Gemeinsame Sitzung der Parlamentspräsidien Polens und Deutschlands in Warschau

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 30.05.2011
Pressemitteilung vom: 30.05.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Am 31. Mai 2011 treffen sich die Präsidien des polnischen Sejm und des Deutschen Bundestages zu einer gemeinsamen Sitzung in Warschau. Unter der Leitung von Sejmmaraschall Grzegorz Schetyna und Bundestagspräsident Norbert Lammert werden die ...

[Deutscher Bundestag - 30.05.2011] Gemeinsame Sitzung der Parlamentspräsidien Polens und Deutschlands in Warschau


Am 31. Mai 2011 treffen sich die Präsidien des polnischen Sejm und des Deutschen Bundestages zu einer gemeinsamen Sitzung in Warschau. Unter der Leitung von Sejmmaraschall Grzegorz Schetyna und Bundestagspräsident Norbert Lammert werden die Parlamentarier kurz vor Beginn der polnischen EU-Ratspräsidentschaft im Juli über aktuelle europäische Fragen diskutieren, eine Bilanz des Deutsch-Polnischen Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrages vom 17. Juni 1991 ziehen und weitere bilaterale Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Sejm planen.

Im Anschluss an die Sitzung stehen die beiden Parlamentspräsidenten den Medienvertretern für ein Pressegespräch zur Verfügung (Warschau, Park Lazienki, vor dem "Palais auf dem Wasser", ca. 11.40 Uhr). Organisatorische Hinweise zur Berichterstattung werden von der Pressestelle des Sejm unter Tel. + 48 22 694 22 31 oder + 49 22 694 10 96 erteilt.

Neben den Präsidien des Sejm und des Bundestages, die sich jährlich treffen, pflegen auch andere Gremien der beiden Parlamente intensiven Austausch. Insbesondere mehrere Ausschüsse sowie die bilateralen Parlamentariergruppen besuchen sich gegenseitig und beraten in gemeinsamen Sitzungen.


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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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