Beim Kinderschutz auch Gesundheitswesen einbeziehen

  • Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 27.05.2011
Pressemitteilung vom: 27.05.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin

Kurzfassung: Der Bundesrat sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen umfangreichen Nachbesserungsbedarf. In seiner heutigen Stellungnahme bedauert er, dass die Bundesregierung den präventiven Schutz von Kindern als ...

[Bundesrat - 27.05.2011] Beim Kinderschutz auch Gesundheitswesen einbeziehen


Der Bundesrat sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen umfangreichen Nachbesserungsbedarf.

In seiner heutigen Stellungnahme bedauert er, dass die Bundesregierung den präventiven Schutz von Kindern als alleinige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ausgestaltet. Im Rahmen der "Frühen Hilfen" spiele nämlich auch die gesunde Entwicklung von Kindern eine wesentliche Rolle. Insofern wäre es notwendig, auch die entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu verbessern. Die bereits seit längerem vorliegenden Vorschläge, die die bekannten Regelungslücken an der Schnittstelle der beiden Bereiche schließen sollen, greife der Gesetzentwurf größtenteils jedoch nicht auf.

Die Länder fordern daher unter anderem, auch das Gesundheitswesen in die staatliche Mitverantwortung zu nehmen. Zudem sei eindeutig klarzustellen, dass neben den akademischen Heilberufen auch (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Hebammen als Partner in die Netzwerke einzubinden sind.

Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass den Jugendämtern ein unbeschränktes Auskunftsrecht aus dem Bundeszentralregister einzuräumen ist, wenn diesen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt werden. Zudem fordern die Länder, die Verpflichtung der Träger öffentlicher Jugendhilfe zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen auch auf die Staatsanwaltschaften auszudehnen, um auf diese Weise ein Abgleiten junger Menschen in die Kriminalität besser verhindern zu können.

Sie erwarten auch, dass der Bund die durch das Gesetz entstehenden finanziellen Mehrbelastungen der Länder dauerhaft und vollständig ausgleicht.


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