Leistungen aus dem Bildungspaket können bis Ende Juni beantragt werden

  • Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 27.05.2011
Pressemitteilung vom: 27.05.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin

Kurzfassung: Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zugestimmt. Damit gelten ab 1. Juli 2011 gleiche Leistungshöhen im sozialen Entschädigungsrecht für das ganze Bundesgebiet. Rund 20 Jahre nach der Wiedervereinigung sind die ...

[Bundesrat - 27.05.2011] Leistungen aus dem Bildungspaket können bis Ende Juni beantragt werden


Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zugestimmt. Damit gelten ab 1. Juli 2011 gleiche Leistungshöhen im sozialen Entschädigungsrecht für das ganze Bundesgebiet. Rund 20 Jahre nach der Wiedervereinigung sind die bei den Leistungshöhen bisher noch immer bestehenden Unterschiede zwischen alten und neuen Ländern somit aufgehoben. Zudem setzt das Gesetz ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um, nach dem auch die Auslandsversorgung und -fürsorge europarechtskonform zu regeln ist.

Die Zustimmung des Bundesrates bewirkt auch die Umsetzung einer zwischen Bund, Ländern und Kommunen getroffenen Vereinbarung zum Hartz IV-Bildungs- und Teilhabepaket. Nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können entsprechende Leistungen aus dem Paket bis zum 30. Juni 2011 rückwirkend beantragt werden.


Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de

Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.

Firmenkontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de

Die Pressemeldung "Leistungen aus dem Bildungspaket können bis Ende Juni beantragt werden" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Leistungen aus dem Bildungspaket können bis Ende Juni beantragt werden" ist Bundesrat.