Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen noch verbesserungsfähig
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 27.05.2011
Pressemitteilung vom: 27.05.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen äußerst umfangreich Stellung genommen. Die Länder sehen in dem Entwurf zwar einen wichtigen Beitrag, um den künftigen ...
[Bundesrat - 27.05.2011] Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen noch verbesserungsfähig
Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen äußerst umfangreich Stellung genommen. Die Länder sehen in dem Entwurf zwar einen wichtigen Beitrag, um den künftigen Fachkräftebedarf zu decken und Migranten in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren. Gleichwohl formulieren sie in ihrer Stellungnahme rund 100 Änderungsbegehren. Insbesondere weisen sei darauf hin, dass die Gleichwertigkeit mit einem Referenzberuf auf gleichem Qualifikationsniveau festzustellen sei. Die vorgesehene Einbeziehung einschlägiger Berufserfahrung dürfe jedenfalls nicht dazu führen, dass die Qualität des deutschen Bildungssystems unterlaufen werde. Es dürfe nicht zu einer Benachteiligung derjenigen kommen, die ihre Qualifikation im Inland erworben haben.
Bei den Einzelanliegen nehmen Probleme in den Berufsgesetzen der Akademischen Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe breiten Raum ein. In diesem Zusammenhang regt der Bundesrat auch eine Prüfung der Frage an, ob die Einrichtung einer zentralen Gutachterstelle für die genannten Berufe erfolgen sollte, die die wesentlichen Unterschiede aus- und inländischer Qualifikationen feststellen kann.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von aus- mit inländischen Berufsqualifikationen vor. Die europäischen Anerkennungsregeln sollen im Grundsatz auch für Personen aus Drittstaaten beziehungsweise in diesen erworbene Qualifikationen gelten, die bisher nicht berücksichtigt wurden.
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E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen äußerst umfangreich Stellung genommen. Die Länder sehen in dem Entwurf zwar einen wichtigen Beitrag, um den künftigen Fachkräftebedarf zu decken und Migranten in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren. Gleichwohl formulieren sie in ihrer Stellungnahme rund 100 Änderungsbegehren. Insbesondere weisen sei darauf hin, dass die Gleichwertigkeit mit einem Referenzberuf auf gleichem Qualifikationsniveau festzustellen sei. Die vorgesehene Einbeziehung einschlägiger Berufserfahrung dürfe jedenfalls nicht dazu führen, dass die Qualität des deutschen Bildungssystems unterlaufen werde. Es dürfe nicht zu einer Benachteiligung derjenigen kommen, die ihre Qualifikation im Inland erworben haben.
Bei den Einzelanliegen nehmen Probleme in den Berufsgesetzen der Akademischen Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe breiten Raum ein. In diesem Zusammenhang regt der Bundesrat auch eine Prüfung der Frage an, ob die Einrichtung einer zentralen Gutachterstelle für die genannten Berufe erfolgen sollte, die die wesentlichen Unterschiede aus- und inländischer Qualifikationen feststellen kann.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von aus- mit inländischen Berufsqualifikationen vor. Die europäischen Anerkennungsregeln sollen im Grundsatz auch für Personen aus Drittstaaten beziehungsweise in diesen erworbene Qualifikationen gelten, die bisher nicht berücksichtigt wurden.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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