Gesetzentwurf zur Stimmkreisreform
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 06.06.2011
Pressemitteilung vom: 06.06.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Stimmkreisreform – "Landtag hat jetzt das letzte Wort" Der Ministerrat hat heute im sogenannten Umlaufverfahren einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 06.06.2011] Gesetzentwurf zur Stimmkreisreform
Innenminister Joachim Herrmann: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Stimmkreisreform – "Landtag hat jetzt das letzte Wort" Der Ministerrat hat heute im sogenannten Umlaufverfahren einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen. Der Entwurf entspricht dem Stimmkreisbericht, den Innenminister Joachim Herrmann dem Kabinett am 29. März dieses Jahres vorgelegt hat. Dieser wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Die erste Lesung ist für die Plenarsitzung am Donnerstag, 09. Juni 2011, vorgesehen.
Die Einwohnerentwicklung in Bayern führt zu Verschiebungen bei der Mandatsverteilung in der Oberpfalz, in Oberfranken und in Oberbayern. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen erhalten die Wahlkreise Oberpfalz und Oberfranken entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil zukünftig nicht mehr 17, sondern nur noch 16 Landtagsmandate. Dies führt dazu, dass in beiden Wahlkreisen nicht mehr neun, sondern nur noch acht Stimmkreise gebildet werden können. In Oberbayern besteht hingegen die Möglichkeit, einen Stimmkreis mehr zu bilden. Zusätzlich erhält Oberbayern ein Listenmandat.
Dem Gesetzentwurf zufolge könnten im Wahlkreis Oberpfalz aus den bisherigen vier Stimmkreisen "Amberg-Sulzbach", "Schwandorf", "Regensburg-Land, Schwandorf" und "Regensburg-Land Ost" drei Stimmkreise gebildet werden, die sich an den Grenzen des Landkreises Schwandorf, des Landkreises Amberg-Sulzbach sowie weitestgehend an den Grenzen des Landkreises Regensburg orientieren. Für die Reduzierung der Zahl der Stimmkreise in Oberfranken biete es sich an, den bisherigen Stimmkreis "Kulmbach" und den Stimmkreis "Wunsiedel i. Fichtelgebirge" zusammenzulegen. Der Stimmkreis "Wunsiedel" ist nach dem Landeswahlgesetz ohnehin änderungsbedürftig, da er bei der deutschen Hauptwohnungsbevölkerung um mehr als 25 Prozent vom Wahlkreisdurchschnitt nach unten abweicht. Für die mögliche Neubildung eines Stimmkreises in Oberbayern könnte aus den bisherigen, überdurchschnittlich großen Stimmkreisen "Ingolstadt, Neuburg a.d.Donau" und "Pfaffenhofen a.d.Ilm, Schrobenhausen" drei neue Stim!
mkreise gebildet werden. Ein Stimmkreis bestünde aus der kreisfreien Stadt Ingolstadt, der zweite Stimmkreis würde im wesentlichen auf dem Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen gebildet und der dritte Stimmkreis weitgehend den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm umfassen.
Herrmann betonte: "Jetzt ist der Landtag gefordert. Der von der Staatsregierung beschlossene Gesetzentwurf ist nur eine Entscheidungshilfe."
Das Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes soll im Oktober 2011 in Kraft treten, damit die Parteien, Wählergruppen und Wahlbehörden genügend Zeit zur Vorbereitung der nächsten Landtagswahl im Herbst 2013 haben. Bereits ab 29. Oktober 2011 dürfen Wahlen für die Vertreterversammlungen stattfinden, weshalb spätestens zu diesem Zeitpunkt die Stimmkreiseinteilung endgültig feststehen sollte.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist im Internet abrufbar unter http://www.stmi.bayern.de/internet/stmi/service/gesetzentwuerfe/
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Innenminister Joachim Herrmann: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Stimmkreisreform – "Landtag hat jetzt das letzte Wort" Der Ministerrat hat heute im sogenannten Umlaufverfahren einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen. Der Entwurf entspricht dem Stimmkreisbericht, den Innenminister Joachim Herrmann dem Kabinett am 29. März dieses Jahres vorgelegt hat. Dieser wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Die erste Lesung ist für die Plenarsitzung am Donnerstag, 09. Juni 2011, vorgesehen.
Die Einwohnerentwicklung in Bayern führt zu Verschiebungen bei der Mandatsverteilung in der Oberpfalz, in Oberfranken und in Oberbayern. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen erhalten die Wahlkreise Oberpfalz und Oberfranken entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil zukünftig nicht mehr 17, sondern nur noch 16 Landtagsmandate. Dies führt dazu, dass in beiden Wahlkreisen nicht mehr neun, sondern nur noch acht Stimmkreise gebildet werden können. In Oberbayern besteht hingegen die Möglichkeit, einen Stimmkreis mehr zu bilden. Zusätzlich erhält Oberbayern ein Listenmandat.
Dem Gesetzentwurf zufolge könnten im Wahlkreis Oberpfalz aus den bisherigen vier Stimmkreisen "Amberg-Sulzbach", "Schwandorf", "Regensburg-Land, Schwandorf" und "Regensburg-Land Ost" drei Stimmkreise gebildet werden, die sich an den Grenzen des Landkreises Schwandorf, des Landkreises Amberg-Sulzbach sowie weitestgehend an den Grenzen des Landkreises Regensburg orientieren. Für die Reduzierung der Zahl der Stimmkreise in Oberfranken biete es sich an, den bisherigen Stimmkreis "Kulmbach" und den Stimmkreis "Wunsiedel i. Fichtelgebirge" zusammenzulegen. Der Stimmkreis "Wunsiedel" ist nach dem Landeswahlgesetz ohnehin änderungsbedürftig, da er bei der deutschen Hauptwohnungsbevölkerung um mehr als 25 Prozent vom Wahlkreisdurchschnitt nach unten abweicht. Für die mögliche Neubildung eines Stimmkreises in Oberbayern könnte aus den bisherigen, überdurchschnittlich großen Stimmkreisen "Ingolstadt, Neuburg a.d.Donau" und "Pfaffenhofen a.d.Ilm, Schrobenhausen" drei neue Stim!
mkreise gebildet werden. Ein Stimmkreis bestünde aus der kreisfreien Stadt Ingolstadt, der zweite Stimmkreis würde im wesentlichen auf dem Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen gebildet und der dritte Stimmkreis weitgehend den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm umfassen.
Herrmann betonte: "Jetzt ist der Landtag gefordert. Der von der Staatsregierung beschlossene Gesetzentwurf ist nur eine Entscheidungshilfe."
Das Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes soll im Oktober 2011 in Kraft treten, damit die Parteien, Wählergruppen und Wahlbehörden genügend Zeit zur Vorbereitung der nächsten Landtagswahl im Herbst 2013 haben. Bereits ab 29. Oktober 2011 dürfen Wahlen für die Vertreterversammlungen stattfinden, weshalb spätestens zu diesem Zeitpunkt die Stimmkreiseinteilung endgültig feststehen sollte.
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Firmenkontakt:
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Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
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