Die Bundesregierung hat heute den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2009 beschlossen.

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 15.12.2010
Pressemitteilung vom: 15.12.2010 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Das Volumen der Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter ist 2009 um 15 % zurückgegangen. Im Berichtsjahr 2009 wurden für Rüstungsgüter insgesamt Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von ca. 5,04 Mrd. Euro erteilt (2008: 5,78 Mrd. Euro). 51 % ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 15.12.2010] Die Bundesregierung hat heute den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2009 beschlossen.


Das Volumen der Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter ist 2009 um 15 % zurückgegangen. Im Berichtsjahr 2009 wurden für Rüstungsgüter insgesamt Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von ca. 5,04 Mrd. Euro erteilt (2008: 5,78 Mrd. Euro). 51 % dieses Wertes entfielen dabei auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.

Der Wert der erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für Ausfuhren im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und NATO-Partnern belief sich im Berichtsjahr auf ca. 2 Mrd. Euro (2008: 2,54 Mrd. Euro).

Auch der Wert der tatsächlich ausgeführten Kriegswaffen verringerte sich weiter, gegenüber 2008 um 6,2 % auf 1,33 Mrd. Euro (2008: 1,42 Mrd. Euro). Mit 76 % hatten EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder einen noch größeren Anteil an diesen Ausfuhren als 2008 (damals 65 %). Wichtigste Empfängerländer waren im Einzelnen die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Vereinigte Königreich, Brunei und Südkorea. Die Branchen Landfahrzeugindustrie, Schiffbau sowie militärische Elektronik trugen maßgeblich zu den Exporten bei.

Die Genehmigungswerte für Kleinwaffen, also insbesondere für automatische Handfeuerwaffen, in Drittländer sind im Jahr 2009 mit 14,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (17,2 Mio. Euro) ebenfalls deutlich zurückgegangen.

Genehmigungen wurden erst nach eingehender Prüfung - insbesondere unter sicherheitspolitischen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten - im Einzelfall erteilt.

Die strengen Regeln der Exportkontrolle gelten unverändert. Genehmigungsentscheidungen richten sich zum einen nach dem im Dezember 2008 verabschiedeten Gemeinsamen Standpunkt der EU für Waffenausfuhren, der den Verhaltenskodex der EU zu Rüstungsexporten aktualisiert, ergänzt und rechtlich verbindlich gemacht hat. Zum anderen sind die weiter geltenden Politischen Grundsätze der Bundesregierung zum Rüstungsexport von 2000 maßgeblich.

Den Gesamtbericht finden Sie unter "Weiterführende Informationen"


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