Zeitarbeit - Arbeitsplätze in Gefahr
- Pressemitteilung der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), 15.12.2010
Pressemitteilung vom: 15.12.2010 von der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) aus Köln
Kurzfassung: Das Bundesarbeitsgericht hat einer Vereinigung christlicher Gewerkschaften in der Zeitarbeit das Recht abgesprochen, Tarifverträge abzuschließen. Für die Branche und ihre Beschäftigten kann das weitreichende Folgen haben – bis zum Verlust von ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 15.12.2010] Zeitarbeit - Arbeitsplätze in Gefahr
Das Bundesarbeitsgericht hat einer Vereinigung christlicher Gewerkschaften in der Zeitarbeit das Recht abgesprochen, Tarifverträge abzuschließen. Für die Branche und ihre Beschäftigten kann das weitreichende Folgen haben – bis zum Verlust von Jobs, die sich fortan nicht mehr rechnen.
Der Gesetzgeber hat für die Zeitarbeit das sogenannte Equal-Treatment-Prinzip vorgeschrieben: Den Zeitarbeitnehmern müssen von ihren Arbeitgebern, den Zeitarbeitsunternehmen, die gleichen Arbeitsbedingungen gestellt werden wie den Stammbeschäftigten in den Kundenunternehmen. Von diesem Grundsatz darf nur abgewichen werden, wenn ein Tarifvertrag Anderes vorsieht. Faktisch sind die Zeitarbeitunternehmen damit gezwungen, einen Tarifvertrag anzuwenden. Denn gleiche Arbeitsbedingungen heißt nicht nur gleich hoher Lohn, sondern auch gleiche Regelungen betrieblicher Altersvorsorge oder anderer betrieblicher sozialer Leistungen. Es würde die Zeitarbeitsunternehmen organisatorisch heillos überfordern, wenn sie alle diese Regeln sämtlicher Kundenunternehmen kennen und nachbilden müssten - zumal die Zeitarbeitnehmer mitunter nur wenige Tage im Kundenunternehmen im Einsatz sind.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bedroht jene Zeitarbeitsunternehmen, die einen möglicherweise unwirksamen Tarifvertrag angewendet haben. Zwar können sie auf einen gültigen Tarifvertrag umstellen. Es bleibt aber die Frage, ob nachträglich die "Equal-Treatment"-Bedingungen hergestellt werden müssen. In diesem Fall droht nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine finanzielle Überlastung der häufig mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen. Ausbaden muss dies nicht zuletzt auch ein Viertel bis ein Drittel der aktuell rund 921.000 Zeitarbeitnehmer.
Ansprechpartner
Holger Schäfer
Telefon: 030 27877-124
Das Bundesarbeitsgericht hat einer Vereinigung christlicher Gewerkschaften in der Zeitarbeit das Recht abgesprochen, Tarifverträge abzuschließen. Für die Branche und ihre Beschäftigten kann das weitreichende Folgen haben – bis zum Verlust von Jobs, die sich fortan nicht mehr rechnen.
Der Gesetzgeber hat für die Zeitarbeit das sogenannte Equal-Treatment-Prinzip vorgeschrieben: Den Zeitarbeitnehmern müssen von ihren Arbeitgebern, den Zeitarbeitsunternehmen, die gleichen Arbeitsbedingungen gestellt werden wie den Stammbeschäftigten in den Kundenunternehmen. Von diesem Grundsatz darf nur abgewichen werden, wenn ein Tarifvertrag Anderes vorsieht. Faktisch sind die Zeitarbeitunternehmen damit gezwungen, einen Tarifvertrag anzuwenden. Denn gleiche Arbeitsbedingungen heißt nicht nur gleich hoher Lohn, sondern auch gleiche Regelungen betrieblicher Altersvorsorge oder anderer betrieblicher sozialer Leistungen. Es würde die Zeitarbeitsunternehmen organisatorisch heillos überfordern, wenn sie alle diese Regeln sämtlicher Kundenunternehmen kennen und nachbilden müssten - zumal die Zeitarbeitnehmer mitunter nur wenige Tage im Kundenunternehmen im Einsatz sind.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bedroht jene Zeitarbeitsunternehmen, die einen möglicherweise unwirksamen Tarifvertrag angewendet haben. Zwar können sie auf einen gültigen Tarifvertrag umstellen. Es bleibt aber die Frage, ob nachträglich die "Equal-Treatment"-Bedingungen hergestellt werden müssen. In diesem Fall droht nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine finanzielle Überlastung der häufig mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen. Ausbaden muss dies nicht zuletzt auch ein Viertel bis ein Drittel der aktuell rund 921.000 Zeitarbeitnehmer.
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Über Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln):
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist das führende private Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Wir vertreten eine klare marktwirtschaftliche Position. Es ist unser Auftrag, das Verständnis wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse in Politik und Öffentlichkeit zu festigen und zu verbessern. Wir analysieren Fakten, zeigen Trends, ergründen Zusammenhänge – über die wir die Öffentlichkeit auf vielfältige Weise informieren.
Wir forschen nicht im Elfenbeinturm: Unsere Erkenntnisse sollen Diskussionen anstoßen. Unsere Ergebnisse helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Als Anwalt marktwirtschaftlicher Prinzipien entwerfen wir für die deutsche Volkswirtschaft und die Wirtschaftspolitik die bestmöglichen Strategien und fordern und fördern deren Umsetzung.
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