Bundesrat folgt NRW-Initiative: Besserer Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung durch Bestätigungslösung

  • Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 27.05.2011
Pressemitteilung vom: 27.05.2011 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf

Kurzfassung: - Minister Remmel: "Abzocke beenden" - Minister Kutschaty: "Problem an der Wurzel packen" Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Justizministerium teilen mit: Der Bundesrat hat am Freitag ...

[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 27.05.2011] Bundesrat folgt NRW-Initiative: Besserer Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung durch Bestätigungslösung


- Minister Remmel: "Abzocke beenden"
- Minister Kutschaty: "Problem an der Wurzel packen"

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Justizministerium teilen mit:

Der Bundesrat hat am Freitag (27. Mai 2011) einem Gesetzentwurf von NRW, Berlin und Rheinland-Pfalz zugestimmt, mit dem die unerlaubte Telefonwerbung endlich gestoppt werden soll. Nordrhein-Westfalen hatte die sogenannte Bestätigungslösung vorgeschlagen. Das heißt, wer bei einem unerwünschten Werbeanruf einem Vertrag zustimmt, muss ihn danach noch schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Im Jahr 2009 ist das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung, also das Anrufen ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers, gesetzlich verschärft worden, es gab aber keinen entscheidenden Rückgang der unerlaubten Werbeanrufe.

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel: "Schon viel zu lange werden Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon abgezockt. Jetzt bringen wir sie auf Augenhöhe mit den Unternehmen." NRW-Justizminister Thomas Kutschaty: "Eine wirksame Eindämmung verbotenen Telefonmarketings lässt sich nur erreichen, wenn das Problem an seiner Wurzel gepackt wird. Wir müssen jedweden wirtschaftlichen Anreiz nehmen, der dazu verleitet, sich dem Verbot der unerlaubten Telefonwerbung zu widersetzen."

Die Gesetzes-Initiative von Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz hat breite Unterstützung erfahren. Die Verbraucherzentralen fordern schon länger die Bestätigungslösung, die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister der Länder hat sich dafür ausgesprochen und auch Bundesministerin Aigner hat sich der Forderung angeschlossen. Ministerin Aigner ist jetzt in der Pflicht. Sie soll sich hinter unseren Antrag stellen und auch im Bundestag für eine Mehrheit werben. Angekündigt hat sie viel, jetzt ist es Zeit, dass sie endlich Verantwortung für die Verbraucherinnen und Verbraucher übernimmt", so Remmel.

Die Bestätigungslösung wird in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeführt. Sie sieht vor, dass ein Vertrag, der durch einen unerlaubten Anruf des Unternehmens zustande kam, nur dann bindend wird, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher ihn binnen zwei Wochen schriftlich per E-Mail, SMS oder Fax bestätigt. Zudem soll der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Verbot belästigender Telefonwerbung auf bis zu 250.000 Euro erhöht werden. Der bereits jetzt verbotene Einsatz von automatischen Anrufmaschinen soll ebenfalls mit einer Geldbuße bis zu dieser Höhe sanktioniert werden.

Neue Informations- und Sorgfaltspflichten sollen für Inkasso-Unternehmen gelten. Erschwert werden sollen missbräuchliche Inkassodienstleistungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen, auf die sich unseriöse Geschäftsmodelle stützen. Hat ein Verbraucher oder eine Verbraucherin einer geltend gemachten Forderung widersprochen und wird das Inkasso trotzdem weiter verfolgt, soll der beauftragte Inkassodienstleister künftig alle notwendigen Angaben mitliefern, aus denen der Verbraucher oder die Verbraucherin schlussfolgern kann, dass die Zahlungsaufforderung berechtigt ist. Inkasso-Unternehmen werden damit angehalten, die formalen Anforderungen an einen wirksamen Vertragsschluss am Telefon zu prüfen. Kommt ein Inkassodienstleister seinen Informations- und Sorgfaltspflichten wiederholt nicht nach, kann dies in letzter Konsequenz zu berufsrechtlichen Sanktionen führen.

"Die seit Sommer 2009 geltende Gesetzeslage hat nicht die erhoffte Wirkung gezeigt", sagte Justizminister Thomas Kutschaty vor der Länderkammer. "Nach wie vor reißen die Beschwerden über belästigende Telefonanrufe nicht ab." So hätten allein die Verbraucherzentralen zwischen März und November 2010 fast 80.000 Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe registriert. Das Bundesjustizministerium sei in einem Bericht zu dem Ergebnis gekommen, die Zahl der unzulässigen Anrufe bei Verbrauchern - so genannte cold calls - habe zwar abgenommen. Zugleich seien aber die betrügerischen Anrufe vor allem bei Gewinnmitteilungen, aber auch im Bereich der Vermittlung von Gewinnspielen, Lotterien und Wetten tendenziell häufiger geworden. Zudem habe es über 40.000 Beschwerden gegeben, weil automatische Ansagemaschinen bei Werbeanrufen verwendet wurden.

Minister Kutschaty betonte: "Unser Gesetzentwurf macht das bereits bestehende Verbot unerwünschter Telefonwerbung zu einem effektiven Instrument, das nicht nur den Verbraucher schützt. Es ermöglicht auch, effektiver als bisher gegen 'schwarze Schafe' in der Telefonbranche vorzugehen, wodurch zugleich der redliche Mitbewerber gefördert wird."

Verbraucherschutzminister Johannes Remmel sagte: "Gerade ältere Menschen werden oft am Telefon überrumpelt und stimmen dann einem Vertrag zu, den sie gar nicht haben wollen. Wenn unser Gesetz durchkommt, erhalten sie die Möglichkeit, sich alles noch mal in Ruhe zu überlegen. Dann können auch keine Verträge mehr untergeschoben werden", so Remmel.

Die Bundesratsinitiative folgt einem Gesetzesantrag von NRW zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung, der im September 2010 in den Bundesrat eingebracht wurde. Damit wird auch ein Auftrag des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 2009 umgesetzt.


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