Kinderlaerm - kein Klagegrund mehr

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 26.05.2011
Pressemitteilung vom: 26.05.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Privilegierung des Kinderlaerms aus Kindereinrichtungen durch den Deutschen Bundestag erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und der zustaendige Berichterstatter der ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 26.05.2011] Kinderlaerm - kein Klagegrund mehr


Zur Privilegierung des Kinderlaerms aus Kindereinrichtungen durch den Deutschen Bundestag erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:

Ein kleiner Schritt mit viel Symbolkraft fuer mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland ist geschafft. Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf zur Ergaenzung des Paragrafen 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes angenommen, die SPD-Bundestagsfraktion hat dem entsprechenden Koalitionsentwurf zugestimmt.

Bereits am 2. Maerz 2010 ist ein von der SPD initiierter Antrag "Kinderlaerm - Kein Grund zur Klage" (Drs. 17/881) in den Bundestag eingebracht worden, dem sich in erster Lesung die Koalitionsfraktionen noch kritisch gegenueber gestellt haben.

Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst den Erkenntnisprozess bei CDU/CSU und FDP, bei dem nun ein Gesetzentwurf wie von der SPD gefordert vorgelegt wurde. Geraeuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplaetzen und aehnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplaetzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind danach im Regelfall keine schaedlichen Umwelteinwirkungen. Auf dieser neuen rechtlichen Grundlage duerften die in der Vergangenheit zunehmend erhobenen Einwaende und Klagen gegen Kindereinrichtungen in Wohngebieten aussichtslos sein.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion muessen weitere Fragen zur Privilegierung von Kindereinrichtungen in der Baunutzungsverordnung sowie in der Sportanlagen-Laermschutzverordnung geregelt werden.

Entsprechende parlamentarische Initiativen hat sich die Koalition jedoch in den Abschlussberatungen zur Ergaenzung des Paragrafen 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht angeschlossen.

Ein Antrag der LINKEN, der praktisch fuer alle Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete undifferenziert gleiche Immissionsrichtwerte und die Aufhebung von Ruhezeiten fuer Sonn- und Feiertage forderte, ist von allen Fraktionen abgelehnt worden, weil damit neuer Konfliktstoff in den Wohngebieten geschaffen werden wuerde.


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