NABU fordert Einsatz des Bundesrats für bundesweite Wertstoff- und Biotonne

  • Pressemitteilung der Firma NABU - Naturschutzbund Deutschland, 27.05.2011
Pressemitteilung vom: 27.05.2011 von der Firma NABU - Naturschutzbund Deutschland aus Bonn

Kurzfassung: Miller: Recyclingquote nicht nach Interessen der Müllwirtschaft ausrichten Berlin – "Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die Bundesländer weder auf eine bundesweite Wertstofftonne noch auf eine einheitliche Biotonne einigen können", ...

[NABU - Naturschutzbund Deutschland - 27.05.2011] NABU fordert Einsatz des Bundesrats für bundesweite Wertstoff- und Biotonne


Miller: Recyclingquote nicht nach Interessen der Müllwirtschaft ausrichten

Berlin – "Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die Bundesländer weder auf eine bundesweite Wertstofftonne noch auf eine einheitliche Biotonne einigen können", kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die heutigen Stellungnahmen im Bundesrat, der sich erstmals mit dem künftigen Abfallrecht in Deutschland befasste. "Wenn einzelne Kommunen oder Unternehmen darüber entscheiden dürfen, was und wie viel unseres Abfalls recycelt wird, dann haben die Bürger und der Umweltschutz das Nachsehen", kritisiert Miller. "Die Interessen der Bürger und des Umweltschutzes müssen im Zentrum stehen, nicht die Interessen der Müllwirtschaft."

Mit den jetzt diskutierten Vorgaben lässt sich nach Ansicht des NABU eine vernünftige Recyclingquote von 80 Prozent nicht erreichen. Tatsächlich bleiben sowohl das Bundeskabinett als auch die Länder bei einer Quote von 65 Prozent stehen, die jetzt schon erreicht wird. "Die Bürger haben kein Verständnis dafür, dass Politik und Wirtschaftsverbände ökologische auf der Stelle treten", erklärt NABU-Abfallexperte Benjamin Bongardt. "Offenbar braucht es mehr Druck, damit Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker in Zukunft verstehen, dass Ressourcenschutz nur mit bundeseinheitlichen Vorgaben möglich sein wird." Dazu gehört neben der Abfallsammlung auch die Umsetzung der "Fünfstufenhierarchie". Diese EU-Vorgabe regelt unter anderem, dass auch Gewerbeabfälle recycelt werden müssen und nicht verbrannt werden dürfen. Dagegen zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf eine Aufweichung dieser Hierarchie, indem er den Abfalleigentümern die Entscheidung überlässt, ob gut brennbarer Abfall verbrannt oder recycelt wird.


Für Rückfragen:
Benjamin Bongardt, NABU-Recyclingexperte, Tel. 0172 9235479
Im Internet zu finden unter www.NABU.de

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