Welt-Nichtrauchertag 2011: Bundestag hat Gesetzgebungskompetenz für Nichtraucherschutz
- Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 26.05.2011
Pressemitteilung vom: 26.05.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Ergebnisse einer Expertenanhörung im Bundestag zeigen: Ein einheitlicher Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist Pflicht und Kompetenz des Bundes Der Bundestag hat die Rechtskompetenz, ein bundesweit einheitliches Gesetz zum Schutz vor den ...
[Die Linke. im Bundestag - 26.05.2011] Welt-Nichtrauchertag 2011: Bundestag hat Gesetzgebungskompetenz für Nichtraucherschutz
Ergebnisse einer Expertenanhörung im Bundestag zeigen: Ein einheitlicher Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist Pflicht und Kompetenz des Bundes Der Bundestag hat die Rechtskompetenz, ein bundesweit einheitliches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens zu erlassen. Zu diesem Ergebnis kommt der interfraktionelle Parlamentarierkreis Nichtraucherschutz nach der Anhörung namhafter Fachjuristen. Bei ihrer Befragung in Berlin stimmten die Staats- bzw. Arbeitsrechtler Prof. Christoph Degenhart, Prof. Wolfhard Kohte und Prof. Rupert Stettner darin überein, dass der Bund auch nach der Föderalismusreform über Möglichkeiten zur Regelung des Nichtraucherschutzes verfüge, die bei weitem noch nicht ausgeschöpft seien. Der Bund könne dabei auf mehrere Kompetenztitel im Grundgesetz zurück-greifen, insbesondere auf seine Zuständigkeit für den Arbeitsschutz und seine Verantwortung für Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten.
Die Mitglieder des Parlamentarierkreises Nichtraucherschutz sehen die Ergebnisse der Expertenanhörung als Bestätigung für ihr Ziel, einen bundeseinheitlichen Nichtraucherschutz gesetzlich zu verankern. Die kommenden Wochen und Monate werden nun genutzt, um unter den Parlamentariern aller Fraktionen weiter für ein bundesweit einheitliches Gesetz zu werben und die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfes voranzubringen. Das Ziel ist hierbei klar: Der föderale "Flickenteppich" unterschiedlicher Landesgesetze muss durch eine bundesweit einheitliche Lösung ersetzt werden. Deutschland muss endlich Anschluss finden an die Standards beim Gesundheitsschutz, die in vielen anderen europäischen Staaten bereits etabliert sind.
Die Bundestagsinitiative Nichtraucherschutz hat sich im Juli 2010 nach dem erfolgreichen Volksentscheid in Bayern konstituiert. Die Abgeordneten verschiedener Fraktionen setzen sich für einen besseren gesetzlichen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ein.
Ingrid Arndt-Brauer (SPD) Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) Lothar Binding (SPD) Dr. Martina Bunge (Linke) Angelika Graf (SPD) Eberhard Gienger (CDU) Dr. Lutz Knopek (FDP) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) Lisa Paus (Bündnis90/Die Grünen) Dr. Carola Reimann (SPD) Ewald Schurer (SPD) Frank Tempel (Linke) Dr. Harald Terpe (Bündnis90/Die Grünen) Markus Tressel (Bündnis90/Die Grünen) Marlies Volkmer (SPD)
Pressesprecher
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Telefax +4930/227-56801
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Ergebnisse einer Expertenanhörung im Bundestag zeigen: Ein einheitlicher Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist Pflicht und Kompetenz des Bundes Der Bundestag hat die Rechtskompetenz, ein bundesweit einheitliches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens zu erlassen. Zu diesem Ergebnis kommt der interfraktionelle Parlamentarierkreis Nichtraucherschutz nach der Anhörung namhafter Fachjuristen. Bei ihrer Befragung in Berlin stimmten die Staats- bzw. Arbeitsrechtler Prof. Christoph Degenhart, Prof. Wolfhard Kohte und Prof. Rupert Stettner darin überein, dass der Bund auch nach der Föderalismusreform über Möglichkeiten zur Regelung des Nichtraucherschutzes verfüge, die bei weitem noch nicht ausgeschöpft seien. Der Bund könne dabei auf mehrere Kompetenztitel im Grundgesetz zurück-greifen, insbesondere auf seine Zuständigkeit für den Arbeitsschutz und seine Verantwortung für Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten.
Die Mitglieder des Parlamentarierkreises Nichtraucherschutz sehen die Ergebnisse der Expertenanhörung als Bestätigung für ihr Ziel, einen bundeseinheitlichen Nichtraucherschutz gesetzlich zu verankern. Die kommenden Wochen und Monate werden nun genutzt, um unter den Parlamentariern aller Fraktionen weiter für ein bundesweit einheitliches Gesetz zu werben und die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfes voranzubringen. Das Ziel ist hierbei klar: Der föderale "Flickenteppich" unterschiedlicher Landesgesetze muss durch eine bundesweit einheitliche Lösung ersetzt werden. Deutschland muss endlich Anschluss finden an die Standards beim Gesundheitsschutz, die in vielen anderen europäischen Staaten bereits etabliert sind.
Die Bundestagsinitiative Nichtraucherschutz hat sich im Juli 2010 nach dem erfolgreichen Volksentscheid in Bayern konstituiert. Die Abgeordneten verschiedener Fraktionen setzen sich für einen besseren gesetzlichen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ein.
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Über Die Linke. im Bundestag:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
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