Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 03.06.2011
Pressemitteilung vom: 03.06.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenminister Herrmann und BAMF-Präsident Schmidt vereinbaren Fortsetzung der guten und engen Zusammenarbeit – Herrmann lobt schnellere Asylverfahren Dr. Manfred Schmidt hatte zum 1. Dezember 2010 das Amt des Präsidenten des Bundesamts für ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 03.06.2011] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge


Innenminister Herrmann und BAMF-Präsident Schmidt vereinbaren Fortsetzung der guten und engen Zusammenarbeit – Herrmann lobt schnellere Asylverfahren Dr. Manfred Schmidt hatte zum 1. Dezember 2010 das Amt des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernommen. "Bayern ist ein wichtiger Partner des Bundesamts", hob Schmidt hervor. In der Integrationsarbeit vor Ort zeige sich dies in der starken Unterstützung von diversen Programmen, wie der Migrationsberatung für Erwachsene, Integrationskursen oder Integrationsprojekten in Gemeinden. Aber auch in der Flüchtlingspolitik bestehe eine enge Zusammenarbeit. "Mit der steigenden Zahl von Menschen, die Gewalt oder auch einfach Armut entfliehen, sind wir gemeinsam vor neue Herausforderungen gestellt", betonte Schmidt.

Herrmann nutzte die Gelegenheit des Besuchs zu einem Meinungsaustausch über aktuelle Fragen der Asyl- und Ausländerpolitik. Anerkennend hob er hervor, dass es dem BAMF gelungen ist, trotz deutlich gestiegener Asylbewerberzahlen die Bearbeitungszeiten bei Asylverfahren von durchschnittlich 8,5 Monate im Jahr 2009 auf derzeit 5,4 Monate zu reduzieren. Herrmann: "Das BAMF darf hier nicht stehenbleiben. Mehr als zwei Drittel aller Asylbewerber verschleiern auf Anraten ihrer Schlepper ihre Identität und Staatsangehörigkeit. Die Erstanhörung durch das Bundesamt muss deshalb so früh wie möglich erfolgen und auch der Identitätsklärung dienen. Nur dann sind die Ausländerbehörden in der Lage, abgelehnte Asylbewerber nach Abschluss des Asylverfahrens zügig in ihre Heimatländer zurückzuführen."

Schmidt und Herrmann vereinbarten auch eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Integration. Demnächst treten Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft, die den Ausländerbehörden mehr als bisher die Pflicht zuweisen, die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs durchzusetzen. So darf künftig eine Aufenthaltserlaubnis nur noch verlängert werden, wenn festgestellt worden ist, dass der Ausländer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat. Herrmann: "Die Ausländerbehörden müssen zeitnah erfahren, ob ein Ausländer seiner Pflicht zur Integrationskursteilnahme nachgekommen ist. Dazu müssen wir den Datenaustausch verbessern. Ich freue mich, dass das BAMF hier zu einem Pilotprojekt mit bayerischen Ausländerbehörden bereit ist."

Dr. Manfred Schmidt hatte zum 1. Dezember 2010 das Amt des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernommen. "Bayern ist ein wichtiger Partner des Bundesamts", hob Schmidt hervor. In der Integrationsarbeit vor Ort zeige sich dies in der starken Unterstützung von diversen Programmen, wie der Migrationsberatung für Erwachsene, Integrationskursen oder Integrationsprojekten in Gemeinden. Aber auch in der Flüchtlingspolitik bestehe eine enge Zusammenarbeit. "Mit der steigenden Zahl von Menschen, die Gewalt oder auch einfach Armut entfliehen, sind wir gemeinsam vor neue Herausforderungen gestellt", betonte Schmidt.

Herrmann nutzte die Gelegenheit des Besuchs zu einem Meinungsaustausch über aktuelle Fragen der Asyl- und Ausländerpolitik. Anerkennend hob er hervor, dass es dem BAMF gelungen ist, trotz deutlich gestiegener Asylbewerberzahlen die Bearbeitungszeiten bei Asylverfahren von durchschnittlich 8,5 Monate im Jahr 2009 auf derzeit 5,4 Monate zu reduzieren. Herrmann: "Das BAMF darf hier nicht stehenbleiben. Mehr als zwei Drittel aller Asylbewerber verschleiern auf Anraten ihrer Schlepper ihre Identität und Staatsangehörigkeit. Die Erstanhörung durch das Bundesamt muss deshalb so früh wie möglich erfolgen und auch der Identitätsklärung dienen. Nur dann sind die Ausländerbehörden in der Lage, abgelehnte Asylbewerber nach Abschluss des Asylverfahrens zügig in ihre Heimatländer zurückzuführen."

Schmidt und Herrmann vereinbarten auch eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Integration. Demnächst treten Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft, die den Ausländerbehörden mehr als bisher die Pflicht zuweisen, die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs durchzusetzen. So darf künftig eine Aufenthaltserlaubnis nur noch verlängert werden, wenn festgestellt worden ist, dass der Ausländer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat. Herrmann: "Die Ausländerbehörden müssen zeitnah erfahren, ob ein Ausländer seiner Pflicht zur Integrationskursteilnahme nachgekommen ist. Dazu müssen wir den Datenaustausch verbessern. Ich freue mich, dass das BAMF hier zu einem Pilotprojekt mit bayerischen Ausländerbehörden bereit ist."


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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

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