Finanzämter achten auf Weihnachtsfrieden
- Pressemitteilung der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010
Pressemitteilung vom: 15.12.2010 von der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf
Kurzfassung: Düsseldorf, den 15.12.10 Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans erklärte heute in Düsseldorf, dass die nordrhein-westfälischen Finanzämter auch in diesem Jahr den "Weihnachtsfrieden" wahren werden. In einem Erlass wies er die ...
[Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 15.12.2010] Finanzämter achten auf Weihnachtsfrieden
Düsseldorf, den 15.12.10
Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans erklärte heute in Düsseldorf, dass die nordrhein-westfälischen Finanzämter auch in diesem Jahr den "Weihnachtsfrieden" wahren werden. In einem Erlass wies er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung an,vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember 2010 von Maßnahmen abzusehen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein können.
Die Finanzämter sollen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.
Steuerbescheide werden wie im Vorjahr auch im "Weihnachtsfrieden" versandt. Diese Regelung habe sich bewährt. Viele Bürger machten gerade zum Jahresende finanzielle Pläne. Außerdem würden dadurch Steuererstattungen nicht verzögert.
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
Pressesprecherin:
Ingrid Herden
Telefon: 0211 / 4972 - 5004 oder 5904
Pressereferent:
Daniel Moritz
Telefon 0211 / 4972 - 2399
Allgemeine Kontaktdaten der Pressestelle:
Fax: 0211 / 4972 - 2300
E-Mail: presse@fm.nrw.de
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Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans erklärte heute in Düsseldorf, dass die nordrhein-westfälischen Finanzämter auch in diesem Jahr den "Weihnachtsfrieden" wahren werden. In einem Erlass wies er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung an,vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember 2010 von Maßnahmen abzusehen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein können.
Die Finanzämter sollen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.
Steuerbescheide werden wie im Vorjahr auch im "Weihnachtsfrieden" versandt. Diese Regelung habe sich bewährt. Viele Bürger machten gerade zum Jahresende finanzielle Pläne. Außerdem würden dadurch Steuererstattungen nicht verzögert.
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