Menschenrechts¬beauftragter begrüßt Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Sachen Michail Chodorkowskij

  • Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 31.05.2011
Pressemitteilung vom: 31.05.2011 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin

Kurzfassung: Erscheinungsdatum 31.05.2011 Zur Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs über die Beschwerde von Michail Chodorkowskij erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning heute (31.05.): "Die ...

[Auswärtiges Amt - 31.05.2011] Menschenrechtsbeauftragter begrüßt Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Sachen Michail Chodorkowskij


Erscheinungsdatum
31.05.2011
Zur Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs über die Beschwerde von Michail Chodorkowskij erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning heute (31.05.):
"Die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs ist ein starkes Signal an die Russische Föderation.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Behandlung von Michail Chodorkowskij während seiner Haft und seine Zurschaustellung in einem Käfig während der Gerichtsverhandlungen eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.
Dies gilt auch für die Umstände seiner Festnahme und die Länge der Untersuchungshaft.
Ich rufe Russland auf, aus dem Urteil die notwendigen Schlüsse zu ziehen.
Eine vorzeitige Haftentlassung von Chodorkowskij und Lebedew wäre ein wichtiges Zeichen."
Vergangene Woche hatte das Moskauer Berufungsgericht den Schuldspruch gegen Chodorkowskij und Lebedew bestätigt und das Strafmaß um ein Jahr auf 13 Jahre reduziert. Beiden droht jetzt erneut, dass sie ihre Strafe unter schwierigsten Bedingungen in Sibirien verbüßen müssen. Heute wurde überraschend mitgeteilt, dass ein Moskauer Gericht einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung prüft, nachdem bereits mehr als die Hälfte der Haftzeit verbüßt wurde.
Chodorkowskij hatte sich in seiner Beschwerde an den EGMR gegen die Verbringung nach Tschita/Sibirien im Rahmen der Untersuchungshaft gewandt. Ein weiterer Gegenstand der Beschwerde war die Tatsache, dass er und Platon Lebedew dem Prozess in einem Käfig folgen mussten.


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