Direktorin beim Bundesverfassungsgericht wird Vizepräsidentin des Karlsruher Instituts für Technologie

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 15.12.2010
Pressemitteilung vom: 15.12.2010 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Die Direktorin beim Bundesverfassungsgericht Frau Dr. Elke Luise Barnstedt folgt nach zwölfjähriger Amtszeit im Bundesverfassungsgericht einem Ruf des Karlsruher Instituts für Technologie und wird dort zum 1. Januar 2011 das Amt der ...

[Bundesverfassungsgericht - 15.12.2010] Direktorin beim Bundesverfassungsgericht wird Vizepräsidentin des Karlsruher Instituts für Technologie


Die Direktorin beim Bundesverfassungsgericht Frau Dr. Elke Luise Barnstedt folgt nach zwölfjähriger Amtszeit im Bundesverfassungsgericht einem Ruf des Karlsruher Instituts für Technologie und wird dort zum 1. Januar 2011 das Amt der Vizepräsidentin antreten.

Elke Luise Barnstedt wurde am 18. Februar 1956 in Dernbach geboren. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Studium der Rechtwissenschaften in Göttingen und dem 1980 abgelegten Ersten Staatsexamen war Frau Dr. Barnstedt bis 1983 wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen. 1985 legte sie nach dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle das Zweite Juristische Staatexamen ab und war anschließend als Akademische Rätin an der Universität Osnabrück tätig. 1988 wurde sie zur Regierungsassessorin an der Universität Karlsruhe ernannt; im selben Jahr erfolgte die Promotion. Nachdem Frau Dr. Barnstedt als Regierungsrätin an der Universität Karlsruhe zunächst die Hauptabteilung Akademische Angelegenheiten geleitet hatte, nahm sie ab 1990 die Aufgaben der Stellvertretung des Kanzlers wahr und wirkte als Leiterin der Hauptabteilung Personal und Haushalt. 1991 erfolgte ihre Ernennung zur Oberregierungsrätin. Nach einer mehrmonatigen Tätigkeit als Referentin für Beamten-, Laufbahn- und Besoldungsrecht im Ministerium für Wissenschaft und Forschung in Baden-Württemberg wurde sie im Dezember 1992 zur Stellvertreterin des Kanzlers der Universität Karlsruhe und im folgenden Jahr zur Regierungsdirektorin ernannt. Von 1994 bis 1998 war Frau Dr. Barnstedt Kanzlerin der Universität Konstanz.

Am 1. Januar 1999 wurde sie zur Direktorin des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Während Ihrer Amtszeit hat Frau Dr. Barnstedt mit unermüdlichem Einsatz und großem Organisationstalent die Geschicke des Bundesverfassungsgerichts wesentlich geprägt. So ist es ihr dank umsichtiger Planung und Personalpolitik gelungen, das Haushaltsvolumen des Gerichts deutlich zu steigern und mehr als 20 neue Stellen zu schaffen. Außerdem setzte sie neben zahlreichen Beförderungen die angesichts des stetigen Anstiegs der Verfahrenseingänge notwendige Erhöhung der Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter um 14 auf nunmehr 64 durch, so dass jedem Richterdezernat nun vier wissenschaftliche Mitarbeiter zugeteilt sind. Sowohl die gelungene Planung und Durchsetzung des Erweiterungsbaus des Bundesverfassungsgerichts im Botanischen Garten als auch die erfolgreiche Organisation der 50-Jahr-Feier des Bundesverfassungsgerichts sind vornehmlich dem Einsatz seiner Direktorin zu verdanken. Als letztes großes Projekt übernahm sie effektiv die aufwendige Planung der im kommenden Jahr beginnenden Grundsanierung des Gerichtsgebäudes und die dadurch erforderliche Einrichtung eines Ausweichamtssitzes des Bundesverfassungsgerichts in der General-Kammhuber-Kaserne in der Karlsruher Waldstadt.

Elke Luise Barnstedt übt außerdem mehrere Neben- und Ehrenämter aus. Neben ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin, seit 1999 als Arbeitgebervertreterin beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, gehörte sie von 2000 bis 2004 dem Universitätsrat der Universität Mannheim an und war von 2002 bis 2008 Mitglied der Synode der evangelischen Landeskirche Baden. Seit 2008 bekleidet sie das Amt der Vorsitzenden des Haushalts- und Personalausschusses der Evangelischen Kirche in Karlsruhe. Zudem ist sie seit 2001 Mitherausgeberin der juristischen Fachzeitschrift "Verwaltungsarchiv".


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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

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