Neuordnung des Abfallrechts bedarf der Nachbesserung
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 27.05.2011
Pressemitteilung vom: 27.05.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat sieht in dem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen und das deutsche Abfallrecht fortentwickeln will, erheblichen Nachbesserungsbedarf. In seiner umfang- und ...
[Bundesrat - 27.05.2011] Neuordnung des Abfallrechts bedarf der Nachbesserung
Der Bundesrat sieht in dem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen und das deutsche Abfallrecht fortentwickeln will, erheblichen Nachbesserungsbedarf.
In seiner umfang- und detailreichen Stellungnahme vom heutigen Tage mahnt er neben redaktionellen, klarstellenden und konkretisierenden Änderungen in mehreren Punkten auch die Einhaltung Europäischen Rechts an.
Zudem wollen die Länder gewerbliche Sammlungen von Abfällen auf Fälle beschränken, in denen private Haushalte ihren verwertbaren Müll auf freiwilliger Basis ohne dauerhafte vertragliche Bindung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sie befürchten, dass ansonsten die Überlassungspflichten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nahezu vollständig ausgehöhlt werden.
Den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zwang zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne lehnen die Länder ab. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten selbst entscheiden können, ob sie jeden Haushalt mit einer Wertstofftonne ausstatten oder Wertstoffe über andere Systeme erfassen.
Der Bundesrat fordert auch, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren mit dem Ziel zu überarbeiten, zusätzliche Belastungen und Kostenrisiken für die Haushalte von Ländern und Kommunen zu vermeiden.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat sieht in dem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen und das deutsche Abfallrecht fortentwickeln will, erheblichen Nachbesserungsbedarf.
In seiner umfang- und detailreichen Stellungnahme vom heutigen Tage mahnt er neben redaktionellen, klarstellenden und konkretisierenden Änderungen in mehreren Punkten auch die Einhaltung Europäischen Rechts an.
Zudem wollen die Länder gewerbliche Sammlungen von Abfällen auf Fälle beschränken, in denen private Haushalte ihren verwertbaren Müll auf freiwilliger Basis ohne dauerhafte vertragliche Bindung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sie befürchten, dass ansonsten die Überlassungspflichten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nahezu vollständig ausgehöhlt werden.
Den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zwang zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne lehnen die Länder ab. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten selbst entscheiden können, ob sie jeden Haushalt mit einer Wertstofftonne ausstatten oder Wertstoffe über andere Systeme erfassen.
Der Bundesrat fordert auch, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren mit dem Ziel zu überarbeiten, zusätzliche Belastungen und Kostenrisiken für die Haushalte von Ländern und Kommunen zu vermeiden.
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Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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