Koalition reduziert Bürokratie im Umwandlungsrecht
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 26.05.2011
Pressemitteilung vom: 26.05.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Einsparungen für die an einer Umwandlung beteiligten Gesellschaften Der Deutsche Bundestag behandelt am Donnerstagabend in zweiter und dritter Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes. Mit einer fraktionsübergreifenden ...
[CDU/CSU-Fraktion - 26.05.2011] Koalition reduziert Bürokratie im Umwandlungsrecht
Einsparungen für die an einer Umwandlung beteiligten Gesellschaften Der Deutsche Bundestag behandelt am Donnerstagabend in zweiter und dritter Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes. Mit einer fraktionsübergreifenden Zustimmung ist zu rechnen, nachdem im Rechtsausschuss das Vorhaben schon gebilligt worden ist. Zu dem Gesetz erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter Stephan Harbarth:
"Die Koalition stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland, indem der Verwaltungsaufwand der Unternehmen bei Verschmelzungen und sogenannten Spaltungen reduziert wird.
Durch die Änderung des Umwandlungsgesetzes ergeben sich eine Reihe von Einsparungen für die an einer Umwandlung beteiligten Gesellschaften: Künftig kann häufiger als bisher auf eine Beschlussfassung der Hauptversammlung verzichtet werden. Im Falle einer neu zu gründenden Aktiengesellschaft können dieselben Sachverständigen mit der Prüfung sowohl der Sacheinlagen als auch des Verschmelzungsvertrages beauftragt werden. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, auf eine Zwischenbilanz zu verzichten oder einen bereits erstellten Halbjahresfinanzbericht anstelle einer gesonderten Zwischenbilanz zu verwenden. Ferner wird zugelassen, dass Aktionären mit ihrer Einwilligung Unterlagen auf dem Wege elektronischer Kommunikation übermittelt werden können, so dass auf eine Versendung in Papierform verzichtet werden kann.
Schließlich haben die Koalitionsfraktionen darauf geachtet, dass es dort, wo die zugrunde liegende EU-Richtlinie vereinzelt Belastungen für Unternehmen vorsieht, zu einer 1:1-Umsetzung ins deutsche Recht kommt und keine Ausweitung solcher Pflichten erfolgt."
Hintergrund:
Durch die Richtlinie 2009/109/EG vom 16. September 2009 (ABl. L 259 vom 2.10.2009, S. 14) werden verschiedene frühere EU-Richtlinien geändert. Die geänderten Bestimmungen betreffen die Verschmelzung und Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften sowie - im Falle grenzüberschreitender Verschmelzungen - auch GmbHs sowie KGaAs.
Soweit die Änderungen zwingende Vorschriften betreffen, müssen sie bis zum 30. Juni 2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Darüber hinaus eröffnet die Richtlinie den Mitgliedstaaten einige Gestaltungsoptionen im Umwandlungsrecht, von denen mit dem vorliegenden Gesetz teilweise Gebrauch gemacht wird.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage.
Kurz-URL: http://bit.ly/ip19tL
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Einsparungen für die an einer Umwandlung beteiligten Gesellschaften Der Deutsche Bundestag behandelt am Donnerstagabend in zweiter und dritter Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes. Mit einer fraktionsübergreifenden Zustimmung ist zu rechnen, nachdem im Rechtsausschuss das Vorhaben schon gebilligt worden ist. Zu dem Gesetz erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter Stephan Harbarth:
"Die Koalition stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland, indem der Verwaltungsaufwand der Unternehmen bei Verschmelzungen und sogenannten Spaltungen reduziert wird.
Durch die Änderung des Umwandlungsgesetzes ergeben sich eine Reihe von Einsparungen für die an einer Umwandlung beteiligten Gesellschaften: Künftig kann häufiger als bisher auf eine Beschlussfassung der Hauptversammlung verzichtet werden. Im Falle einer neu zu gründenden Aktiengesellschaft können dieselben Sachverständigen mit der Prüfung sowohl der Sacheinlagen als auch des Verschmelzungsvertrages beauftragt werden. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, auf eine Zwischenbilanz zu verzichten oder einen bereits erstellten Halbjahresfinanzbericht anstelle einer gesonderten Zwischenbilanz zu verwenden. Ferner wird zugelassen, dass Aktionären mit ihrer Einwilligung Unterlagen auf dem Wege elektronischer Kommunikation übermittelt werden können, so dass auf eine Versendung in Papierform verzichtet werden kann.
Schließlich haben die Koalitionsfraktionen darauf geachtet, dass es dort, wo die zugrunde liegende EU-Richtlinie vereinzelt Belastungen für Unternehmen vorsieht, zu einer 1:1-Umsetzung ins deutsche Recht kommt und keine Ausweitung solcher Pflichten erfolgt."
Hintergrund:
Durch die Richtlinie 2009/109/EG vom 16. September 2009 (ABl. L 259 vom 2.10.2009, S. 14) werden verschiedene frühere EU-Richtlinien geändert. Die geänderten Bestimmungen betreffen die Verschmelzung und Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften sowie - im Falle grenzüberschreitender Verschmelzungen - auch GmbHs sowie KGaAs.
Soweit die Änderungen zwingende Vorschriften betreffen, müssen sie bis zum 30. Juni 2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Darüber hinaus eröffnet die Richtlinie den Mitgliedstaaten einige Gestaltungsoptionen im Umwandlungsrecht, von denen mit dem vorliegenden Gesetz teilweise Gebrauch gemacht wird.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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