Neuordnung des Abfallrechts bedarf der Nachbesserung

  • Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 27.05.2011
Pressemitteilung vom: 27.05.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin

Kurzfassung: Der Bundesrat sieht in dem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen und das deutsche Abfallrecht fortentwickeln will, erheblichen Nachbesserungsbedarf. In seiner umfang- und ...

[Bundesrat - 27.05.2011] Neuordnung des Abfallrechts bedarf der Nachbesserung


Der Bundesrat sieht in dem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen und das deutsche Abfallrecht fortentwickeln will, erheblichen Nachbesserungsbedarf.

In seiner umfang- und detailreichen Stellungnahme vom heutigen Tage mahnt er neben redaktionellen, klarstellenden und konkretisierenden Änderungen in mehreren Punkten auch die Einhaltung Europäischen Rechts an.

Zudem wollen die Länder gewerbliche Sammlungen von Abfällen auf Fälle beschränken, in denen private Haushalte ihren verwertbaren Müll auf freiwilliger Basis ohne dauerhafte vertragliche Bindung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sie befürchten, dass ansonsten die Überlassungspflichten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nahezu vollständig ausgehöhlt werden.

Den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zwang zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne lehnen die Länder ab. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten selbst entscheiden können, ob sie jeden Haushalt mit einer Wertstofftonne ausstatten oder Wertstoffe über andere Systeme erfassen.

Der Bundesrat fordert auch, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren mit dem Ziel zu überarbeiten, zusätzliche Belastungen und Kostenrisiken für die Haushalte von Ländern und Kommunen zu vermeiden.


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