortlich, sowohl im Interesse einer wirksamen Verfolgung schwerster Straftaten als auch im Interesse eines effektiven Datenschutzes in Europa.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Forderungen zur Fortentwicklung der Richtlinie entsprechend den strengen Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts formuliert. Wir befuerworten eine Verkuerzung der Speicherfristen auf deutlich unter sechs Monate und wollen die Nutzung der Daten auf schwerste Straftaten beschraenken.


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