Mehr Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 27.05.2011
Pressemitteilung vom: 27.05.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat möchte Verbraucher wirksamer vor unerbetenen Werbeanrufen und ungewollten Verträgen schützen. Aus diesem Grund hat er heute einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes beim Bundestag eingebracht. Ziel ist es, ...
[Bundesrat - 27.05.2011] Mehr Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung
Der Bundesrat möchte Verbraucher wirksamer vor unerbetenen Werbeanrufen und ungewollten Verträgen schützen. Aus diesem Grund hat er heute einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes beim Bundestag eingebracht.
Ziel ist es, unerlaubte Telefonwerbung nicht nur mit Hilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit vertragsrechtlichen Instrumenten zu bekämpfen. Unseriöse Unternehmen möchte der Bundesrat daran hindern, im Rahmen eines Werbeanrufs dem Verbraucher Verträge "unterzuschieben". Ein telefonisch vereinbarter Vertrag soll künftig erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. Zudem wollen die Länder auch die ungebetene Werbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen unterbinden und sehen daher entsprechende Ordnungsstrafen vor.
Der Bundesrat begründet seine Initiative mit der Feststellung, dass sich das im Jahr 2009 verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung als nicht hinreichend effektiv erwiesen habe. Ein signifikanter Rückgang unerlaubter Anrufe sei bisher jedenfalls nicht feststellbar.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat möchte Verbraucher wirksamer vor unerbetenen Werbeanrufen und ungewollten Verträgen schützen. Aus diesem Grund hat er heute einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes beim Bundestag eingebracht.
Ziel ist es, unerlaubte Telefonwerbung nicht nur mit Hilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit vertragsrechtlichen Instrumenten zu bekämpfen. Unseriöse Unternehmen möchte der Bundesrat daran hindern, im Rahmen eines Werbeanrufs dem Verbraucher Verträge "unterzuschieben". Ein telefonisch vereinbarter Vertrag soll künftig erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. Zudem wollen die Länder auch die ungebetene Werbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen unterbinden und sehen daher entsprechende Ordnungsstrafen vor.
Der Bundesrat begründet seine Initiative mit der Feststellung, dass sich das im Jahr 2009 verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung als nicht hinreichend effektiv erwiesen habe. Ein signifikanter Rückgang unerlaubter Anrufe sei bisher jedenfalls nicht feststellbar.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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