Thüringer Landwirte leiden unter der anhaltenden Trockenheit
- Pressemitteilung der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN), 03.06.2011
Pressemitteilung vom: 03.06.2011 von der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) aus Erfurt
Kurzfassung: Landwirtschaftsministerium erleichtert Bewirtschaftung auf geförderten Grünlandflächen In den Monaten Januar bis Mai wurden in Thüringen im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt weniger als 50 % der sonst üblichen Niederschläge gemessen. ...
[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 03.06.2011] Thüringer Landwirte leiden unter der anhaltenden Trockenheit
Landwirtschaftsministerium erleichtert Bewirtschaftung auf geförderten Grünlandflächen
In den Monaten Januar bis Mai wurden in Thüringen im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt weniger als 50 % der sonst üblichen Niederschläge gemessen. Es ist daher bereits jetzt absehbar, dass für dieses Jahr eine ausreichende und kontinuierliche Futterversorgung der Tierbestände über entsprechende Wintervorräte problematisch wird. Aus diesem Grund ermöglicht das Thüringer Landwirtschaftsministerium eine erleichterte Bewirtschaftung auf geförderten Grünlandflächen.
Fast ein Drittel des gesamten Thüringer Grünlandes wird nach speziellen naturschutzfachlichen Vorgaben bewirtschaftet. Die mit den Naturschutzmaßnahmen des Programms zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP) eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich Schnittzeitpunkt, Tierbesatzdichte bzw. des Düngungsverzichts sind jeweils naturschutzfachlich begründet und gelten im Regelfall für einen Zeitraum von fünf Jahren. Soweit von der Trockenheit besonders betroffene Landwirtschaftsbetriebe heute die Notwendigkeit sehen, eine Bewirtschaftung abweichend von den eingegangenen KULAP-Verpflichtungen vornehmen zu müssen, kann dies auf Antrag des Zuwendungsempfängers mit der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde vereinbart werden. Allerdings werden auch nur solche Ausnahmen zugelassen, die mit dem jeweiligen Schutzziel vereinbar sind.
"Auf diese Weise können wir die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe bei der Sicherstellung der betrieblichen Futterbasis unterstützen", sagte Thüringens Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz. Der Minister bittet die unteren Naturschutzbehörden ausdrücklich, entsprechende Anträge wohlwollend zu entscheiden.
Beethovenstraße 3 • 99096 Erfurt
Tel: (03 61) 37-99 930 • Fax: (03 61) 37-99 939 • E-Mail: pressestelle@tmlfun.thueringen.de• Internet: www.thueringen.de/tmlfun
Landwirtschaftsministerium erleichtert Bewirtschaftung auf geförderten Grünlandflächen
In den Monaten Januar bis Mai wurden in Thüringen im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt weniger als 50 % der sonst üblichen Niederschläge gemessen. Es ist daher bereits jetzt absehbar, dass für dieses Jahr eine ausreichende und kontinuierliche Futterversorgung der Tierbestände über entsprechende Wintervorräte problematisch wird. Aus diesem Grund ermöglicht das Thüringer Landwirtschaftsministerium eine erleichterte Bewirtschaftung auf geförderten Grünlandflächen.
Fast ein Drittel des gesamten Thüringer Grünlandes wird nach speziellen naturschutzfachlichen Vorgaben bewirtschaftet. Die mit den Naturschutzmaßnahmen des Programms zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP) eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich Schnittzeitpunkt, Tierbesatzdichte bzw. des Düngungsverzichts sind jeweils naturschutzfachlich begründet und gelten im Regelfall für einen Zeitraum von fünf Jahren. Soweit von der Trockenheit besonders betroffene Landwirtschaftsbetriebe heute die Notwendigkeit sehen, eine Bewirtschaftung abweichend von den eingegangenen KULAP-Verpflichtungen vornehmen zu müssen, kann dies auf Antrag des Zuwendungsempfängers mit der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde vereinbart werden. Allerdings werden auch nur solche Ausnahmen zugelassen, die mit dem jeweiligen Schutzziel vereinbar sind.
"Auf diese Weise können wir die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe bei der Sicherstellung der betrieblichen Futterbasis unterstützen", sagte Thüringens Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz. Der Minister bittet die unteren Naturschutzbehörden ausdrücklich, entsprechende Anträge wohlwollend zu entscheiden.
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Über Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN):
1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
- die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
- 12 Landwirtschaftsämter
- 3 Flurneuordnungsämter
- 54 Forstämter
sowie ein Thüringer Oberbergamt und zwei Bergämter.
Firmenkontakt:
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1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
- die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
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