Ablehnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ist die richtige Entscheidung

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 15.12.2010
Pressemitteilung vom: 15.12.2010 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Ablehnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ist die richtige Entscheidung Wir brauchen keine zusätzliche Bürokratie für unsere Internetgründer Es zeichnet sich ab, dass der Landtag von NRW den Entwurf des ...

[CDU/CSU-Fraktion - 15.12.2010] Ablehnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ist die richtige Entscheidung


Wir brauchen keine zusätzliche Bürokratie für unsere Internetgründer

Es zeichnet sich ab, dass der Landtag von NRW den Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ablehnen wird. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Jarzombek:

"Wir brauchen keine zusätzliche Bürokratie für unsere Internetgründer, sondern bessere Rahmenbedingungen für die deutsche Internetwirtschaft. Daher begrüßen wir die sich abzeichnende Entscheidung des Landtages in NRW, die durch die einstimmige Ablehnung durch die CDU-Fraktion vorgezeichnet ist. Die Kennzeichnung von Millionen von Webseiten, ohne dass es ein korrespondierendes Jugendschutzprogramm gibt, wäre ein weiteres Beispiel von sinnloser Bürokratie. Jugendschutz bleibt für uns aber ein wichtiges Anliegen, auch im Internet. Die regulierte Selbstregulierung, also das System der freiwilligen Selbstkontrolle, hat auch im Internet eine große Zukunft. Denn bislang können Computerspiele und Filme nur dann von einer Selbstkontrolle geprüft und gekennzeichnet werden, wenn sie als physischer Datenträger vorliegen. Konkretes Ziel des Entwurfs des JMStV war es, Computerspiele und Filme auch dann den Selbstkontrollen zugänglich zu machen, wenn sie online verbreitet werden. Um die bewährte und erfolgreiche Arbeit von USK (Spiele) und FSK (Filme) fortführen zu können, arbeitet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jetzt an einer schnellen Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Ziel ist es, eine Alterskennzeichnung durch die anerkannten Selbstkontrollen im Internet zu ermöglichen."


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