Rentenbeitraege fuer behinderte Menschen muessen erhalten bleiben

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 25.05.2011
Pressemitteilung vom: 25.05.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu dem heutigen Beschluss eines "Vierten Gesetzes zur Aenderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" durch das Bundeskabinett erklaeren die sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 25.05.2011] Rentenbeitraege fuer behinderte Menschen muessen erhalten bleiben


Zu dem heutigen Beschluss eines "Vierten Gesetzes zur Aenderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" durch das Bundeskabinett erklaeren die sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Silvia Schmidt und die Berichterstatterin fuer den Haushalt der Bundesagentur fuer Arbeit, Katja Mast:

In diesem technisch anmutendem Aenderungsgesetz zu den gemeinsamen Vorschriften der Sozialversicherung liegt sozial- und arbeitsmarktpolitischer Sprengstoff:

Die sozialpolitisch unumstrittene rentenrechtliche Regelung fuer Beschaeftigte in Werkstaetten fuer behinderte Menschen, wonach diese Anwartschaften auf Grundlage von 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten erwerben, soll in der Finanzierung geaendert werden: Kuenftig soll die Erstattung der hoeheren Beitraege an die Rentenversicherung nur dann durch den Bund erfolgen, wenn behinderte Menschen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt taetig sind. Fuer Personen im sogenannten Eingangs- oder Berufsbildungsbereich sollen stattdessen die Rehabilitationstraeger, also die Bundesagentur fuer Arbeit oder die Rentenversicherungstraeger, diese Kosten tragen.

Die Bundesregierung verabschiedet sich von einem tragenden Prinzip bundesdeutscher Sozialpolitik: Dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus verteilungs- und beschaeftigungspolitischen Gruenden durch Steuern zu finanzieren sind. Es ist nicht einzusehen, dass kuenftig allein die Beschaeftigten und die Arbeitgeber durch ihre Sozialversicherungsbeitraege diese Leistung finanzieren sollen.

Bereits seit 2008 hat das Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales seine Rechtsauffassung geaendert und die Rehabilitationstraeger - ohne rechtliche Grundlage - verpflichtet, die hoeheren Beitraege zu entrichten. Dass die Bundesregierung versucht, durch eine Rueckwirkung zum 1. Januar
2008 ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes, das diese Praxis fuer rechtswidrig erklaert hat, zu korrigieren, ist nicht nur peinlich, sondern - so steht es in der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund -auch "verfassungswidrig, da hier in abgeschlossene, der Vergangenheit angehoerende Sachverhalte eingegriffen wird."

Der Bundesagentur fuer Arbeit entstehen durch die Rueckwirkung Mehrausgaben in Hoehe von 400 Mio. Euro, und kuenftig in Hoehe von 120 Mio. Euro jaehrlich. Auch die Rentenversicherung waere mit 130 Mio. Euro, und kuenftig ca. 32,5 Mio. Euro jaehrlich erheblich belastet.

Fuer die Bundesagentur fuer Arbeit, die ohnehin mit einem defizitaeren Beitragssatz arbeiten muss, ist dies ein Schlag ins Kontor. Es ueberrascht daher nicht, dass der ansonsten sehr moderate Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur fuer Arbeit, Frank-Juergen Weise, sich in seinem heutigen Bericht im zustaendigen Bundestags-Ausschuss ueber diese Regelung empoerte, da sie nicht in der Haushaltsplanung eingepreist sei.

Zum politischen Skandal wird dieses Vorhaben endgueltig dadurch, dass das Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales sich in diversen schriftlichen Vereinbarungen verpflichtet hat, die anstehende gerichtliche Ueberpruefung durch das Landessozialgericht zu akzeptieren. Die in dem gemeinsamen Schreiben von Peter Clever (BDA) und Annelie Buntenbach (DGB) vom 15. April 2011 an die arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen berichtete Ablehnung der neuen Rechtsposition durch die zustaendige Fachabteilung des Bundesministeriums fuer Arbeit und Soziales, die sich allerdings gegenueber der Haushaltsabteilung nicht durchsetzen konnte, ist dann das I-Tuepfelchen in dieser Geschichte.


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