Sieg für Freie über Bauer Achat KG
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 03.06.2011
Pressemitteilung vom: 03.06.2011 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin
Kurzfassung: Berlin, 3.06.2011 – Die Honorarbedingungen der Heinrich Bauer Achat KG für freie Bildjournalisten verstoßen in wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 113/09) entschieden. Der Deutsche ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 03.06.2011] Sieg für Freie über Bauer Achat KG
Berlin, 3.06.2011 – Die Honorarbedingungen der Heinrich Bauer Achat KG für freie Bildjournalisten verstoßen in wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 113/09) entschieden. Der Deutsche Journalisten-Verband als Antragsteller mit Unterstützung der dju in ver.di hat sich damit auch in der Berufungsinstanz im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Bauer weitgehend durchgesetzt. Das Oberlandesgericht ist mit seiner Entscheidung über das Urteil des Landgerichts Hamburg vom Mai 2010 deutlich hinausgegangen.
Das OLG hat den Umfang der einzuräumenden Rechte beanstandet. Zudem sei die Vereinbarung eines Pauschalhonorars unzulässig, mit dem sämtliche vertraglichen Leistungen abgegolten werden sollten. Untersagt hat das Gericht auch eine Klausel, wonach dem Verlag beliebige Bearbeitungs- und Umgestaltungsrechte einzuräumen sind. Ferner hat das Gericht es für unzulässig gehalten, dass der Verlag nicht zur Namensnennung des Fotografen verpflichtet sei, wenn nicht eine schriftliche Vereinbarung über die Namensnennung geschlossen wird. Schließlich hat das Gericht auch die vom Verlag verwendete Haftungsklausel für rechtswidrig erklärt. Danach sollten die Fotografen den Verlag von allen ihm durch Dritte rechtskräftig auferlegten Kosten freistellen.
"Das Urteil bestätigt erstmals die Position der Verbände, dass nicht jeder Umfang der Rechtseinräumung mit dem Urhebergesetz vereinbar ist. Erneut wird das Recht der Journalisten gestärkt, angemessen honoriert zu werden", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Es hilft, ihre wirtschaftliche Basis zu sichern." Das sei gerade in schwierigen Zeiten von größter Bedeutung. dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen sieht in dem Richterspruch die Bestätigung dafür, dass "rechtswidrige und unanständige Honorarbedingungen vor Gericht keine Chance haben".
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
dju: Ulrike Maercks-Franzen
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Berlin, 3.06.2011 – Die Honorarbedingungen der Heinrich Bauer Achat KG für freie Bildjournalisten verstoßen in wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 113/09) entschieden. Der Deutsche Journalisten-Verband als Antragsteller mit Unterstützung der dju in ver.di hat sich damit auch in der Berufungsinstanz im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Bauer weitgehend durchgesetzt. Das Oberlandesgericht ist mit seiner Entscheidung über das Urteil des Landgerichts Hamburg vom Mai 2010 deutlich hinausgegangen.
Das OLG hat den Umfang der einzuräumenden Rechte beanstandet. Zudem sei die Vereinbarung eines Pauschalhonorars unzulässig, mit dem sämtliche vertraglichen Leistungen abgegolten werden sollten. Untersagt hat das Gericht auch eine Klausel, wonach dem Verlag beliebige Bearbeitungs- und Umgestaltungsrechte einzuräumen sind. Ferner hat das Gericht es für unzulässig gehalten, dass der Verlag nicht zur Namensnennung des Fotografen verpflichtet sei, wenn nicht eine schriftliche Vereinbarung über die Namensnennung geschlossen wird. Schließlich hat das Gericht auch die vom Verlag verwendete Haftungsklausel für rechtswidrig erklärt. Danach sollten die Fotografen den Verlag von allen ihm durch Dritte rechtskräftig auferlegten Kosten freistellen.
"Das Urteil bestätigt erstmals die Position der Verbände, dass nicht jeder Umfang der Rechtseinräumung mit dem Urhebergesetz vereinbar ist. Erneut wird das Recht der Journalisten gestärkt, angemessen honoriert zu werden", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Es hilft, ihre wirtschaftliche Basis zu sichern." Das sei gerade in schwierigen Zeiten von größter Bedeutung. dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen sieht in dem Richterspruch die Bestätigung dafür, dass "rechtswidrige und unanständige Honorarbedingungen vor Gericht keine Chance haben".
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Hendrik Zörner
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Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Über Deutscher Journalisten-Verband (DJV):
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
Firmenkontakt:
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
dju: Ulrike Maercks-Franzen
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
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