Bundesrat beschließt Feuerwehrführerschein
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 27.05.2011
Pressemitteilung vom: 27.05.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Bundesrat beschließt Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen – Joachim Herrmann: "Große Erleichterung für Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen – Bayern arbeitet mit Hochdruck an Umsetzung" Der Bundesrat hat heute ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 27.05.2011] Bundesrat beschließt Feuerwehrführerschein
Bundesrat beschließt Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen – Joachim Herrmann: "Große Erleichterung für Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen – Bayern arbeitet mit Hochdruck an Umsetzung" Der Bundesrat hat heute dem Gesetzentwurf für einen Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern zugestimmt. Joachim Herrmann: "Bayerns Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt. Der Einführung eines Feuerwehrführerscheins für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen steht jetzt nichts mehr im Weg. Für unsere Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen bedeutet das eine große Erleichterung. Da alle und nicht nur die Feuerwehren vom neuen Führerschein profitieren werden, handelt es sich um einen echten Helferführerschein." Der Innenminister versprach, die für die Einführung des neuen Führerscheins im Landesrecht erforderliche Verordnung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Das Innenministerium arbeite bereits mit Hochdruck an einem Verordnungsentwurf, der die organisationsinterne Ausbildung für den Führerschein näher regelt. "Ich will die Verordnung dem Ministerrat möglichst noch vor der Sommerpause vorlegen. Denn die neuen Führersc!
heine sollen so schnell wie möglich erteilt werden können", so der Innenminister.
Auf maßgebliche Initiative Bayerns wurde im Jahr 2009 der sogenannte "Feuerwehrführerschein" für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen geschaffen. Für das Führen solcher Einsatzfahrzeuge genügt danach eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung. Für Bayern war das allerdings von vornherein nur ein erster Schritt. Eine Regelung auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Gespanne war mit dem damaligen SPD-Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee aber nicht zu machen. Im Sommer 2010 hat Bayern dann erneut eine Bundesratsinitiative ergriffen, um den "Feuerwehrführerschein" auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie auf Fahrzeugkombinationen auszuweiten. Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat den bayerischen Gesetzesvorschlag weitgehend aufgegriffen und in den Bundestag eingebracht. Dort wurde er im Dezember 2010 beschlossen.
Auch beim neuen Führerschein soll die Schulung und Ausbildung, wie bereits bei Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen, in die Hände der Verbände gelegt werden. Wegen der gesteigerten Anforderungen an das Führen eines Fahrzeuges bis 7,5 Tonnen soll die Ausbildungsdauer aber länger sein als bei Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen (dort 4 Einheiten a 45 Minuten). Herrmann: "Ich weiß die Ausbildung bei unseren Feuerwehren und Hilfsorganisationen in den besten Händen. Sie sind sehr verantwortungsbewusst und legen größten Wert auf eine gute Ausbildung. Mit dem neuen Führerscheinen werden wir die Einsatz- und Leistungsfähigkeit unserer Helfer dauerhaft sichern."
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Bundesrat beschließt Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen – Joachim Herrmann: "Große Erleichterung für Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen – Bayern arbeitet mit Hochdruck an Umsetzung" Der Bundesrat hat heute dem Gesetzentwurf für einen Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern zugestimmt. Joachim Herrmann: "Bayerns Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt. Der Einführung eines Feuerwehrführerscheins für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen steht jetzt nichts mehr im Weg. Für unsere Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen bedeutet das eine große Erleichterung. Da alle und nicht nur die Feuerwehren vom neuen Führerschein profitieren werden, handelt es sich um einen echten Helferführerschein." Der Innenminister versprach, die für die Einführung des neuen Führerscheins im Landesrecht erforderliche Verordnung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Das Innenministerium arbeite bereits mit Hochdruck an einem Verordnungsentwurf, der die organisationsinterne Ausbildung für den Führerschein näher regelt. "Ich will die Verordnung dem Ministerrat möglichst noch vor der Sommerpause vorlegen. Denn die neuen Führersc!
heine sollen so schnell wie möglich erteilt werden können", so der Innenminister.
Auf maßgebliche Initiative Bayerns wurde im Jahr 2009 der sogenannte "Feuerwehrführerschein" für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen geschaffen. Für das Führen solcher Einsatzfahrzeuge genügt danach eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung. Für Bayern war das allerdings von vornherein nur ein erster Schritt. Eine Regelung auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Gespanne war mit dem damaligen SPD-Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee aber nicht zu machen. Im Sommer 2010 hat Bayern dann erneut eine Bundesratsinitiative ergriffen, um den "Feuerwehrführerschein" auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie auf Fahrzeugkombinationen auszuweiten. Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat den bayerischen Gesetzesvorschlag weitgehend aufgegriffen und in den Bundestag eingebracht. Dort wurde er im Dezember 2010 beschlossen.
Auch beim neuen Führerschein soll die Schulung und Ausbildung, wie bereits bei Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen, in die Hände der Verbände gelegt werden. Wegen der gesteigerten Anforderungen an das Führen eines Fahrzeuges bis 7,5 Tonnen soll die Ausbildungsdauer aber länger sein als bei Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen (dort 4 Einheiten a 45 Minuten). Herrmann: "Ich weiß die Ausbildung bei unseren Feuerwehren und Hilfsorganisationen in den besten Händen. Sie sind sehr verantwortungsbewusst und legen größten Wert auf eine gute Ausbildung. Mit dem neuen Führerscheinen werden wir die Einsatz- und Leistungsfähigkeit unserer Helfer dauerhaft sichern."
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Firmenkontakt:
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Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
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