Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der neugefassten Ökodesignrichtlinie
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 25.05.2011
Pressemitteilung vom: 25.05.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin
Kurzfassung: Rösler: "Europäische Energieeffizienzstandards bieten Chancen für heimische Hersteller" Datum: 25.5.2011 Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) beschlossen. Der ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 25.05.2011] Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der neugefassten Ökodesignrichtlinie
Rösler: "Europäische Energieeffizienzstandards bieten Chancen für heimische Hersteller"
Datum: 25.5.2011
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die neugefasste Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union (2009/125/EG) in deutsches Recht um.
Die Richtlinie 2009/125/EG erweitert den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) von energiebetriebenen auf energieverbrauchsrelevante Produkte. Das sind Produkte, die selbst keine Energie benötigen, die aber den Verbrauch von Energie beeinflussen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler: "Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energiebilanz von Produkten. Das Thema Energieeffizienz gewinnt gerade angesichts der notwendigen Energiewende zunehmend an Gewicht. Deutsche Hersteller sind beim Thema Energie- und Ressourceneffizienz schon jetzt in vielen Bereichen Marktführer. Für sie bietet die Umsetzung der Ökodesignrichtlinie eine große Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen. Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt ist zudem eine gut funktionierende Überwachung europäischer Produktvorschriften. Dafür haben wir im heute beschlossenen Gesetzentwurf ein stabiles Fundament gelegt."
Weiterführende Informationen:
Mit dem Gesetzentwurf wird das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) vom 7. März 2008 an die neue EU-Rechtslage angepasst. Der Gesetzestitel ändert sich entsprechend in "Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte" (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz, EVPG). Mit der Novelle werden außerdem einige Vorschriften des EBPG zu Marktüberwachung und Akkreditierung an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 angepasst. Die Novelle übernimmt dazu Änderungen im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), dessen Neufassung die Bundesregierung heute ebenfalls beschlossen hat. Auf diese Weise erhalten die zuständigen Behörden der Länder verbesserte Befugnisse für die Überprüfung von Produkten aus dem In- und Ausland.
Die Ökodesign-Richtlinie erlaubt der EU-Kommission, Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter (früher: energiebetriebener) Produkte festzulegen. Ziel ist es, die von diesen Produkten ausgehenden Umweltauswirkungen zu verringern, insbesondere durch Steigerung der Energieeffizienz.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie setzt sich bei der Umsetzung der Richtlinie für technologieneutrale Produktanforderungen ein, die technisch machbar, wirtschaftlich vertretbar und ökologisch sinnvoll sind.
Bei der Umstellung auf die neuen Ökodesign-Anforderungen unterstützt die im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums arbeitende Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die Wirtschaft mit einem Informationsangebot. Angesprochen sind insbesondere kleine und mittlere sowie Kleinstunternehmen.
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Rösler: "Europäische Energieeffizienzstandards bieten Chancen für heimische Hersteller"
Datum: 25.5.2011
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die neugefasste Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union (2009/125/EG) in deutsches Recht um.
Die Richtlinie 2009/125/EG erweitert den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) von energiebetriebenen auf energieverbrauchsrelevante Produkte. Das sind Produkte, die selbst keine Energie benötigen, die aber den Verbrauch von Energie beeinflussen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler: "Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energiebilanz von Produkten. Das Thema Energieeffizienz gewinnt gerade angesichts der notwendigen Energiewende zunehmend an Gewicht. Deutsche Hersteller sind beim Thema Energie- und Ressourceneffizienz schon jetzt in vielen Bereichen Marktführer. Für sie bietet die Umsetzung der Ökodesignrichtlinie eine große Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen. Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt ist zudem eine gut funktionierende Überwachung europäischer Produktvorschriften. Dafür haben wir im heute beschlossenen Gesetzentwurf ein stabiles Fundament gelegt."
Weiterführende Informationen:
Mit dem Gesetzentwurf wird das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) vom 7. März 2008 an die neue EU-Rechtslage angepasst. Der Gesetzestitel ändert sich entsprechend in "Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte" (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz, EVPG). Mit der Novelle werden außerdem einige Vorschriften des EBPG zu Marktüberwachung und Akkreditierung an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 angepasst. Die Novelle übernimmt dazu Änderungen im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), dessen Neufassung die Bundesregierung heute ebenfalls beschlossen hat. Auf diese Weise erhalten die zuständigen Behörden der Länder verbesserte Befugnisse für die Überprüfung von Produkten aus dem In- und Ausland.
Die Ökodesign-Richtlinie erlaubt der EU-Kommission, Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter (früher: energiebetriebener) Produkte festzulegen. Ziel ist es, die von diesen Produkten ausgehenden Umweltauswirkungen zu verringern, insbesondere durch Steigerung der Energieeffizienz.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie setzt sich bei der Umsetzung der Richtlinie für technologieneutrale Produktanforderungen ein, die technisch machbar, wirtschaftlich vertretbar und ökologisch sinnvoll sind.
Bei der Umstellung auf die neuen Ökodesign-Anforderungen unterstützt die im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums arbeitende Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die Wirtschaft mit einem Informationsangebot. Angesprochen sind insbesondere kleine und mittlere sowie Kleinstunternehmen.
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Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Firmenkontakt:
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